Köln: Ausgangsbeschränkung ab 17.04.2021

  • Ab heute gilt in Köln eine Ausgangsbeschränkung. Das heißt, dass man von 21 - 05 Uhr das Haus nur unter besonderen Bedingungen verlassen darf. Selbst wenn man in Köln einen Garten hätte, dürfte man ihn während dieser Zeit nicht betreten.

  • Selbst wenn man in Köln einen Garten hätte, dürfte man ihn während dieser Zeit nicht betreten.

    Steht so etwas irgendwo explizit geschrieben?


    Ein Garten ist Privatgelände. Und wenn er nur zu einem Haushalt gehört, ist es selbst im Quarantänefall möglich, herauszugehen und ihn zu betreten. Das wäre sonst wie als dürfe man den Balkon nicht nutzen.

    "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
    sie muß zur Anerkennung führen.
    Dulden heißt beleidigen."
    Johann Wolfgang von Goethe


    Jeder ist gleichermaßen individuell.


    Man kann nicht sterben, ohne gelebt zu haben.

  • Manche Begriffe brauchen keine gesonderte Erklärung, weil die Erklärung im Begriff selbst enthalten ist.

    Ein Ausgang führt zunächst aus einem Gebäude. Wenn du nicht raus gehen darfst, darfst du auch nicht nach draußen. Draußen ist außerhalb von Gebäuden.


    Stell dir vor, du hättest vor dem Haus einen Rasen und trotz "Ausgangsverbot" würdest du nachts vor dem Haus sitzen. Deine Nachbarn machen das auch .. und wenn keiner schaut, geht man eben mal auf einen Plausch rüber. Das wäre in der aktuellen Lage nicht besonders schlau... würde aber garantiert gemacht.

    .....

    Es ist immer eine bauliche Abgrenzung, die darüber bestimmt, ob etwas zum Haus oder Garten/Grundstück gehört.


    Ein Balkon zählt als Teil eines Hauses.

    Seine Fläche zählt sogar zur Wohnfläche. Ein Balkon ist zur anderen Seite hin abgeschlossen und hängt auch höher als das Grundstück rund um das Haus,

    Da bist du dann zwar im Freien, jedoch trotzdem nicht draußen (außerhalb des Hauses.


    Eine Terrasse ist jedoch nicht Teil des Hauses, sondern des Grundstückes/Gartens, weil sie auf gleicher Höhe liegt und nicht baulich von ihm abgegrenzt ist.


    Setzt du aber einen Wintergarten auf eine Terrasse, ist der wieder Teil des Hauses., weil ein Wintergarten wieder eine bauliche Abgrenzung zum restlichen Grundstück hat.


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    Bei einer Quarantäne wird dagegen ein umfriedeter Bereich unter Quarantäne gestellt. Als letztes Jahr viele Arbeiter einer Fleischfabrik unter Quarantäne gestellt wurden, hat man um die Grundstücke herum Bauzäune aufgestellt. Bis dahin durften die Leute noch gehen.

  • Das Uni-Center ist mit 968 Einheiten eines der größten Wohnhäuser Europas. Etwa 60 % aller Einheiten wurden als Eigentumswohnungen veräußert, den Rest im „I“-Block übernahm das Kölner Studierendenwerk. Es betreibt 378 Wohnungen zwischen 14 und 24 m² als Wohnheim für Studierende. Höchster Gebäudeteil ist der Mittelturm „C“ mit 134 Metern. Es gibt hier 45 Obergeschosse, drei Untergeschosse und das Erdgeschoss. Insgesamt wohnen im Baukomplex circa 1200[2] Personen, die mit neun Aufzügen fahren können.


    MarkusH

    Danke für deine Recherche :thumpu:

    Die 2.000 Personen sind es also nicht, aber mit 1.200 Personen immer noch eins der größten Wohnkomplexe Europas.


    Wenn dieser "Wohnbunker-Versuch" unter Quarantäne gestellt würde, möchte ich dort wirklich nicht wohnen wollen. Da hat man keine Freiflächen um den Komplex, die für 1.200 Bewohner reichen könnten.