Ohne vollständige Impfung keine Lohnfortzahlung bei Quarantäne

  • Bisher bekam man Lohnfortzahlung, wenn man in Quarantäne musste. Das bedeutet, dass man auch während der Quarantänezeit seinen Lohn ganz normal weiter bekommt.

    Immer mehr Bundeländer gehen jetzt aber dazu über, dass man im Fall einer Quarantäne seinen Lohn nur weiter bekommt, wenn man nachweislich nicht geimpft werden kann/darf. Sonstige Ungeimpfte werden dann keine Lohnfortzahlung mehr erhalten.


    Baden-Württemberg führt es ab dem ab dem 15. September ein.

    In Rheinland-Pfalz gilt diese Regel ab dem 01. Oktober.

    In NRW wird das zeitgleich mit dem Wegfall der kostenlosen Bürgertests ab dem 11. Oktober sein.