Partnerbörsen haben kein Anrecht auf die volle Gebühr

  • In einem Prozess vor dem EuGH wurde entscheiden, dass Partnerschaftsbörsen nicht automatisch die volle Jahresgebühr beanspruchen können, nur weil man eine sofortige Aufnahme des Vertrages bestätigt.


    Bei solchen Verträgen hat man ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Man kann aber auch mit einem Klick auf das Widerrufsrecht verzichten. Dann erfolgt die vereinbarte Leistung sofort und man muss nicht erst 2 Wochen warten, bis der Vertrag unwiderruflich geworden ist.


    Nur blöd, wenn man es sich dann nach ein paar Tagen doch anders überlegt. Bislang konnte die Partnerbörse dann trotzdem in voller Höher beanspruchen. Damit ist jetzt Schluss !


    Im Prozess hatte die Kundin noch innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist gekündigt. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass sie deshalb nur einen anteiligen Betrag von der Jahresgebühr zu zahlen hat.

    Die Einwendungen, dass die meisten Kosten gerade am Anfang entstehen, wurden abgewiesen.


    Wenn ihr also einmal so einen Vertrag nach ein paar Tagen kündigen wollt - nehmt euch direkt einen Anwalt, der der Partnerbörse gleich klarmacht, "was Sache ist".

    Die paar Euro sind gut investiert. Besser als Hunderte bis Tausende von Euros zu zahlen, zu denen es überhaupt keine Verpflichtung gibt.


    Achtung:

    Der Entscheid bezog sich nur auf eine Kündigung innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist.

    Wenn die verstrichen ist, kann man sich nicht mehr auf das Urteil berufen.