Mahnung ohne Rechnung

  • Beginnen wir ganz von vorn:

    Ab dem Tag, an dem eine Lieferung erfolgt ist, besteht auch eine Zahlungspflicht.

    Sobald ich also eine Ware oder Dienstleistung erhalte, muss ich sie auch bezahlen.


    Irgendwann bekomme ich auch eine dazu passende Rechnung, die ich dann begleichen muss.

    Auf der Rechnung steht der genaue Betrag - der gerade bei Handwerkerrechnungen vorher eigentlich nicht vollständig bekannt ist.

    Damit man weiß, wann die Rechnung erstellt wurde, hat man ein Rechnungsdatum.

    Damit der Geldempfänger weiß, welche Rechnung ich bezahlt habe, gibt es auch noch eine Rechnungsnummer.

    Oft steht auf der Rechnung auch noch drauf, bis wann ich sie bezahlt haben muss.


    Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt, muss der Vertragspartner sie nicht erst noch 1-3x anmahnen.

    Das war früher einmal so. Heutzutage kann er auch ohne weiteres gleiche einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen.


    Was ist aber, wenn es noch gar keine Rechnung gab ? Wann ist da dann der geschuldete Betrag fällig ?

    Natürlich kannst du nur eine Rechnung erst bezahlen, wenn auch eine erstellt wurde. Wird keine erstellt, kann man einfach abwarten...

    Entweder wird sie innerhalb von 3 Jahren (ab Ende des letzten Tag des Jahres der Leistungserbingung) erstellt ... oder wenn sie später kommt, ist der ganze Vorgang verjährt.


    Wer Geld haben will, muss es also erst einmal verlangen. Wer den Rest des laufenden Jahres + 3 weitere Jahre nichts verlangt, kann es danach auch nicht mehr.


    Was ist, wenn ich vorher eine Mahnung bekomme ?

    Mahnen kann man nur eine noch nicht bezahlte Rechnung. Wenn es keine Rechnung gibt, kann man sie auch nicht anmahnen .. logisch oder ?


    Muss ich Mahngebühren zahlen ?

    Es wird eine Zahlung angemahnt, die überhaupt noch nicht fällig sein konnte. Also kann/darf man auch keine Mahngebühren berechnen.


    Was ist aber, wenn es eine Rechnung gibt - ich sie aber nicht erhalten habe ?

    Okay, solche Fälle gibt es immer wieder. Entweder verschwindet der Brief mit der Rechnung oder die Mail mit der Rechnung wurde vorher wegen Spam schon vor deinem Postfach abgefangen.


    In diesem Fall sollte man nach einer Mahnung darum bitten, dass die Rechnung erneut gesendet wird. Das verlängert aber nicht die Zahlungsfrist. Es wird ja keine neue Rechnung erstellt, weil ja keine neue erstellt wird, sondern nur eine Kopie gesendet wird.


    Muss mir die Firma eigentlich nachweisen, dass ich die Rechnung erhalten habe, damit sie eine Mahnung senden kann ?

    Nein, es genügt, wenn die Rechnung auf die vereinbarte Art zugeschickt wird.

    Du kannst ja nicht einfach deinen Briefkasten zukleben oder alle eingehenden Rechnungen in den Spamordner laufen lassen, nur damit du keine Rechnungen bekommst. Was mit einer Rechnung bei dir passiert, ist allein dein Problem.


    Kann ich nachweisen, dass nie eine Rechnung geschickt wurde ?

    Durch eine Buchprüfung kann man zwar nachweisen, ob eine Rechnung erstellt wurde - bis so etwas aber gerichtlich angeordnet wird - braucht es schon "sehr seltsame Umstände".

    Der Nachweis, dass etwas nicht gemacht wurde. ist aber sehr schwer. Er ist faktisch nur (bei E-Mail) möglich, wenn die Firma einem Gericht alle Unterlagen zur Verfügung stellt und dort dann nichts von einem Ausgang zu sehen ist.


    Was ist, wenn die Rechnung an eine falsche Adresse geschickt wird ?

    Dann kann sie natürlich nicht bei dir ankommen. Wenn es ein Fehler der Firma war, ist es auch nicht deine Schuld. Wenn eine Rechnung sehr lange Zeit auf sich warten lässt, sollte man am besten einfach mal nachfragen.


    Was ist aber, wenn die Rechnung ganz knapp vor Ende der Verjährungsfrist erstellt wird ?

    Tja, dann hast du eben Pech gehabt. Wenn die Rechnung rechtzeitig erstellt wird - und auch bei dir ankommen konnte - musst du sie natürlich bezahlen - auch wenn die Fälligkeit nach der Verjährung liegt.


    Bei ganz komplizierten Fällen frag aber immer besser noch bei einem Anwalt um Rat.