Ab dem 01.07.2021 gibt es keine Pflicht mehr für Arbeitgeber, einen Arbeitsplatz im Homeoffice anzubieten. Gleichzeitig endet auch das Recht und die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer.
Arbeitgeber müssen aber trotzdem weiterhin mindestens zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung stellen.