NRW: 250 Euro Strafe bei falschem Ausfüllen der Anwesenheitsliste

  • Donald Duck und andere Comic-Figuren waren in den letzten Monaten wahrscheinlich überall in Gaststätten unterwegs - wenn man den Gästelisten glauben möchte. Damit soll jetzt Schluss sein.

    Bundesweit wird eine Strafe von 50 Euro empfohlen, wenn die Liste falsch ausgefüllt wird.


    NRW setzt da noch ein paar drauf und verlangt ab heute, dem 1. Oktober 2020, satte 250 Euro für das falsche Ausfüllen des Formulars.


    Hat ein Gastwirt eigentlich das Recht, sich den Personalausweis zeigen zu lassen ?

    Nein. Ein Gastwirt ist schließlich keine Behörde oder Amtsperson.


    Der Gastwirt kann aber darum bitten, dass man nachweist, dass man wirklich "Donald Duck" heißt. Will oder kann man das nicht, muss man eben das Lokal verlassen. Jetzt hat der Wirt aber das Recht, dich "rauszuwerfen" - er muss es sogar, ob er will oder auch nicht.

  • Hat ein Gastwirt eigentlich das Recht, sich den Personalausweis zeigen zu lassen ?

    Ja, hat er, wenn der Gast alkoholische Getränke bestellt. Das sollte zumindest sein Recht sein. Schließlich ist es im Supermarkt ähnlich.


    Natürlich ist es fraglich, wie Wirte die Gültigkeit der Angaben überprüfen sollen. Der Name kann dem Ausweis entnommen werden, die Telefonnummer jedoch nicht. Und diese zu überprüfen, steht in keinem Verhältnis.


    Theoretisch müsste nun jedes Gasthaus einen Datenschutzbeauftragten haben, der sich um die Einhaltung der Datensparsamkeit und nicht einfache Herausgabe der Gästeinformationen kümmert.

    "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
    sie muß zur Anerkennung führen.
    Dulden heißt beleidigen."
    Johann Wolfgang von Goethe


    Jeder ist gleichermaßen individuell.


    Man kann nicht sterben, ohne gelebt zu haben.

  • Das mit dem Datenschutzbeauftragten ist gar nicht so weit her geholt.

    Jede Firma, die etwas mit Daten zu tun hat, muss jemanden benennen, der für die Datensicherheit zuständig ist.

    Dann müssen Gastwirte eben jetzt das Gleiche machen, wie irgendein Geschäft, das eine Kundenkartei führt.


    PS:

    Es wurde längst festgestellt, dass viele Wirte die Daten unzulässig lange aufbewahren und/oder anderweitig nutzen. 

    Das war für mich bislang auch immer der Grund, dass ich fleißig immer wieder einen Zettel ausgefüllt habe, anstatt mich zu registrieren und dann bequem eine App zu nutzen.


    Das mit dem Recht einen Personalweis sehen zu dürfen, ist definitiv problematisch: 

    Bei Alkohol usw. steht die Kontrollpflicht sogar in irgend einer Verordnung. Man muss sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugang dazu bekommen. Das geht nur über ein amtliches Dokument mit Geburtsdatum.


    Jetzt muss aber nicht nur ein Datum, sondern ein ganzer Adresssatz geprüft werden.

    Das kann nur auf Freiwilligkeit beruhen. Gestattet man es jedoch nicht, muss man das Lokal verlassen.

    Dadurch wird es indirekt wieder zu einer Pflicht, den Ausweis vorzeigen zu müssen - auch wenn der Wirt kein Recht dazu hat.


    Man kann gespannt sein, was passiert. wenn einmal eine Routinekontrolle stattfindet, In dem Fall bekommt der Wirt auch eine Strafe.

  • Jetzt muss aber nicht nur ein Datum, sondern ein ganzer Adresssatz geprüft werden.

    Warum sollte eine Adresse geprüft werden, die eh nicht auf dem Zettel hinterlassen werden muss? In der Regel wird der Name und eine Telefonnummer verlangt. Alles, was darüber hinaus geht, kann als zu viele Daten angesehen werden. Allerdings könnte es leider sein, dass je nach Bundesland mehr Daten verlangt werden, als eigentlich notwendig seien.


    Übrigens würde ich immer sicherstellen, dass kein anderer Gast einfach meine Daten lesen kann. Wenn irgendwo listen ausliegen, in der sich die Leute eintragen sollen und diese dann von jedem eingesehen werden können, würde ich mich weigern. Das wäre eindeutig ein Verstoß gegen den Datenschutz.


    Ein zumindest für mich akzeptables Verfahren ist eine Box, in die dann die Zettel gesteckt werden und auf welche nur ausgewähltes Personal zugriff hat und auch nur, um sie gesammelt mit einem Datum um Safe zu verstauen. So kann im Fall der Fälle die entsprechende Mappe ausgewählt werden, ohne alle Zettel einzeln betrachten zu müssen. Ebenso erhält man einen guten Überblick, wann der nächste Haufen ordnungsgemäß vernichtet werden kann.

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  • Warum sollte eine Adresse geprüft werden, die eh nicht auf dem Zettel hinterlassen werden muss? In der Regel wird der Name und eine Telefonnummer verlangt. Alles, was darüber hinaus geht, kann als zu viele Daten angesehen werden

    Pflichtangaben:

    Name, Vorname, Straße, PLZ, Wohnort, Telefonnummer


    Weiterhin sind Datum + Uhrzeit einzutragen, an dem man die Gastwirtschaft betreten hat,

    Die Tischnummer und wann man wieder geht, trägt in der Regel der Wirt ein.


    Ich habe solche Zettel schon zuhauf in NRW und Hessen ausgefüllt. In größeren Gastwirtschaften gibt es noch Zusatzzeilen, in denen man die Begleitpersonen mit Name und Vorname eintragen muss.


    Die Angaben sind ein MUSS. Da gibt es nichts dran zu mäkeln.

    Wenn wirklich jemand positiv getestet wurde - im schlimmsten Fall wäre es ein Quarantäne-Brecher - wird das Gesundheitsamt deiner Stadt informiert.

    Die rufen dich dann an oder kommen zu dir nach Hause.

    Okay, dann wird man in Quarantäne und getestet werden müssen.


    Ich habe immer reale Daten angegeben. Wenn die Möglichkeit besteht, dass ich infiziert wurde, will ich keine anderen anstecken.

    Andererseits weiß ich dann auch rechtzeitig Bescheid, dass ich etwas Fieber nicht auf die leichte Schulter nehmen darf.

    ---------------


    Ich habe immer überall Klemmbretter gesehen, auf denen nur leere Zettel waren, Es ist also nicht so, dass andere Gäste darauf Zugriff hätten.


    Fast-Food-Ketten, Cafés, Speiselokale, Raststätten. Mache ich nur einen Zwischenstopp, beschränke ich die Aufenthaltszeit auf ein Minimum. Im Durchschnitt sind es 20 Minuten.

  • Pflichtangaben:

    Name, Vorname, Straße, PLZ, Wohnort, Telefonnummer

    Wie bereits erwähnt, hängt es von den Bundesländern ab, was Pflicht ist. Ich musste nur Namen und Telefonnummer eintragen.


    Natürlich sollten der Wirklichkeit entsprechende Angaben im Interesse des Gastes und seiner Angehörigen liegen. Selbst andere (Fremde) geht es in sofern etwas an, dass ein Fehlverhalten auch sie und ihr Umfeld gefährdet.

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  • Wie bereits erwähnt, hängt es von den Bundesländern ab, was Pflicht ist. Ich musste nur Namen und Telefonnummer eintragen.

    Kann es sein, dass du nur in einer Gaststätte warst, sodass nur dieser Wirt es so macht ?


    Wenn nur Name + Telefon in einem Bundesland Pflicht sind:

    Woher soll man wissen, in welcher Stadt jemand lebt ?

    ....

    Hier mal ein fiktiver Fall


    Wenn ich zum Beispiel infiziert worden wäre, jedoch keine Zeichen eines Ausbruchs zeige...


    Ich gebe ausschließlich nur eine Handynummer da, da ich nur darüber 24/7 erreichbar bin, egal wo ich mich aufhalte.

    Man müsste also zuerst den Anschlussinhaber des Telefons ermitteln.

    Der Netzbetreiber muss die Daten dazu jedoch nur auf richterliche Anordnung heraus geben.


    Bis vor einigen Monaten hatte ich noch eine Prepaidkarte, bei der man beim Kauf keine Adresse angeben musste. Dabei wäre es völlig unmöglich gewesen.


    Jetzt hat die Polizei also meine Adressdaten, Die müssen dann aber erst beim Einwohnermeldeamt abgeglichen werden. Ich könnte seit dem Kauf der Karte ja mehrmals umgezogen sein - ohne dem Netzbetreiber davon Mitteilung zu machen.

    ...

    An einem Freitagabend wird festgestellt, dass alles darauf hinweist, dass ich andere angesteckt habe. Mein Handy hat kein Netz, sodass man mich nicht erreichen kann.


    Gerichtsbeschluss zur Ermittlung zur Adresse des Anschlussinhabers - ISP gibt die Adresse heraus - Man fährt zur Adresse und stellt fest, dass ich da nicht mehr wohne.


    Samstag + Sonntag sind die Meldeämter zu, Man kann nicht herausfinden, wo ich jetzt wohne. Bis Montagmorgen kann ich unbewusst durchaus noch Hunderte andere anstecken.


    Da man einen Tag nach der Infektion selbst auch infektiös ist (und andere anstecken kann) wären diese 2 ergebnislosen Tage ganz fatal.

    In dieser Zeit wäre eine Kettenreaktion losgetreten worden, die man kaum mehr aufhalten kann. Und dazu hätte man bei jedem weiteren Infizierten immer wieder das gleiche Problem.


    Weil nur Name + Telefon einfach keinen Sinn macht - und zu Problemen wie im geschilderten fiktiven Fall führen würden - glaube ich nicht, dass nur diese beiden Angaben ausreichend sind.


    Bevor jemand unbewusst zum Superspreader wird, muss man ihn doch möglichst direkt aufsuchen können, um ihn zu informieren und davon abzuhalten. das Virus weiter zu verbreiten.


    Ich werde nachher aber einmal schauen, was über diesen Punkt im Internet zu finden ist.

  • Kann es sein, dass du nur in einer Gaststätte warst, sodass nur dieser Wirt es so macht ?

    Nein. Siehe unten.


    Wenn nur Name + Telefon in einem Bundesland Pflicht sind:

    Woher soll man wissen, in welcher Stadt jemand lebt ?

    So etwas lässt sich am Telefon erfragen. Was bringt es, die Heimatadresse einzutragen, wenn darüber niemand erreicht werden kann?


    Angenommen, nur die Anschrift wäre hinterlegt. Wenn jemand im Urlaub ist, kann er den Brief, welcher mit einer Woche Verspätung eintrifft, nicht entgegennehmen. Natürlich gilt das Gleiche bei der Angabe einer Telefonnummer, welche zum Festnetzanschluss gehört. Nicht jeder hat ein Mobiltelefon und es ist auch keine Pflicht.

    Man müsste also zuerst den Anschlussinhaber des Telefons ermitteln.

    Warum sollte der Inhaber ermittelt werden, wenn dieser doch einfach angerufen werden kann?

    Wenn du im Urlaub bist, besteht das gleiche Problem, obwohl du deine Anschrift (sollte ja in der Regel die aus dem Personalausweis sein) hinterlegt hast.


    Weil nur Name + Telefon einfach keinen Sinn macht - und zu Problemen wie im geschilderten fiktiven Fall führen würden - glaube ich nicht, dass nur diese beiden Angaben ausreichend sind.

    Siehe dazu meine Antwort hierzu: Corona-Anwesenheitslisten Pflichtangaben Deutschland (Infos und Muster)

    "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
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    Johann Wolfgang von Goethe


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  • Okay. Im anderen Thema habe ich jetzt die Regeln und Vorschriften aller Bundesländer herausgesucht.


    Wenn ich die diversen Vorschriften für die Gastronomie sehe, wundert es mich nicht, dass viele Gastwirtschaften die Segel streichen.

    ..............

    Zurück zu unserer Diskussion...


    Natürlich ist es Quatsch, jemanden anzuschreiben, dass er eventuell infiziert sein könnte. 

    Brieflaufzeit E+1 ist schon lange keine Vorschrift mehr - ja nicht einmal mehr ein Ziel der Post. Bis der Brief endlich eintrifft, hat ein eventuell Infizierter schon seine ganze Umgebung anstecken können.

    Wenn er telefonisch nicht erreichbar ist, bekommt er direkt Besuch vom Gesundheitsamt. Jeder Tag Verzögerung kann immensen Schaden verursachen.


    Schau mal was in Hamburg und Berlin passierte: 

    Die Leute haben einen Blödsinnsnamen angegeben und eine falsche Telefonnummer und sind dann als Superspreader herum gelaufen. Man hat sie nicht ausfindig machen können.


    Wenn du im Urlaub bist, besteht das gleiche Problem, obwohl du deine Anschrift (sollte ja in der Regel die aus dem Personalausweis sein) hinterlegt hast.

    Stimmt natürlich. Du bist im Hotel und die suchen dich zu Hause, wenn du telefonisch nicht erreichbar bist.

    Wenn du 14 Tage im Urlaub bist, steckst du dann unwissentlich eventuell die ganze Gegend an.


    Kommst du dann zurück, wirst du eine Aufforderung vorfinden, aufzulisten, wo du alles gewesen bist. Dieser Aufforderung musst du nachkommen. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen bis zum 5stelligen Bereich und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.


    Natürlich gilt das Gleiche bei der Angabe einer Telefonnummer, welche zum Festnetzanschluss gehört. Nicht jeder hat ein Mobiltelefon und es ist auch keine Pflicht.

    Nichts dagegen einzuwenden. Zwar haben mittlerweile schon 7jährige Handys und auch die über 80jährigen, die alleine unterwegs sind, haben oft ein Handy dabei - aber Pflicht ist es nicht.


    Also sollte man die Vorschriften so ändern, dass nur Gäste mit Handy Zutritt haben und natürlich muss auch direkt geprüft werden, ob die Nummer auch wirklich funktioniert.

    :/:lach:


    Manch Vorschriften/Regeln funktionieren eben nicht oder machen einfach keinen Sinn.

    Aus diesem Grund gelten die meisten Corona-Regeln auch nur gerade einmal 2 Wochen und werden dann schon wieder geändert/aktualisiert.