Altmeier spricht von gelungener Pandemie-Bewältigung

  • Der Wirtschaftsminister Altmeier hat heute eine Rede zur Pandemiebewältigung gehalten. Dabei hat er diverse Fakten schlichtweg "übersehen".


    Was mir persönlich sofort aufgefallen ist, ist der Satz, dass es " trotz Pandemie weniger Insolvenzen als 2019 gegeben hat".

    Herrn Altmeier ist dabei wahrscheinlich überhaupt nicht aufgefallen, dass das Insolvenzrecht zwischenzeitlich ausgesetzt wurde - obwohl er dabei sogar mitgewirkt hat.



    Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben. Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Deshalb galt eine Insolvenzaussetzung bis zum 31. Januar 2021. Diese Regelung wurde nun bis Ende April 2021 verlängert.


    Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen


    Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen, die eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vorsieht.


    Firmen, die 2019 dazu verpflichtet waren, Insolvenz anzumelden, hätten es 2020/2021 also nicht mehr gemusst. Es gibt also gar keine Zahlen, an denen man ermessen könnte, in wie weit sich die Pandemiebewältigung auf Insolvenzen wirklich ausgewirkt hat.


    Wirklich vergleichbare Zahlen wird es erst dann geben, wenn die früheren Gesetze wieder in Kraft treten.

    "Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben"