Umzug betrifft auch eine eigene Internetseite

  • Wenn man seine Adresse ändert, reicht es nicht, dass es "die Behörden" wissen.


    1) der Domain-Registrar muss über einen Adresswechsel informiert werden.

    Je nach TLD gibt es sogar verschiedene Mindestanforderungen für den Betreiber einer Internetseite an die Adresse.

    Gleichzeitig kann es auch sein, dass sich die Rechtsgrundlage für die Seite komplett ändert, wenn der Betreiber eine andere Adresse hat.


    2) Impressum muss geändert werden

    Sofern die Angabe einer Adresse verpflichtend ist, muss man darauf achten, dass auch diese aktuell gehalten wird. Auch hier geht es um Rechtsgrundlagen, aber auch um Erreichbarkeit.


    3) Auch der Hoster muss Bescheid wissen

    Eine alte Rechnungsadresse kann bei der Buchhaltung zu Problemen führen.


    Was droht eigentlich, wenn man durch einen Umzug die Bedingungen für eine TLD nicht mehr erfüllt ?

    Wenn die Bedingungen für eine TLD nicht mehr erfüllt werden, kann sie entzogen werden. Die Internetadresse wird dann wieder "frei" und man muss sich eine neue holen.

    Mit einer neuen Internetadresse fängt man dann aber wieder ganz von vorne an. (Bekanntheitsgrad, Reputation etc.)

    Gerade bei sehr "alten Domains" sollte man sich deshalb gut über die Bedingungen informieren, welche Auswirkungen eine Wohnsitzverlegung haben könnte.


    Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, wie man (trotz Umzug) keine Probleme mit den Auflagen bekommt. Die sind aber eher für kommerzielle Webseiten möglich, die von Firmen betrieben werden.