Gaspreiserhöhungen

  • Die Gaspreise sind mittlerweile in ungeahnte Höhen geschossen. Die Importeure stöhnen, dass der Bezug schon bis zu 10 Mal so viel wie noch vor einigen Jahren kosten soll.


    Mein persönliches Mitleid mit diesen Konzernen halten sich jedoch in Grenzen. Der Bezug von Gas wurde nämlich vor Jahren immer günstiger. Für Gaskunden gab es jedoch keine nennenswerten Ermäßigungen, wenn das Gaspreis fiel.

    Die Energiebranche hat nicht nur damals, sondern sogar das erste Halbjahr 2022 noch höchste Gewinne eingefahren.

    Trotzdem sollen jetzt alle Bürger und Firmen Geld "zwangsspenden", damit die Energieriesen nicht pleite gehen,


    Der "Sonderaufschlag" muss leider zusätzlich auch noch versteuert werden.

    Als "leichte Ermäßigung" soll die Mehrwertsteuer auf den kompletten Bezug von Gas halbiert werden.


    Mein Gasversorger hat mir genau einen Tag, bevor die Höhe des Sonderaufschlags bekannt gegeben wurde, mal wieder eine Erhöhung geschickt.

    Bei mir stimmt die "Kanzler-Rechnung": Ich zahle nur 2 Euro im Jahr mehr - habe aber auch sowieso schon einen erheblich höheren Tarif, da ich nur in der Grundversorgung bin.


    Was kann man machen ? SOFORT den Gasanbieter wechseln !!!!!!

    Unter https://www.zeit.de/news/2022-…ndern-preise-wegen-umlage ist zu lesen, dass in Norddeutschland teilweise Gas nur 11,78 Cent pro Kilowattsunde kostet.


    Durch die Preiserhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht.

    Man muss nur nachweisen, dass man einen anderen Versorger hat.

    Für Kunden mit fest vereinbarten Tarifen ist die Rechtslage noch nicht vollständig geklärt.


    Am Besten ist man dran, wenn man in der Grundversorgung ist, die Wohnung kündigt, umzieht und in der nächsten Wohnung gar kein Gas benötigt. Da ist es dann auch egal, ob man rechtzeitig vor Oktober dem Gasanbieter kündigt. Man hat ja sowieso nur eine ganz kurze Kündigungsfrist.

    Man kann dir ja kein Gas liefern, wenn du gar keinen Gasanschluss hast :P:lach:


    Fehlt nur noch ein Gesetzt, das vorschreibt, dass die Steuerermäßigung auch unbedingt weiter gegeben werden muss.