Ein Fahrzeug abzumelden oder neu zuzulassen ist immer ein ziemlich "bürokratischer Akt"
Früher war es so, dass man zum Straßenverkehrsamt ging (in den meisten Städten ist dort auch die Kfz-Zulassungsstelle angesiedelt)
Dort zog man sich eine Wartenummer und wartete geduldig ab, bis die eigene Nummer aufgerufen/angezeigt wurde.
Abmelden (außer Betrieb setzen)
Kfz-Brief II (früher Kfz-Schein genannt) + alle Kennzeichen müssen mitgebracht und vorgezeigt werden.
- Dann losgehen, um das Kennzeichen zu entstempeln.
- Wieder zurück, entstempelte Kennzeichen vorzeigen und dann mit dem Zahlungsbelegt zur Kasse oder Kassenautomaten.
- Mit der Quittung zurück und dann wurde die Außerbetriebsetzung eingetragen.
Während ein Kfz-Besitzer hin und her pendeln muss, ist der Bearbeitungsplatz belegt. Der Rest muss warten bis der Eine endlich fertig ist. Danach kann der Nächste dran,
Fahrzeug neu anmelden/ummelden
Wer meint., das mit dem Abmelden wäre umständlich, der hat noch nie ein Fahrzeug umgemeldet oder auf seinen Namen angemeldet.
Jetzt brauchst du beide Fahrzeugbriefe. Einer wird ungültig gemacht bzw. vernichtet und neu ausgestellt im anderen wirst du als nächster Halter eingetragen . Ist der Brief schon voll, wird ein neuer ausgestellt.
Prüfungsbericht der letzten HU (Hauptuntersuchung) + Ausweisdokumente + SEPA-Lastschriftmandat .. alles muss dabei sein.
Dann entweder Wunschkennzeichen beantragen ... hoffentlich ist das Kennzeichen noch frei, für das man schon die "Bleche" hat. Falls nicht gewünscht (oder die Nummer nicht mehr frei ist) muss man neue Schilder anfertigen lassen.
Dann muss das Landeswappen + die HU-Plakette zugeteilt werden. Das Aufkleben darf natürlich nur die/der SachbearbeiterIn erledigen.
Umweltplakette gefälligst ? Musss man nicht unbedingt dort mitnehmen ... besser ist das aber, wenn man eine neue Nummer bekommt.
Abmelden und auf die gleiche Nummer ein anderes Fahrzeug anmelden
Vorsicht Falle:
Auf gar keinen Fall mit dem Fahrzeug, dessen Nummer dann für das nächste Fahrzeug sein soll, zur Zulassungsstelle fahren. Nachdem die Nummer auf ein andres Fahrzeug umgeschrieben wurde, hat das abgemeldete Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr. Man darf damit also nicht mehr fahren .. auch nicht, wenn man die umgeschriebenen Kennzeichen noch einmal dort anbringt.
Die Vorgänge sind eigentlich die gleichen wie oben. Nur braucht man keine neuen Schilder .. man nimmt eben das alte Kennzeichen als Wunschkennzeichen. Das kostet weniger als neue Schilder anfertigen zu lassen.
Die Umweltplakette kann man sich natürlich auch vorher in irgendeiner Werkstatt holen ... wobei dann natürlich durchaus fraglich ist, ob das nächste Fahrzeug die gleiche Einstufung hat.
Als ob das Ganze nicht schon umständlich genug wäre, haben jetzt einige Zulassungsstellen das mit dem "ohne Termin kein Service" einfach aus der Anfangszeit der Corona-Pandemie beibehalten.
Bei meiner Stadt kann man pro Termin nur einen einzigen Verwaltungsvorgang vornehmen lassen. Abmelden + Ummelden zählt als ein Termin. Wer dann jedoch noch ein weiteres Fahrzeug abmelden will, braucht dafür noch einen anderen Termin.
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