Geschlossen wird alles, was irgendwie mit Freizeit zu tun hat.
Während die Amateurliga nicht spielen darf, sind Profi-Fußballspiele auch weiterhin erlaubt. Dann jedoch ohne Zuschauer (sogenannte Geisterspiele)
Speiselokale dürfen Essen nur zum Mitnehmen ausliefern.
Viele Lokale haben das schon beim ersten Lockdown gemacht. Man sollte also in den nächsten Tagen bei seinen Lieblingsrestaurants schauen/anrufen, ob sie auch dieses Mal "To Go-Schalter" einrichten oder Lieferdienste anbieten.
Die Geschäfte bleiben geöffnet, aber es darf sich dort nur 1 Person pro 10 Quadratmeter dort aufhalten.
Vorsicht: Es heißt "Personen" und nicht "Kunden". Die Mitarbeiter zählen also mit dazu.
Es ist mit langen Schlangen vor den Läden zu rechnen und mit Einlasskontrollen. Aber das kennen wir ja schon vom ersten Lockdown.
Maskenpflicht in Läden und in Warteschlangen
Das ist eigentlich jetzt schon überall Pflicht. Es gilt auch an Bushaltestellen und an Bahnhöfen.
In der Öffentlichkeit dürfen sich maximal 10 Personen aus 2 Haushalten treffen.
2 Erwachsene Kinder mit eigenem Haushalt dürfen sich also nicht einmal gleichzeitig mit ihren Eltern treffen, weil das dann ja schon 3 Haushalte sind.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird u.a. durch die Bundespolizei kontrolliert.
Man muss also bei Treffen mit anderen mit Ausweiskontrollen rechnen.
Privater Aufenthalt in Hotels und Pensionen ist verboten
Man muss also nachweisen können, dass man sich geschäftlich dort aufhält.
Schulen und Kindertagesstätten (KITAs) bleiben geöffnet
Es bleibt also beim Präsensunterricht. Die Kinder müssen also weiterhin die Schule besuchen.
Gleichzeitig wird auch die verdachtsunabhängige Schleierfahndung intensiviert
Bis zu 30 Kilometer von einer Grenze entfernt, kann man jederzeit angehalten und kontrolliert werden. Damit sollen Quarantänebrecher entdeckt und aufgehalten werden. Wer aus einem Risikoland kommt, muss sich sofort in Quarantäne begeben.
Der sogenannte "Lockdown light" soll am 2. November 2020 beginnen und voraussichtlich bis Ende des Monats gelten.