Corona-Regeln im Alltag. Manchmal völlig Banane

  • Manche Regeln kann man nicht einhalten, wenn man andere oder Empfehlungen befolgen will.

    Regelverstöße werden


    Abstand halten mindestens 1,50 Meter


    Als eine neue Art von kontaktloser Begrüßung wird kurzer Ellenbogenkontakt empfohlen.

    Miss einmal deine Armlänge von der Schulter bis zum Ellenbogen nach. Wenn das bei dir weniger als 75cn sind - und dein Gegenüber eventuell noch kleiner als du ist - verstoßt ihr beide gegen das Abstandsgebot.

    Ellenbogen-Begrüßungen entsprechen daher nicht den Regeln.

    Die Regel stammt noch aus den Anfängen der Corona-Epidemie. Damals glaubte man noch, das Virus würde vorrangig über direkten Kontakt übertragen. Heute wissen wir, dass es über die Luft übertragen wird.

    Denk dir etwas anderes aus, was eindeutig als Gruß erkennbar ist


    Warteschlangen besser umgehen als durchqueren

    Da stehen ein paar Leute in einer Schlange an. Der Abstand beträgt 1,50 Meter. Sobald du durch die Schlange gehest, beträgt der Abstand nur noch maximal 50 Zentimeter zu jedem der Wartenden.

    Wenn irgendwer Strafe zahlen soll, wirst du es dann sein, weil die Wartenden ja den Abstand eingehalten haben.

    Gehe also besser um das Ende der Warteschlange herum. Das ist auf jeden Fall sicherer


    Maskenpflicht auf Parkplätzen von Supermärkten und anderen Plätzen

    Sobald man aus dem Auto aussteigt, muss man eine Maske aufsetzen und darf sie erst wieder absetzen, wenn man später wieder eingestiegen ist.

    Die Maskenpflicht gilt auch für Fußgänger, die nur eben den Parkplatz überqueren wollen.


    Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

    Das bedeutet automatisch auch, dass man dort nicht essen, trinken, rauchen darf. Wer es macht, muss dazu ja die Maske anheben/abnehmen.

    Es macht daher auch keinen Sinn, wenn man sich irgendwo hinsetzt und meint "auf der Bank gilt die Maskenpflicht ja nicht".


    Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen gilt auch für Zweiradfahrer.

    Auch wenn du auf einem Zweirad daher kommst, gibt es trotzdem keine Ausnahme. Du hast ja keine eigene Luft dabei und deine Atemluft wird ja auch nicht irgendwo aufgefangen.


    Verzehr von Speisen in einem Umkreis von 50 Metern verboten

    Befindet sich der Laden auch noch zusätzlich in einem Maskenpflicht-Bereich, kann es lustig werden.

    Bis du die Speise endlich straflos verzehren darfst, ist sie längst schon kalt.


    Besonders lustig ist es, wenn an einem Laden so eine behördliche Anordnung hängt - 20 Meter entfernt ist aber eine kleine Grillhütte, an der die Leute problemlos stehen und essen und trinken dürfen.

    Wer muss dann wohl Strafe zahlen ? Ganz einfach: Der, der sich erwischen lässt.


    Interessant ist es, dass manche Lokale sogar Speisen und offene Heißgetränke auf einem Tablett mitgeben. Nur um das Tablett später wieder zurück zu bringen, muss man ja wieder in den Laden hinein. Das bedeutet erneutes Schlangestehen und Warten und erneute Gefahr, sie "etwas einzufangen"


    Im Zweifelsfall einfach auf jede Art von Verzehr verzichten. Sobald man die Maske absetzt oder lupft, besteht Gefahr, dass man sich eventuell infizieren könnte.


    Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten

    Die Pflicht gibt es bei Veranstaltungen und bei längerem gemeinsamen Aufenthalt mit mehreren Personen in einem Raum.

    Das bedeutet aber nicht, dass auch jeder ein Recht dazu hat und man jedem seine Kontaktdaten aufzuschreiben hat. Im Zweifelfall gilt die DSGVO und nicht das was jemand sich anmaßt zu behaupten.


    Eine solche Pflicht ist durchaus anzuzweifeln, wenn man sich mit dem Verkäufer alleine für maximal 2 Minuten in einem Fachgeschäft aufhält und nur eine Frage gestellt hatte - während man sich gleichzeitig mit 30 anderen Kunden stundenlang in einem Kaufhaus aufhalten darf, ohne Kontaktdaten irgendwelcher Art hinterlassen zu müssen,.


    Bei Speiselokalen und Veranstaltungen wird vorher auf die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten hingewiesen. Das Gleiche kann man auch bei anderen Einrichtungen erwarten.

    Man hat immer VORHER die Wahl.


    Pflicht zu einer Mund-Nasen-Bedeckung


    Keine halben Sachen

    Nase nicht bedeckt = Pflicht nicht nachgekommen

    Mund nicht bedeckt = Pflicht nicht nachgekommen

    Eine teilweise Bedeckung verstößt gegen die Pflicht.


    Face Shield verstößt gegen die Bedeckungspflicht

    Der Schild bedeckt nicht, sondern überdeckt nur.

    Eine Bedeckung muss den Bereich rundherum umgeben.


    Je nach Bundesland und Stadt kosten Verstöße unterschiedlich viel. Es beginnt bei 50 Euro und endet bei bis zu 2.000 Euro. Tendenz steigend.