Haben Verstöße gegen Ehrenerklärungen eigentlich Konsequenzen ?

  • In der CDU/CSU sollten die Parteimitglieder eine "Ehrenerklärung" unterzeichnen. Am Ende der Frist wurde sie auch von allen Mitgliedern unterzeichnet. Mittlerweile denken auch andere Parteien darüber nach, so eine Erklärung unterzeichnen zu lassen.


    In der Ehrenerklärung erklären die Unterzeichner "bei ihrer Ehre", dass sie sich durch die Corona-Epidemie keinerlei Vorteile verschafft haben.

    Rechtlich hat so eine Erklärung aber keinerlei Bestand. Es ist weder ein Eid, noch lassen sich Verstöße dagegen rechtlich sanktionieren oder bestrafen.


    Natürlich können die Parteien ihren Mitgliedern "nahelegen", die Partei oder Fraktion zu verlassen. Ein wirkliches Druckmittel ist es jedoch nicht. Der Sitz kann nur freiwillig aufgegeben werden. Ansonsten muss ein Ausschlussverfahren angestrengt werden.

    Bevor ein Gesetzesverstoß geahndet werden kann, muss zunächst die Immunität des entsprechenden Politikers aufgehoben werden.

    Beide Vorgänge sind sehr langwierig und aufwändig.