Haftbefehl gegen Putin - aber nicht wegen Krieg selbst

  • Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und gegen die die russische Kinderrechtskommissarin Maria Lwowa-Belowa erlassen.


    Der Haftbefehl bezieht sich nur auf die Anweisung, Kinder aus der Ukraine nach Russland deportieren zu lassen. So eine Anweisung ist ein Kriegsverbrechen.


    Natürlich muss so ein Haftbefehl auch vollstreckt werden. Der IStGH hat keine eigenen Vollstreckungsorgane, die eine Verhaftung durchführen könnten. Das obliegt den 123 Ländern, die den IStGH anerkannt haben.


    Russland, die USA, China und sogar die Ukraine haben den IStGH nie als für sie zuständige Gerichtsbarkeit anerkannt. Der Haftbefehl wird in diesen Ländern also nicht vollstreckt werden.


    Warum wurde kein Haftbefehl wegen des Krieges selbst erlassen ?

    Hier gilt die Immunität, die jeder Politiker im Ausland hat. Sie kann nur von Gerichten im eigenen Land aufgehoben werden. Es liegt also nicht im Zuständigkeitsbereich des IStGH.

    Um das zu ahnden, müsste ein spezieller Weltgerichtshof gebildet werden, der dann auch von Russland und der Ukraine anerkannt wird.