Eventuell übersehene Änderungen, wann Schulen wieder geöffnet werden dürfen

  • Wahrscheinlich ist es vielen so ergangen, dass man nicht auf den genauen Wortlaut des Gesetzes geachtet hat.

    "Früher" sprach man von "x Tagen" in denen die Inzidenz einen gewissen Wert unterschritten haben muss, bevor man die Maßnahmen wieder zurück fahren kann.

    Mit Stand zum 3. Mai wurden die "x Tage" in "x Werktage" geändert. Das bedeutet, dass Feiertage und Wochenenden nicht mitgezählt werden.


    Nächste Woche Donnerstag ist der Feiertag "Christi Himmelfahrt" (auch als "Vatertag bekannt)

    Wenn zum Beispiel der Inzident kurz davor unter dem Schwellenwert von 165 liegt, muss er jetzt 3 zusätzliche Tage darunter bleiben, bevor die Schulen wieder in den Wechselunterricht gehen können.


    Ende Mai ist auch schon wieder der nächste bundesweite Feiertag (Pfingstmontag)

    Weil in den Schulen mit Öffnung auch das Testen erneut beginnt, kann es sein, dass der Inzident schlagartig wieder steigt, weil viele neue positive Fälle entdeckt werden.


    In diesen Zeiten möchte man wohl weder Elternteil noch Schüler sein.