Die Bundesländer haben folgende gemeinsame Regeln beschlossen
Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen
Maskenpflicht
Maskenpflicht in allen Bereichen, in denen Menschen länger oder näher zusammen kommen.
Private Feiern
Maximal 25 Teilnehmer im öffentlichen Raum und maximal 15 Teilnehmer im privaten Raum.
Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen
Maskenpflicht
Maskenpflicht in allen Bereichen, in denen Menschen länger oder näher zusammen kommen.
Kontaktbeschränkungen
- Maximal 10 Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen.
- Wenn das keine Wirkung zeigt, wird es auf 5 Personen oder die Angehörigen von 2 Hausständen verringert
Private Feiern
Maximal 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum und maximal 10 Teilnehmer aus höchstens 2 Hausständen im privaten Raum.
Veranstaltungen
Maximal 100 Teilnehmer. Ausnahmen nur nach einem mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzept
Sperrstunde
- Ab 23 Uhr wird eine Sperrstunde über die Gastronomie verhängt.
- Bars und Clubs werden geschlossen
Beherbergungsverbote
Bund und Länder fordern alle Bundesbürger auf, auf Reisen in oder aus Gebieten zu verzichten, in denen die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten wurde.
Beim Beherbergungsverbot gibt es immer noch keine deutschlandweit einheitliche Regelung
Überwiegend ist man sich jedoch einig, dass Bürger aus Regionen mit sehr hohen Infektionszahlen ( 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern))
- nur beherbergt werden dürfen, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird, der maximal 48 Stunden alt ist.
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hamburg bleiben bei den bisherigen individuellen Regelungen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gab in Berlin bekannt, dass die neue Corona-Testverordnung an diesem Donnerstag in Kraft treten werde. Corona-Tests sollen damit künftig stärker auf Risikogruppen und das Gesundheitswesen konzentriert werden - weniger auf Reiserückkehrer.