Das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung werden immer im Zusammenhang benutzt.
Als Betroffener sollte man sich deshalb beide verinnerlichen.
Die Verlinkungen führen immer nur zur Internetseite des "Bundesministerium der Justiz"
Am Ende jedes Beitrags erfolgt ein Link auf die HTML und auf die PDF-Version des Gesetzes.
Es werden keine Eigenvermerke oder Kommentare hinzugefügt