Trotz bestandener Fahrprüfung kein Führerschein

  • Einige Fahrschüler dürfen, obwohl die Fahrprüfung bestanden wurde, trotzdem noch kein Auto fahren. Sie müssen nämlich erst mit einer Prüfbescheinigung der Fahrschule zur Zulassungsstelle. Dort bekommen sie eine Bescheinigung ausgehändigt, mit der sie bis zum Erhalt des eigentlichen Führerscheins auch schon Auto fahren dürfen.

    Bei einer Polizeikontrolle zählt die Bescheinigung der Zulassungsstelle als Führerschein-Ersatzpapier. In der Regel ist diese Bescheinigung bis zu 6 Wochen gültig und das KBA hat genug Zeit, den eigentlichen Führerschein auszustellen.


    Wer jedoch kürzlich "seinen Lappen gemacht hat", hat aktuell oft das Problem, dass er keinen zeitnahen Termin bei seiner Zulassungsstelle bekommt. Ohne Termin bei der Zulassungsstelle gibt es keine amtliche Bescheinigung der bestandenen Prüfung. Ohne Bescheinigung darf man auch kein Fahrzeug führen.


    Reicht es nicht, wenn ich die Prüfungsbescheinigung der Fahrschule mitführe ?

    Nein, das ist kein amtliches Dokument.


    Welche Strafe droht mir, wenn ich trotzdem Auto fahre ?

    Ohne amtliche Bestätigung, dass die Fahrerlaubnis erteilt wurde, ist es Fahren ohne Führerschein. Du machst dich strafbar und bekommst neben Geld- und Freiheitsstrafen zusätzlich auch schon Punkte im Führerscheinzentralregister.


    Im schlimmsten Fall bekommst du dann nur noch zwei Briefe aus Flensburg mit folgendem Inhalt:

    "Fahrerlaubnis erteilt am 1. Dezember." - "Fahrerlaubnis entzogen am 1. Dezember"

    Für den zweiten Brief fallen dann sogar noch zusätzliche Gebühren an - so wie man für jede Information aus Flensburg zahlen muss, wenn sie etwas mit einer Strafe zu tun hat.


    Darf ich jemanden mit bestandener Prüfung, aber ohne Fahrerlaubnis, fahren lassen ?

    Nein. Auch du machst dich strafbar, wenn du jemanden ohne Führerschein mit einem/deinem Fahrzeug fahren lassen würdest.


    Auf Privatgelände darf man aber doch schon fahren ?

    Jein.


    1) Es muss ein "abgeschlossenes Gelände" sein

    Es muss also umzäunt/eingefriedet sein und die Zufahrt muss geschlossen werden sodass es keinen Zugang zum normalen Straßenverkehr mehr gibt.


    2) Es gibt keinerlei Versicherungsschutz

    Beschädigungen, die am Fahrzeug oder durch das Fahrzeug passieren, werden in keinem Fall ersetzt. Sowohl Halter als auch Fahrer haften mit ihrem Privatvermögen, falls irgendetwas passiert. Zusätzlich können auch Strafverfahren drohen, da es mindestens als grob fahrlässig gelten kann.

    Im schlimmsten Fall müssen Halter und Fahrer bis zum Lebensende dafür zahlen, dass der Fahrer nicht auf die amtliche Bestätigung des Führerscheins warten wollte.