Testpflicht für Einreisende aus China vor Reiseantritt

  • Seit 9. Januar 2023 gilt China als „Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht". Es gelten folgende Regelungen:

    • Ausreisende aus China müssen vor Reiseantritt nach Deutschland einen Antigenschnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Nachweispflicht besteht auch für Geimpfte und Genesene. Sofern die Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, darf der Test maximal 48 Stunden zurückliegen, gemessen am Zeitpunkt des Beginns oder des geplanten Beginns der Beförderung.
    • Reisende ab zwölf Jahren können nach Ankunft stichprobenartig getestet werden. Die Testung erfolgt durch die zuständigen Behörden mittels eines PoC-Antigen-Tests. Im Falle eines positiven Tests wird eine bestätigende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) sowie eine Sequenzierung der Probe vorgenommen.