Vollstreckung des Haftbefehls gegen Putin durch Deutschland

  • Deutschland beabsichtigt, den Haftbefehl des IStGH gegen Putin zu vollstrecken. (weitere Info dazu) Die Vollstreckung erfolgt aufgrund der früheren Anerkennung des IStGH als zuständige Gerichtsbarkeit.


    "Was ein zuständiges Gericht beschließt, muss auch vollstreckt werden" Ist eigentlich die Basis von Recht und Ordnung.

    Andere anerkennende Länder wollen es sich noch überlegen, ob sie den Haftbefehl vollstrecken werden.


    Eine Vollstreckung eines solchen Haftbefehls kann natürlich erst dann erfolgen, wenn derjenige auch das eigene Staatsgebiet betritt.

    Da das nicht zu erwarten ist, hat der Haftbefehl wohl nur eine Signalwirkung, jedoch wohl keine wirklichen Konsequenzen.