Thüringen zahlt Reparaturbonus

  • Viel zu oft werden defekte Geräte nicht repariert, sondern neu gekauft. Thüringen möchte das Reparieren fördern und zahlt deshalb jetzt einen Reparaturbonus. Das Land erstattet 50 % der Arbeitskosten einer Reparatur zurück. Den Bonus wird 1x im Jahr ausgezahlt. Er ist auf maximal 100 Euro begrenzt.


    Ich stelle mir die Frage, wie viele Reparaturen man mit 200 Euro an Arbeitslohn durchführen kann. Es muss sich um einen Fachbetrieb handeln, sonst bekommt man nicht die 50% als Bonus.

    Eine Elektrikerstunde kostet 40-90 Euro. Eine Technikerstunde kostet 90-110 Euro pro Stunde + 19% Steuern. Effektiv bekommt man maximal 1 Stunde ersetzt, nachdem man 2 Stunden bezahlt hat. Eventuell nötige Ersatzteile werden jedoch nicht ersetzt.

  • Eventuell nötige Ersatzteile werden jedoch nicht ersetzt.

    Das stimmt so nicht. Ersatzteile zählen mit zur Reparatur, wenn sie von einer Werkstatt eingebaut werden. Würde man jedoch ein Ersatzteil kaufen und selbst einbauen wollen, ist es nicht förderfähig.


    Hier einmal noch der Link zur entsprechenden Seite: https://www.reparaturbonus-thueringen.de/

    "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein:
    sie muß zur Anerkennung führen.
    Dulden heißt beleidigen."
    Johann Wolfgang von Goethe


    Jeder ist gleichermaßen individuell.


    Man kann nicht sterben, ohne gelebt zu haben.

  • Super. Danke, dass du auch einen Link hattest. :thumpu:

    Es werden also die gesamten Reparaturkosten gesehen.

    Was mir dabei auffällt ist: Die einzelne Reparatur muss mindestens 50 Euro kosten. Kleinere Rechnungen werden nicht akzeptiert.


    Gedanklich habe ich immer einen Toaster oder anderes günstiges defektes Elektrogerät vor mir gesehen. Bei denen lohnen sich Reparaturen nur, wenn man sie selbst durchführen kann.

    Das zu reparierende Gerät muss also erheblich teurer als ein "typisches Billig-Gerät" in der Neuanschaffung sein.


    Wie teuer muss ein Gerät sein, damit sich die Reparatur noch lohnt ?

    Normalerweise würde man für die Reparatur höchstens den Neupreis ansetzen. Sobald der erreicht wird, gilt es als wirtschaftlicher Totalschaden.


    Die Reparaturkosten müssen mindestens 50 Euro und dürfen maximal 200 Euro betragen. Dann bekommt man die Hälfte davon zurück.

    Das Neugerät muss mindestens 25 Euro und darf höchstens 100 Euro kosten. In diesen Fällen lohnt sich die Reparatur noch, weil man selbst "nur noch" maximal den Neupreis als Eigenanteil zur Reparatur tragen muss.

    ...

    Die Verbraucherzentrale Thüringen spricht in ihrem Link die Preise an, die Elektro-Kleingeräte kosten.

    Zitat


    Kleine Haushaltshelfer - wie etwa die Kaffeemaschine, der Mixer, Wasserkocher und Toaster - sind für die meisten Haushalte unverzichtbar. Erfreulich für den Geldbeutel: Die Stiftung Warentest fand die kleinen Elektrogeräte in guter Qualität schon zu erschwinglichen Preisen. Gute Föns sind bereits ab 10 Euro, gute Wasserkocher schon für 25 Euro, gute Toaster ab 35 Euro, gute Smoothiemixer ab 40 Euro (kurzlebige jedoch ab 20 Euro) und gute Dampfbügeleisen ab 45 Euro und zu haben.

    Genau für diese Geräte macht es aber grundsätzlich gar keinen wirtschaftlichen Sinn, dass man sie für mindestens 50 Euro reparieren lässt.

    Betrachtet man die Sache jedoch aus Umweltsicht, lohnt es sich doch noch, weil man ja 25 Euro davon zurück bekommt.


    Beim 10-Euro-Fön ist jedoch Schluss mit dem "lohnt sich doch noch".

    Der reparierte Fön würde das 2,5Fache dessen kosten, was man für einen neuen Fön bezahlen müsste.


    PS:

    Ich persönlich muss mir darüber kaum Gedanken machen, da ich die meisten Kleingeräte selbst reparieren kann. Wenn sie komplett verschweißt sind, geht es natürlich nicht und auch der Fachmann kann sie nicht reparieren.

    Beim Neukauf sollte man daher schon darauf achten, ob eine Reparatur bereits durch den Hersteller unmöglich gemacht wird. Solche Geräte sollte man daher überhaupt nicht kaufen... egal zu welchem Preis.