Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

  • Manchmal entscheiden "irgendwelche Behörden" etwas, wozu die Bürger nicht befragt wurden und/oder was nicht im Interesse der meisten Bürger ist.

    Man muss das jedoch nicht einfach hinnehmen, sondern kann es nicht nur behindern, sondern sogar verhindern.


    Bürgerbegehren

    Durch eine Unterschriftensammlung können die Bürger zeigen, dass sie gegen die Entscheidung aufbegehren.

    Nimmt man daran teil, muss man seinen kompletten Namen und Adresse angeben. Zusätzlich muss man auch eine Unterschrift leisten.


    Abstimmungen im Internet sind nicht unbedingt immer rechtssicher.

    Es kann ja irgendwer, irgendeine Adresse angegeben haben. Gleichzeitig kann man dort keine Unterschrift leisten (oder man müsste ein entsprechendes Dokument hochladen).


    Unabhängig von der Rechtssicherheit bekommt die Behörde aber erst einmal einen Eindruck davon, auf wie viel Widerstand ihr Beschluss stößt. Das kann schon dafür sorgen, dass die Entscheidung dann wieder umgeworfen wird.

    Das Bürgerbegehren ist also ein erster Teil von gelebter Demokratie.


    Noch ist das Bürgerbegehren aber ohne "Folgen". Die Behörde muss sich nicht unbedingt danach richten.



    Bürgerentscheid

    Wenn ein Bürgerbegehren entsprechende Teilnehmerzahlen hatte, muss ein Bürgerentscheid stattfinden. Das bedeutet, dass die regionale Veraltung nun eine offizielle Abstimmung vornehmen muss, an der alle betroffenen Bürger teilnehmen können.


    Wie bei einer normalen Wahl, werden dann Abstimmungsunterlagen verschickt. Je nachdem, was verabschiedet werden soll, hat man dann die Wahl mit "Ja" oder "Nein" zu entscheiden.

    Es muss eine bestimmte Anzahl an Abstimmungen eintreffen. Davon muss ein gewisser Prozentsatz gegen den Beschluss sein.

    Jetzt muss sich die Behörde danach richten, wie die Bürger entschieden haben --> Die Bürger haben entschieden.



    Wie oft kommt so etwas wohl vor ?

    Ich persönlich habe es sehr selten erlebt. Zuerst braucht es eine Bürgerinitiative, die das Bürgerbegehren startet.


    Im April wurde ein neues Gesetz erlassen, nachdem die Finanzierung der Bürgerinitiative aufgedeckt werden muss. Der spätere Bürgerentscheid muss nämlich durch die Bürgerinitiative finanziert werden können.

    Das spätere Bürgerbegehren kostet also nicht "das Geld vom Staat" sondern muss vorab durch die Bürgerinitiative bezahlt werden.


    Durch die Offenlegung kann man auch erkennen, wer eventuell ein persönliches Interesse daran hat, dass eine "Behördenentscheidung" nicht umgesetzt wird. So etwas kann sich natürlich auch auf das Ergebnis des Bürgerentscheids auswirken.


    Je mehr Menschen so ein Bürgerbegehren betrifft, desto teurer wird also der spätere Bürgerentscheid werden.

    Überregionale Bürgerentscheide brauchen also vorher schon entsprechend hohe Geldmittel. Stehen diese nicht zur Verfügung, wird es nicht zum Bürgerentscheid kommen.


    Was bedeutet das für Internetabstimmungen ?

    Wenn die Initiatoren nicht genügend Geld aufbringen/nachweisen können, kann man solche Abstimmungen gleich vergessen. In solchen Fällen wird es nicht mehr sein, als eine Liste mit (angeblichen) Namen, die am Ende dann doch keine Rechtswirkung haben kann.

    Die Liste allein bewirkt ja kaum etwas.


    Damit sind die Zeiten auch vorbei, in denen Einzelne regelmäßig neu zu irgendwelchen Abstimmungen aufrufen, um "Stimmung gegen irgendwas zu machen".


    Die Abstimmungen wird es natürlich trotzdem weiterhin geben.

    Wenn dahinter jedoch nur Einzelne stehen, weiß man eigentlich vorher bereits, dass sie eben gar kein Interesse daran haben, dass sich dadurch wirklich etwas ändert ... außer der Einzelne wäre sehr vermögend.

    Dann würde ich aber überlegen, welche Gründe er hat, dass ein späterer Bürgerentscheid in seinem Sinne ausfällt.