Corona-Anwesenheitslisten Pflichtangaben Deutschland (Infos und Muster)

  • Wenn sich Personen aus verschiedenen Haushalten zu einem Zusammensein treffen, muss eine Anwesenheitsliste geführt werden.


    Die jeweiligen Anwesenheits- und Tageslisten sind für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben. Wenn sie nicht von der Gesundheitsbehörde angefordert wird, ist die Anwesenheitsliste unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.

    ...

    Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden.

    ...

    Die Anwesenheitsliste ist so zu führen und zu verwahren, dass die personenbezogenen Daten für Dritte, insbesondere andere Gäste, nicht zugänglich sind. Es darf z.B. keine Tagesliste auf einem Blatt geführt werden, auf die alle Gäste/Teilnehmer einsehbar sind.


    In Gaststätten gilt:

    Eine Person pro Gästegruppe muss folgende Angaben machen

    Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer, Datum sowie Uhrzeit des Besuches der Gaststätte


    In allen anderen Bereichen gilt:

    Jede Person muss einzeln für sich die Angaben machen.

    Zitat von IHK Schwerin

    Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer, Datum und Uhrzeit


    Bei der IHK Schwerin kann man für jede Art von Betrieben entsprechende Mustervorlagen herunterladen.

    https://www.ihkzuschwerin.de/r…sten-4815122#titleInText1




    Unter https://www.dtnschtz.de/muster…nheit-corona-datenschutz/ findet man Muster-Vorlagen in Tabellenform.



    Unter https://datenschutz-concept.de…r-die-gastronomie-corona/ findet man andere Tabellen, die jedoch auch missverständlich ausgefüllt werden können.



    Das Problem dabei ist, dass ein Gast aus Versehen denken könnte, dass die Telefonnummer alleine ausreicht.


    Grundsätzlich haben Tabellen den Vorteil, dass man damit nicht für jeden Gast ein komplettes Blatt Papier braucht. Es gibt keine bestimmten Vorschriften für Größe und Aussehen. Man kann also auch ein Blatt Papier so aufteilen, dass daraus dann mehrere Tabellen/Listen entstehen.


    Jeder kann sich auch selbst so eine Anwesenheitsliste basteln. Sie muss eben nur alle nötigen Angaben enthalten.

    Ganz wichtig: Für jeden Gast immer nur eine einzelne Liste.


    Wir haben euch einmal ein paar Muster gebastelt, die ihr gerne verwenden könnt.

    Wenn ihr Euch die Formulare anpassen wollt, gibt es unten dann alle Variationen in mehreren Dateiformaten zum Download zur völlig freien Verwendung.


    Hier eine im Format DIN A4 im Querformat als PDF für 1 Tisch

    Anwesenheitsliste-A4-quer.pdf


    Hier 2 Formulare auf einer Seite DIN A4 quer als PDF für jeweils 1 Tisch

    Anwesenheitsliste-A4-quer-2Formulare.pdf


    Bei privaten Feiern können auch andere Regeln gelten. Die werden aber je nach Stadt auch immer wieder anders vorgegeben.


    Denkbar ist es auch, dass eine einzige Person die Daten aller Gäste auf eine Gesamtliste einträgt. Die Person ist dann auch dafür verantwortlich, dass alle Regeln des Datenschutzes eingehalten werden.

    Diese eine Person muss dann natürlich auch darauf achten, wer wann den Raum verlässt, damit eine möglichst genaue Nachvollziehbarkeit besteht.


    Hier mal so eine Gesamtliste als Muster

    Anwesenheitsliste-A4-quer-Gesamtliste.pdf


    Damit Ihr Euch eine eigene Liste basteln/anpassen könnt, gibt es hier jetzt die Listen noch einmal zum Download.


    Für Benutzer von OpenOffice usw. (Format ODS)

    Anwesenheitslisten-OpenOffice.zip


    Für Benutzer von Microsoft Office,- Excel usw. (Format XLS)

    Anwesenheitslisten-Excel.zip

    MS-Office-Formate können mittlerweile durch alle Office-Programme gelesen und bearbeitet werden.


    Bitte wundert Euch nicht darüber wie klein die Downloads sind. Es sind wirklich nur ein paar Kilobyte. Die Listen sind im Format ZIP gepackt, das jedes Betriebssystem mittlerweile mit einem einfachen Klick öffnen kann.

  • Plump ausgedrück: "Was interessiert mich


    Die Erfassung der Kontaktdaten von Gästen in geschlossenen Räumen zur Ermöglichung Kontaktnachverfolgung ist vorgeschrieben. Zu erfassen sind:

    1.Name und Vorname,

    2.Wohnanschrift oder Telefonnummer,

    3.Datum, Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.

    Die zweite Liste mit "Kontaktdaten/Rufnummer" kann also legitim als ein "oder" verstanden werden. Wobei Kontaktdaten nicht definiert ist, weshalb sowohl eine Wohnanschrift als auch eine E-Mailadresse darunter verstanden werden könnte.


    Ich wiederhole mich so ungern, aber...

    Wie bereits erwähnt, hängt es von den Bundesländern ab, was Pflicht ist.

    Ich habe keine Lust, für jedes Bundesland einzeln zu suchen. Klar ist jedoch, es gibt Unterschiede. In wie weit nun noch Städte eine umfangreichere Erfassung von Daten einbauen können, bleibt offen.

    "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
    sie muß zur Anerkennung führen.
    Dulden heißt beleidigen."
    Johann Wolfgang von Goethe


    Jeder ist gleichermaßen individuell.


    Man kann nicht sterben, ohne gelebt zu haben.

  • Akzeptiert :thumpup:

    Hier sind die Regeln der einzelnen Bundesländer. Quelle: Intergast.de


    Man sollte die Kontaktlisten den Erfordernissen der einzelnen Bundesländer anpassen. Im Link sind auch Verweise zu Verschriften und Gesetzen vorhanden.


    Baden-Württemberg

    Zitat


    Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit, wobei ab 01.07.2020 der ungefähre Zeitraum reicht (also z.B. vormittags, mittags, abends - es muss nicht mehr die genaue Uhrzeit erfasst werden!). Soweit vorhanden ebenso Telefonnummer. Die Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung der Gäste wurde aus Datenschutzgründen ab 06.08.2020 gestrichen. Die E-Mail- Adresse von Gästen darf daher ab dem 06.8.2020 nicht mehr abgefragt werden! Aufbewahrungszeitraum: 4 Wochen.


    Bayern

    Zitat


    Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnr. oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten.


    Berlin

    Zitat


    Vor- und Familienname, Telefonnummer, vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse, Anwesenheitszeit und gegebenenfalls Platz- oder Tischnummer. Aufbewahrungsdauer: 4 Wochen, danach ist die Dokumentation zu löschen oder zu vernichten. Anwesende Personen wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Gäste, Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden oder Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. 


    Brandenburg

    Zitat


    Vor- und Familienname und die Telefonnummer oder E-Mailadresse der Betroffenen. Der Anwesenheitsnachweis ist für 4 Wochen aufzubewahren oder zu speichern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Anwesenheitsnachweis zu vernichten oder zu löschen.


    Bremen

    Zitat


    Name und Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) der betroffenen Personen sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung oder des Veranstaltungsortes ist durch die verantwortliche Person zu erheben, ohne dass Dritte Kenntnis von den Daten erlangen können, zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren. Ein Gast darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist. Sofern es zur Infektionskettenverfolgung erforderlich ist, ist das zuständige Gesundheitsamt zum Abruf dieser Daten befugt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach sind die Kontaktdaten zu löschen.


    Hamburg

    Zitat


    Kontaktdatenerfassung

    (Anmerkung: Scheinbar keine festen Vorgaben)


    Hessen

    Zitat


    Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung finden keine Anwendung; die Gäste sind über diese Beschränkungen zu informieren.


    Mecklenburg-Vorpommern

    Zitat


     Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer, sowie Datum und Uhrzeit des Besuches der Gaststätte. Aufbewahrungsfrist: 4 Wochen, danach ist die Liste zu vernichten.


    Niedersachsen

    Zitat


    Familienname, Vorname, vollständige Anschrift und Telefonnummer, sowie Erhebungszeit und Erhebungsdatum sind zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren und spätestens 1 Monat nach dem Besuch des Gastes zu löschen. Andernfalls darf ein Zutritt nicht gewährt werden.


    Nordrhein-Westfalen


    Zitat
    Kundenkontaktdaten der Gäste sowie Zeiträume des Aufenthaltes in der Innen- und Außengastronomie sind für jede Tischgruppe – unter Einholen des Einverständnisses - zu erheben. Dabei ist ausdrücklich eine einfache, auf den Tischen ausliegender Liste (einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung) für jede den Tisch nutzenden Personengruppe ausreichend. Aufbewahrungsfrist: 4 Wochen.


    Rheinland-Pfalz


    Zitat


    Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer sind zu erfassen. Aufbewahrungsfrist: 1 Monat, danach sind die Daten zu löschen.


    Saarland


    Zitat


    Vor- und Familienname, Wohnort und Erreichbarkeit je eines Vertreters der anwesen­den Haushalte, sowie deren Ankunftszeit. Daten sind nach Ablauf eines Monats nach Erhebung zu löschen.


    Sachsen

    Zitat

    ?????


    Für Sachsen sind leider keine Vorschriften bzgl. von Anwesenheitslisten zu finden. Dafür gibt es sehr umfangreiche Hygienevorschriften.


    Sachsen-Anhalt

    Zitat


    Ab 17.09.2020 entfällt die bis dahin vorgeschriebene Pflicht zur Führung einer Anwesenheitsliste (Kontaktdatenerfassung)


    Schleswig-Holstein

    Zitat


     Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail falls vorhanden sind zu erfassen. Aufbewahrungsfrist: 4 Wochen, danach sind die Daten zu löschen. Kontaktdaten werden nicht erhoben, wenn Kunden die Speisen nur zur Mitnahme abholen.


    Thüringen

    Zitat


    Name und Vorname, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs und Beginn und Ende der Anwesenheit. Aufbewahrungsfrist: 4 Wochen.