Einwegpfand wird verschärft

  • Ab 2023 muss auf alle Getränke in Einwegbehältern Pfand gezahlt werden. Es wird keine Ausnahmen für Getränke ohne Kohlensäure, Säfte oder Kleinmengen mehr geben.


    Parallel dazu müssen auch alle Geschäfte, die Mahlzeiten außer Haus verkaufen, immer auch Mehrweggeschirr anbieten.