Genesene bekommen ihre Rechte erst nur befristet wieder

  • Als "Genesener" gilt, wer einen >> positiven Nuklein-Säurenachweis << (z.B. PCR-Test) nachweisen kann, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt sein darf. 

    Wenn der positive Test älter als 6 Monate ist, muss man eine Impfung nachweisen, die mindestens 14 Tage zurück liegt.


    Diese und ähnliche Regelungen finden sich aktuell in vielen Landesgesetzen. Wer also vor November 2020 positiv getestet wurde, braucht unbedingt noch eine Impfung, bevor er als "Genesener" gilt.

    Weil aber von "höchstens 6 Monaten" die Rede ist, wird sich der Zeitraum des positiven Tests immer weiter nach vorne verschieben. Wer heute noch als "Genesener" alle Rechte wieder bekommt, kann schon nächsten Monat wieder "zurück gestuft" werden.


    Bis man als "dauerhaft Genesener" eingestuft wird, muss man in jeden Fall eine Schutzimpfung bekommen haben. So lange das noch nicht für alle möglich ist, sollte man sich keine Illusionen machen. Genesene haben ohne zusätzliche Schutzimpfung nur "befristete Freiheiten".