Eine Rakete aus russischer Produktion ist in einem grenznahen Ort in Polen eingeschlagen. Es gab zwei Tote.
Unklar ist, von wem und von wo die Rakete gestartet wurde.
Es könnte sich durchaus um eine Luftabwehrrakete handeln - so die ersten Mutmaßungen.
Je nach Ausgang der Untersuchungen kann Polen durchaus Artikel 4 des Bündnisvertrages auslösen. Das ist die Vorstufe von Artikel 5, der den Bündnisfall ausruft.