Einen "Titel" beanspruchen

  • Wenn es um Geld geht, kann es manchmal auch vor Gericht gehen. Das Gerichtsurteil ist dann ein "Titel" mit dem man sich das Geld auch viele Jahre später noch holen kann. So ein "Titel" verjährt oft erst nach 30 Jahren.


    "Titel" werden gerne auch an Inkassofirmen verkauft. Es ist deren Geschäft, Geld einzutreiben.... auch viele Jahre nach einem Gerichtsurteil.

    Es kann also sein, dass du längst nichts mehr von dem Gerichtsverfahren weißt ... und plötzlich steht jemand vor dir, der Geld von dir haben will.


    Muss ich dem dann das Geld auch geben ?

    Ja, so ein Titel ist ein "Inhaberpapier". Wer ihn vorweisen kann, dem musst du auch das Geld dafür geben.


    Derjenige sagt mir, dass der Titel bei irgendeinem Gericht liegt. Da könne ich ihn anfordern.

    Nixda. Wer Geld haben will, muss auch das Recht dazu selbst nachweisen.

    Selbst wenn du weißt, an welchen Gericht das Urteil vorliegt, so muss das nicht automatisch auch heißen, dass derjenige, der das Geld von dir verlangt, auch ein Anrecht darauf hat.


    Wenn dir also jemand ankommt - und dir keinen Titel "zeigen" kann - wende dich sofort an einen Rechtsanwalt... und auf gar kleinen Fall und unter gar keinen Umständen auch nur einen einzigen Cent vorher bezahlen und auch nichts versprechen oder zusagen !!!

    Dein Anwalt wird dir dann schon sagen, was das Beste ist.