Deutschland: Lockdown verlängert bis 18. April 2021

  • Gestern Morgen war noch nicht viel durchgesickert und im Endeffekt auch noch nichts wirklich gültig. Erst heute werden die Bundesländer die Neuheiten in ihren Landesgesetzen und -Verordnungen umsetzen.


    Die Beschlüsse sind erst dann verbindlich, wenn sie in Landesrecht umgesetzt wurden.

    Wir bitten deshalb noch etwas um Geduld. Aktuell gibt es nämlich noch nichts was als "gesichert" gelten kann.

  • Mittlerweile kann man schon froh sein, wenn man öffentliche Verlautbarungen nicht gleich weiter veröffentlicht.


    Noch gestern war von einem besonderen "Ruhetag" am 31. März die Rede gewesen - manche Bundesländer wollten sogar auch noch den 2. April (Karsamstag) zu einem solchen Tag erklären.

    In einem solchen Fall hätten nicht die normalen Einzelhandelsgeschäft schließen müssen, sondern zusätzlich auch noch alle Supermärkte.


    Heute um 10:15 Uhr entschuldigte sich die Bundeskanzlerin bei allen Bürgerinnen und Bürgern und gab zu, dass sie mit dem Ruhetag einen Fehler gemacht hätte.

    Es war nicht einmal möglich gewesen, alle arbeitsrechtlichen Gesetze und Vorschriften in so kurzer Zeit auf einen zusätzlichen Ruhetag abzuändern bzw. auszurichten.


    Vorher hatten Vertreter von Wirtschaft, Wissenschaft und Medizinern gegen so ein Vorgehen protestiert. Der Wegfall von einem Einkaufstag hätte dazu geführt, dass viel mehr Menschen zur gleichen Zeit einzukaufen versucht hätten. Das hätte das Infektionsgeschehen unnötig verschärft.


    Es gilt weiterhin das was von den einzelnen Bundesländern vorgegeben wird.