20 Millionen unbrauchbare FFP2-Masken in Baden-Württemberg eingelagert

  • Laut dpa-Meldung dpa:210613-99-973877/2 befinden sich rund 20 Millionen nicht nutzbare FFP2-Masken in den Notfallreserve-Lagern des Landes Baden-Württemberg.


    4,6 Millionen wurden vom Bund geliefert. Der größte Teil wurde vom Land aber selbst beschafft. Dass die Auflage bestand, dass nur in Deutschland produzierte Masken eingekauft werden durften, hat nichts daran geändert, dass die Masken zum Teil nicht den Normen entsprechen.

    Die Masken bleiben als Beweis für die zu erwartenden Schadenersatzprozesse im Lager.


    Gleichzeitig lässt das Land die selbst beschafften Masken auch noch von der Dekra testen, in wie weit sie überhaupt eingesetzt werden können.

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    Persönliche Einlassung:

    2020 hat eine Maske von 9 Euro am Anfang bis zu rund 1 Euro zum Ende des Jahres gekostet. Heute bekommt man normgerechte Masken für rund 40 Cent.

    FFP2-Masken können längstens 3 Jahre ab Herstellungsdatum eingesetzt werden. 2020 waren aber nur 2 Jahre üblich und bei vielen Herstellern ist das auch heute noch die zeitliche Grenze.


    Wenn jetzt, 1 Jahr später, die Masken noch einmal geprüft werden, ob sie der Norm entsprechen und dann eventuell noch ein weiteres Jahr genutzt werden könnten, ist das ein arbeitstechnischer und finanzieller Aufwand, der in keinem Verhältnis mehr zum  "Restwert" der Masken steht.


    Aktueller Neuwert 40 Cent (und das schon ab sehr geringen Mengen).

    Altersbedingter Restwert höchstens noch 20 Cent.

    Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass 10 Millionen Masken noch brauchbar sind, so hat man nur noch Material mit einem Restwert von gerade einmal von 2 Millionen Euro. In einem Jahr müssen die Masken dann vernichtet werden. 


    Wie lange dauert wohl das Testen ? Diese Zeit kann man von der restlichen Nutzungszeit wieder abziehen. Damit wird der Bestand noch weniger wert.


    Wenn da "irgendwer" mal kaufmännisch rechnet, gibt man die Masken an die Hersteller zurück und verlangt die gezahlten Gelder zurück. Dazu braucht es keine neuen Gesetze. Die schon vorhandenen sind völlig ausreichend:

    Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Wertminderung.


    Je nach Vertrag kann sich der Hersteller natürlich noch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorbehalten haben. Okay, dann soll er eben einwandfreie Ware liefern. Die ist dann auch noch weitere 2 Jahre einsatzfähig.

    Die zurück genommenen Masken darf er, entsprechend gültiger Recyclinggesetze, sowieso nicht einfach vernichten.


    Mit einer Ersatzlieferung hätte das Land wieder einsatzfähige Masken, so wie sie auch bestellt worden waren. Schadenersatzprozesse wären überhaupt nicht nötig. Eine "Restwertermittlung" erübrigt sich genauso wie lange Testzeiten.