Rechtzeitig Termine für Frisör, Massage und Nagelpflege vereinbaren

  • Ab dem 11. Oktober 2021 gilt, dass man bei "körpernahen Dienstleistungen" einen negativen Test vorweisen muss, falls man weder genesen, noch voll geimpft ist.


    Wer sich nicht impfen lassen möchte (oder darf) sollte sich deshalb rechtzeitig einen Termin bei seinem "Körperpfleger" holen. Es ist davon auszugehen, dass diese Branchen deshalb bis zum 10. Oktober relativ stark ausgebucht sein werden.