Das Blockieren eines Geschäftes durch Flashmobber ist ein legales Mittel im Arbeitskampf.
Eine Flashmob-Aktion ist keine Betriebsblockade.
Der Arbeitgeber muss aber die Möglichkeit haben, sich wehren zu können (z.B. durch Gebrauch des Hausrechts oder durch kurzfristige Schließung).
Bundesarbeitsgericht in Erfurt (1 AZR 972/08 )
http://www.tagesschau.de/inland/bundesarbeitsgericht102.html