Unter dem Radar von Upload-Filtern

  • Mit der neuen Urheberrechtsreform in Deutschland sind die Betreiber von Plattformen wie zum Beispiel YouTube oder TikTok für Urheberrechtsverstöße verantwortlich (siehe dazu Tagesschau.de)


    Natürlich werden die Betreiber jetzt Filter einsetzen wollen, um Verstöße gleich im Voraus zu verhindern ... aber ... folgende Größenordnungen und Längen dürfen die Filter nicht verhindern.


    Inhalte mit bis zu

    - 160 Zeichen

    - 125 Kilobyte

    oder bis zu 15 Sekunden Länge


    Bei Texten ist es einfach.

    160 Zeichen sind in etwa so viel, wie man bei Twitter oder in einer einfachen SMS schreiben kann.


    125 Kilobyte sind dagegen schon schwer einzuhalten.

    Ein einfaches Foto hat ja schon mehrere Megabyte (MB). Hier darf die Datei also nicht größer als 0,125 MB sein. Das reicht gerade für ein Bild in einfachster Internetqualität aus.

    Ein Video mit 125 Kilobyte würde gerade für ein Mini-Handy-Video ausreichen.


    15 Sekunden Länge reduziert selbst ein TikTok-oder Twitter Video auf einen Bruchteil der üblichen Länge.

    Damit kann man fast überhaupt nichts mehr bringen, was viel länger als ein "Hallo. Ich grüße alle Zuschauer" dauert.


    Wenn ein Upload-Filter alles zusammen kombiniert, kann man also nur noch Videos mit maximal 125 Kilobyte und 15 Sekunden hochladen. Bei der heute genutzten Datentechnik ist das kaum noch erkennbar und schneller vorbei als man eine Information rüber bringen kann.


    Im Endeffekt werden also alle Videos erst einmal durch die Filter aufgehalten werden - und ob sie dann die Prüfung überstehen, liegt allein in den Händen der Plattformbetreiber.


    ABER


    Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiche bleiben weiterhin erlaubt.

    Pastiche sind übrigens Imitationen. Dazu muss das Original aber wirklich Punkt für Punkt imitiert werden (Näheres siehe Wikipedia)


    Wenn ihr also Probleme vermeiden wollt, nennt oder kennzeichnet eure Werke gleich als "Zitat", "Parodie", "Pastiche" in der Überschrift. Dann könnt ihr immer darauf hinweisen, dass das ja gesetzlich zulässig ist.


    PS:

    Die Reform gilt für Deutschland. Es kann daher sein, dass man in anderen Ländern trotzdem nicht erst einen Upload-Filter überwinden muss. Von Deutschland aus werden solche Inhalte dann aber eventuell nicht sichtbar werden. Denn das kann man schneller verhindern als wenn man weltweit "deutsche Regeln" durchsetzen wollte.

    Aber wer in Deutschland lebt oder eine deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist trotzdem an die Reform gebunden,


    Da kann man mal gespannt sein ob und wie sich dadurch das Internet verändert, wenn Inhalte regional immer anderen Regeln unterworfen werden.


    WWW = World Wide Web = weltweites Netzwerk.

    Wird dann später daraus einmal ein Netzwerk, das in jedem Land andere Inhalte zeigt ?

    GWW (Germany Wide Web - deutschlandweites Netzwerk)

    AWW (Austria Wide Web - österreichweites Netzwerk)

    SWW (Swiss Wide Web - schweizweites Netzwerk)

    Na hoffentlich nicht :(