Deutschland: Einheitliche Regeln gefordert

  • Ganz grob gesagt, gilt überall die 3G-Regel, wenn man in eine öffentliche Einrichtung will... ab einer Inzidenz vom 35. Ohne Test also nicht mehr in Behörden, Schwimmbäder, Frisöre usw. Aber jedes Bundesland kann eigene Regeln aufstellen und das mit der Inzidenz wird wohl nicht mehr lange ausschlaggebend bleiben.


    Hamburg hat bereits eine 2G-Regel eingeführt. Betreiber können sich für die 2G-Regel entscheiden und haben dann weniger Vorschriften zu beachten. Aber: Nur Geimpfte und Getestete haben Zutritt.

    Veranstalter von Konzerten und Ausstellungen verlangen mittlerweile nach bundeseinheitlicher Gesetzgebung, damit man etwas zukunftssicherer planen kann. Das 2G-Modell wird befürwortet.


    Die Bundesregierung lässt mittlerweile prüfen, in wieweit man die 3G-Regel für Fernzüge umsetzen kann. Lässt sich das umsetzen, soll es dann auch auf Inlandsflügen angewendet werden. Für den Nahverkehr bestehen keine Aussichten, dass man das umsetzen kann und wird, da es faktisch unmöglich ist, jeden einzelnen Fahrgast vor Fahrtantritt kontrollieren zu können.

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    Auch bei den Quarantäneregeln in Schulen werden einheitliche Regeln verlangt.

    Aktuell müssen in NRW zum Beispiel die Schüler, die links, rechts, vor oder hinter einer infizierten Person sitzen, in Quarantäne. 1 Person infiziert = insgesamt 5 Personen müssen in Quarantäne.

  • Aktuell müssen in NRW zum Beispiel die Schüler, die links, rechts, vor oder hinter einer infizierten Person sitzen, in Quarantäne. 1 Person infiziert = insgesamt 5 Personen müssen in Quarantäne.

    Wo anders wird nach einem Vorfall jeder von der Klasse fünf Tage hintereinander schnellgetestet und alle negativen dürfen weiter in die Schule.