Sobald es einen wirksamen Impfstoff gegen COVID-19 gibt, wird er auf Kosten des Bundes besorgt.
- Die Impfdosen werden, entsprechend dem Bevölkerungsanteil, an die Bundesländer verteilt.
- Die Bundesländer richten entsprechende Impfzentren ein. Man geht von 60 Standorten aus.
- Die Standorte müssen von den Bundesländern bis zum 10. November benannt werden.
- Impfstoffe müssen bei -70°C tiefgekühlt aufbewahrt werden. Die entsprechenden Ultratiefkühlschränke müssen beschafft werden.
- Zuerst werden nur Risikogruppen geimpft. Den Impfberechtigungsnachweis müssen die Impfwilligen selbst beibringen.
- Impfungen sollen freiwillig sein.
In welcher Reihenfolge und Priorisierung die verschiedenen Risikogruppen geimpft werden sollen, wird erst noch festgelegt.