Rechtzeitig Vollmachten erteilen

  • Normalerweise wird man wohl nicht so schnell daran denken, irgendwelche Vollmachten zu erteilen. "Kann ich ja immer noch, wenn es dann irgendwann soweit ist".


    Vorsorgevollmacht

    Sollte man zum Beispiel einen Unfall haben, ist alles schon festgelegt, was zu passieren hat und wer im Notfall eine Entscheidung zu treffen hat. Mit so einer Vollmacht kann der darin Bestimmte wirklich alles für dich regeln. Du erteilst ihm sozusagen eine "Blankoverfügung über dein komplettes Leben"... falls mal etwas passieren sollte.


    Patientenverfügung

    Die ist eigentlich vorrangig für behandelnde Ärzte bestimmt. Darin regelt man im Voraus, wie man behandelt werden will. Ganz praktisch, wenn man keine anderen Personen hat, denen man eine Vollmacht erteilen will oder denen man eine entsprechende Entscheidung nicht zutraut.


    Betreuungsverfügung

    Damit regelt man, wer im Ernstfall vom Gericht als Betreuer bestimmt werden soll.


    Bankvollmacht / Kontovollmacht

    Ganz praktisch, weil man dann auch mal jemand anders schicken kann, der Bankangelegenheiten regeln soll.



    Weshalb man "frühzeitig" Vollmachten erteilen sollte

    Wenn du selbst nicht mehr handlungsfähig bist ... oder Zweifel daran bestehen, dass du noch ganz bewusste Entscheidungen treffen kannst ... werden alle zu dieser Zeit erteilten Vollmachten ungültig/wirkungslos.

    Natürlich kann man so eine Vollmacht auch zusammen mit einem Notar aufsetzen und beglaubigen lassen. Der bestätigt dann die Fähigkeit, dass man noch ganz bewusste Entscheidungen treffen kann.

    Das wird aber teuer und es ist auch nicht ganz sicher, dass der Notar auch wirklich die Zurechnungsfähigkeit bestätigen kann.

    Deshalb lieber schon Jahre vorher entsprechende Vollmachten erteilen.


    Eine entsprechende Vollmacht kann verhindern, dass "von Amts wegen" über deinen Kopf entschieden wird.

    Ich weiß von einem Fall, in dem keinerlei Vollmachten bestanden. Eine Mutter kam ins Krankenhaus und die Ärzte entschieden, dass sie ihr Leben nicht mehr selbst besorgen konnte. Es wurde ein gerichtlicher Vormund eingesetzt, der dann über ihr weiteres Leben bestimmte.

    Da die Angehörigen keine Vollmachten hatten, hatten sie keinerlei Mitspracherecht.