Neuer Mindestlohn ab 01.10.2022

  • Ab dem 01.10.2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde in Deutschland. Das wurde heute endgültig beschlossen.


    Natürlich gilt der Mindestlohn nicht nur im gewerblichen Bereich, bei dem nach Stunden abgerechnet wird. Er gilt auch für Angestellte, die ein monatliches Gehalt ohne Abrechnung einzelner Stunden bekommen.

    Schließlich ist im Arbeitsvertrag eine gewisse Anzahl an Wochenstunden enthalten. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das generell 160 Stunden im Monat. Am Monatsende sind das dann 1.920 Euro.


    Doch nicht zu früh jubeln.

    Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich auch nach dem Bruttogeld. Das bedeutet, das sie auch steigen. Und natürlich auch alle anderen Sozialabgaben werden entsprechend steigen. Das alles wird dann erst noch abgezogen. Am Ende bleibt dann nicht mehr soviel zusätzlich übrig, wie du jetzt vielleicht denken magst.