Und da war da noch der regionale Glasfasernetzbetreiber, der jetzt einen neuen DSL-Kunden gewinnen wollte
Ich spare mir die Vorgeschichte aus dem Jahr 2019, da ich sie bereits unter Glasfaserkabel-Vertrag beschrieben habe.
Diesmal wurde jedoch eine Leistung von 100 Mbit/s für DSL angeboten
Alle Anbieter haben in ihren Verträgen und AGB eine Klausel, dass sie nur das, was technisch möglich ist, liefern müssen.
Mit einem Vertragsabschluss wird das automatisch akzeptiert.
Damit kann man später auch nicht mehr reklamieren, dass die versprochene Leistung gar nicht erbracht wird.
Es ist daher wichtig, dass man sich erst noch informiert, was eine vorhandene Telefonleitung wirklich schafft.
Das erfährt man oft, indem man einfach mal bei der Telekom nachschaut, was die für Geschwindigkeiten anbieten können.
Zitat"Wie soll diese Leistung verwirklicht werden?
Die Telefonleitung aus den 1980er Jahren unter der Straße schafft gerade eine 0,375 Mbit/s."
Zitat
"Die 100 Mbit/s liegen schon am Glasfaserkasten an. Das wird dann eben aus der Glasfaser abgezweigt.Die liegt ja schon seit 2022 in der Straße"
Zitat"Die Straße wurde seit 2019 noch nie aufgerissen. Da liegt kein Glasfaserkabel. Ihre Kollegen sind gerade erst in der Vermarktung für die Glasfaseranschlüsse."
Zitat"Laut unseren Unterlagen aber schon. Die Hausnummern x,y,z haben doch alle schon Glasfaser"
Zitat"Bitte mal Ihre Baupläne anschauen. In diesem Teil der Straße ist keine Glasfaser."
Nach eingehender Recherche zeigte sich dann, dass die beworbenen 100 Mbit/s gar nicht möglich sind.
Maximal 50 Mbit/s können angeboten werden.
Da ich diese Leistung bereits zum gleichen Preis bekomme, macht es keinen Sinn einen neuen Vertrag abzuschließen.