Irgendwann braucht die zu pflegende Person keine Pflege mehr.
Was über die Kranken- oder Pflegeversicherung gelaufen ist, war "nur zur Benutzung während des Bedarfs". Du darfst es also nicht behalten, sondern musst es später auf jeden Fall zurückgeben.
Die Kassen zahlen den Lieferanten oft eine monatliche Miete für Hilfsmittel
Die größeren Hilfsmittel (z.B. Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Krankenlift, Pflegebett, Nahrungspumpe) sind Eigentum des Sanitätshauses, das sie geliefert hat. In der Regel befindet sich auch ein Aufkleber daran, wem das Gerät gehört und wo man sich zurückmelden muss, wenn es nicht mehr benötigt wird.
Ruft das Sanitätshaus an oder schreibt eine Mail.
"Das Gerät wird nicht mehr benötigt. Bitte abholen oder durchgeben, wohin es gebracht werden soll."
Grundsätzlich sollte man eigentlich davon ausgehen, dass - wenn etwas gebracht wurde -, das dann später auch wieder abgeholt wird.
Hat man selbst etwas abgeholt, muss es auch selbst wieder zurückgebracht werden.
Man sollte die Rückgabe/Rückgabe immer möglichst zeitnah veranlassen, damit die Kasse keinen Grund sehen kann, eventuell die Miete für eine darüber hinausgehende Zeit zurück zu verlangen.
Mit der Aufforderung zur Rückholung oder mit der Rückgabe endet die Benutzungszeit.
Es gibt aber Fälle, bei denen die Lieferanten gar kein Interesse daran haben, die Gegenstände möglichst schnell zurückzubekommen.
Zitat"Bringen ja, aber wir holen nicht ab, weil das zu viel kostet. Das müssen Sie schon selbst nach XXX (weit entfernt) bringen. Da können Sie die Sachen einen Tag in der Woche von 9-10 Uhr abgeben"
In einem solchen Fall würde ich die Krankenkasse kontaktieren.
Zitat"Das Gerät wurde ärztlich verordnet. Haben Sie eine ärztliche Bestätigung, dass es nicht mehr benötigt wird?
Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass - sollte sich durch die Rückgabe der Gesundheitszustand verschlimmern - Sie allein die volle Verantwortung dafür tragen"
Beim Gerät fand sich in der Transporttasche dann eine Info vom Arzt, dass eine weitere Benutzung keine Änderung ergeben wird ... von 10 Jahren zuvor. Damals hatte man es wohl nicht gewagt, "selbst die volle Verantwortung zu tragen".
Der Lieferant konnte deshalb 10 Jahre lang auch weiterhin jeden Monat die Gerätemiete mit der Kasse abrechnen.
Bei Verbrauchsmaterial ist es anders
Das wurde dir zum Verbrauch überlassen oder du hast es selbst gekauft. Wenn die Pflege beendet ist, hast du dafür wahrscheinlich keine Verwendung mehr. Die Lieferanten nehmen es aber auch nicht mehr zurück.
Wie und wo kann man das Material jetzt wieder "loswerden"?
Eventuell kennst du jemanden, der auch gepflegt wird.
Dieser Person kannst du dein Verbrauchsmaterial verkaufen oder auch schenken.
Pflegedienste und Pflegeheime können alles Material sehr gut gebrauchen
Verbandszeug, Inkontinenzmaterial, Bettmatten und Matratzenschoner, Spritzen, Katheder und, und, und
Falls der Träger als gemeinnützig anerkannt ist, kann er dir dafür sogar eine Spendenquittung ausstellen.
Medikamente
Frei verkäufliche Medikamente kommen auch bei Pflegediensten und Pflegeheimen zum Einsatz.
Frag einfach nach, was sie so gebrauchen können.
Auch verschreibungspflichtige Medikamente werden gerne genommen, falls sie noch ungeöffnet und länger haltbar sind.
Medikamente kann man auch in der Apotheke abgeben. Dort werden sie dann fachgerecht entsorgt.