Ungarn: Corona-Berichterstattung wird eingeschränkt

  • Orban hat eine Verordnung erlassen, dass Medien nur Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen bekommen, wenn der Corona-Krisenstab der Regierung dieses ausdrücklich genehmigt.


    Ein ähnliches Gesetz gab es schon seit April 2021, wurde jedoch am Mittwoch durch ein budapester Gericht für gesetzeswidrig erklärt. Die Verordnung sorgt nun dafür, dass sich trotzdem nichts ändert.


    Wir werden aus den Medien also auch weiterhin nur das erfahren, was die Regierung in Budapest veröffentlicht sehen will.