Smart Home: Auswahl der Innenkameras, Einbruchschutz und Probleme bei Gewitter

  • Kamera-Systeme im Haus haben den Sinn, sich einen Überblick zu verschaffen. Gleichzeitig kommen sie auch als Teil einer Raumüberwachung zum Einsatz, die man im Sinne einer Alarmanlage mit Aufzeichnungsmöglichkeit nutzen kann


    In meinem Erstversuch eines Smart Home. habe ich mit zwei verschiedenen Innenkamera-Systemen gearbeitet. Als mir gestern von der House Sitterin gemeldet wurde, dass scheinbar ein Unbefugter im Haus war, habe ich bei beiden Testsystemen die automatische Überwachung aktiviert. Beide würden jetzt melden und/oder aufzeichnen, sobald sich etwas im Erfassungsbereich bewegt.


    Um ca. 3:45 Uhr wurde ich dann durch Smartphone-Signale geweckt. Ein Kamera-System hatte Bewegung im Erfassungsbereich festgestellt und meldete sie gerade.

    Die Benachrichtigungsfunktion ist also eher etwas für Live-Überwachung gedacht. Nach der Meldung kann man sich sofort auf die Kamera aufschalten und schauen, was da gerade passiert. Selbstverständlich kann man auch manuell noch eine zusätzliche Aufzeichnung starten, die bei einem Einbruch der späteren Beweissicherung dienen kann.


    Das andere Kamera-System hatte dagegen nur die Aufzeichnung gestartet.

    Hier konnte ich im Nachhinein sehen, was los gewesen ist. Ohne Benachrichtigung kann man also nicht rechtzeitig reagieren, falls gerade ein Einbruch geschieht.


    Rechtliche Probleme beim Einsatz vom Kameras

    Datenschutz und Persönlichkeitsrechte lassen es nicht zu, dass man heimliche Aufnahmen macht. Man darf aber auch nicht "heimlich zusehen". Wer den überwachten Bereich betritt, muss vorher über den Einsatz von Kameras informiert werden. Bei den meisten Kamera-Systemen liegen aber Aufkleber bei, die man zum Beispiele an Türen zu überwachten Bereichen anbringen kann. Solche Hinweise genügen in der Regel zur Information.


    Wenn du einen Einbruch live mitverfolgst, bist du eindeutig ein Augenzeuge. Eine manuell gestartete Aufzeichnung stellt nur eine zusätzliche Dokumentation dar, mit der man im Nachhinein eventuell noch einen Täter ermitteln kann.


    Aufzeichnungen von Geschehnissen darfst du aber auf keinen Fall einfach ins Internet stellen, falls sie Personen zeigen. Dazu brauchst du auf jeden Fall die schriftliche Genehmigung der abgebildeten Personen.

    So blöd es sich eigentlich anhört: Selbst ein erwischter Einbrecher kann dich sonst noch später wegen Verstoß gegen seine Persönlichkeitsrechte anzeigen. Aufzeichnungen von Einbrüchen darfst du also nur der Polizei übergeben. Wenn du deinen "Informationspflichten" nicht nachgekommen bist, müssen sie aber vor Gericht leider oft als Beweismittel abgelehnt werden. "Illegale Aufzeichnungen" sind als (alleinige) Beweismittel ungültig.


    Probleme bei Gewittern

    Die Bewegungserkennung der meisten Kameras beruht darauf, dass sich irgendetwas im Raum ändert. Im Normalfall sind das Bewegungen. Es können aber auch schlagartige Änderungen von Lichtverhältnissen sein - wie sie zum Beispiel bei einem Gewitter mit Blitz und Donner passieren.

    In meinem Fall beruhten die Benachrichtigungen der Kamera darauf, dass über das Haus eine massive Gewitterfront hinweg zog. Ich konnte also ein Gewitter Hunderte von Kilometern entfernt mit verfolgen.


    Wenn ihr also die Empfindlichkeit der Aktivierung/Benachrichtigung einstellt, denkt auch an solche Umstände.


    Welches Kamerasystem für welchen Einsatzbereich ?


    Kamera mit automatischer Aufzeichnung

    Ideal, wenn man nur im Nachhinein sehen will, was zu einer gewissen Zeit passiert ist. Man kann dabei entscheiden, ob man eine Daueraufzeichnung haben möchte oder nur eine, die auf einen auslösenden Moment begrenzt ist (wie eine Dash-Cam im Auto).

    Der Nachteil davon ist, dass sich das Speichermedium in der Regel im physischen Zugriff zu, Beispiel eines Einbrechers befindet. Entweder in Form einer Speicherkarte oder auf einer Festplatte im Haus. Der Täter muss also nur etwas suchen, um neben dem Diebesgut auch noch alle Beweismittel gegen ihn mitnehmen zu können.


    Kamera mit Benachrichtigung

    Man wird zunächst nur informiert. Findet eine Straftat statt, kann man direkt die Polizei benachrichtigen und parallel dazu die Aufzeichnung der Kamera starten. Die "Beweismittel" liegen nicht im überwachten Haus vor, sondern auf dem Gerät, mit dem man die Aufzeichnung startet. Keine Chance für einen Einbrecher, auch gleich die Beweismittel mit nehmen zu können.


    Kamera als Einbruchsicherung

    Einbrecher sind natürlich darüber informiert, wie diverse Kamera-Systeme arbeiten. Im schlimmsten Fall deaktivieren sie einfach die komplette Schaltzentrale, sodass die Kameras nicht mehr einsatzfähig sind und/oder die Beweismittel nicht mehr in einer Cloud abgelegt werden können.


    Die einfachste Störmöglichkeit ist, dass einfach die Verbindung zum Internet getrennt wird. Ohne Internetzugang gibt es weder Benachrichtigungen noch externe Aufzeichnungen. Man sollte daher seinen Router nicht einfach irgendwo offen herum stehen lassen.

    Das Kappen der Stromzufuhr wäre die nächste Möglichkeit, eine Überwachung zu verhindern. Dazu muss man jedoch erst einmal ins Haus und den überwachten Bereich hinein kommen.


    Wer also "auf Nummer sicher gehen will", der sollte sich zusätzlich zu seinem Hauptsystem noch ein davon unabhängiges System anschaffen, das einen unberechtigten Zugriff auch dann noch melden kann, wenn das Hauptsystem deaktiviert wurde.


    Wenn der "Warnhinweis an der Tür" auf so ein externes System verweist, kann er durchaus auch noch Einbrecher komplett abschrecken.

    Dann weiß er genau, dass es nicht damit getan ist, die Zentrale abzuschalten. Er muss damit rechnen, dass überall autarke Kameras installiert sind, die seine Handlung übertragen, bevor er sie deaktivieren konnte. Die Gefahr, erwischt zu werden, steigt für ihn extrem.

    Während er noch auf der Suche nach den Kameras ist, kann die Polizei schon vor der Tür stehen.