Kommunen, Kreise und öffentliche Einrichtungen haben die gesetzliche Pflicht zum Vergleichen der Preise.
Abhängig von der Kostenhöhe
- können sie frei entscheiden
- es reichen 3 Angebote
- es muss ausgeschrieben werden
- es muss europaweit ausgeschrieben werden
Eine Ausschreibung muss immer eine bestimmte Menge umfassen und der Preis ist für den Anbieter auch für den ausgeschriebenen Zeitraum bindend. Man hat also eine Preisübersicht und wählt die günstigste Version aus.
Das geschieht nicht nur bei Großprojekten, sondern auch beim normalen täglichen Materialverbrauch.
Da prüft kein "Bund der Steuerzahler" und auch kein Rechnungshof.
Es wird regelkonform ausgeschrieben und damit hat es sich dann auch.
Die ausschreibenden Stellen arbeiten und denken immer noch so wie vor vielen Jahrzehnten
"Alle Anbieter haben ein eigenes Lager. Die kaufen unsere Menge zusätzlich ein, lagern sie und liefern daraus dann aus.
Durch den Großeinkauf haben sie bessere Preise sodass auch wir bessere Preise haben."
"Weil sie selbst nur einmal einkaufen müssen, können sie auch einen Preis anbieten, der die ganze Zeit gültig ist"
"Weil alle die gleichen Grundbedingungen erfüllen, können auch alle gleichermaßen an der Ausschreibung teilnehmen"
"Weil alle Teilnehmenden unbedingt den Auftrag haben wollen, bekommen wir auf jeden Fall auch immer den günstigsten Preis"
Tick-Tick-Tick ... wir schreiben das Jahr 2025 und nicht mehr 1980
Eigene Lager sind kaum noch irgendwo vorhanden. Man hat die Lager so verkleinert, dass sie für einen bestimmten Zeitraum ausreichen
Alles läuft "just in time" und LKW sind das "rollende Lager auf der Straße"
Schon AZUBI lernen seit vielen Jahrzehnten etwas von Ist-, Soll-, und Meldebestand
Man muss also immer wieder neu und zu immer wieder anderen Preisen einkaufen.
Langzeitpreise müssen mit entsprechendem Puffer höher also bei sofortigen Lieferungen angesetzt werden.
Die Grundbedingung wird nur noch von Großhändlern und Herstellern erfüllt. Der Großteil der möglichen Anbieter fällt damit aus dem Raster.
Großhändler und Hersteller müssen nichts extra einlagern. Bei ihnen gibt es täglichen Nachschub sodass immer die benötigte Abrufmenge zur Verfügung steht.
Die Teilnehmenden wollen gar nicht um jeden Preis den Zuschlag haben. Sie bieten daher auch nicht den bestmöglichen Preis an.
Die Ausschreibenden haben nur die Wahl zwischen Teufel und Bezelbub. Sie müssen den günstigsten angebotenen Preis aus den Angeboten nehmen .. auch wenn er über dem Preis von Wiederverkäufern liegen sollte.
Der Auftrag einer Kommune ist, einzeln betrachtet, sehr groß.
Für einen Hersteller ist er aber "nicht einmal überlegenswert". Die Großhändler nehmen täglich ein Vielfaches davon ab.
Der Großhändler verkauft auch täglich ein Vielfaches an seine Wiederverkäufer. Er weiß ganz genau, dass die nicht an der Ausschreibung teilnehmen werden.
Die Wiederverkäufer nehmen auch ein Vielfaches von ihrem Großhändler ab. Ihre Preise sind dementsprechend niedriger.
Wenn der Großhändler zum gleichen Preis anbietet, wie ihn der Wiederverkäufer bekommt, kann er sich den Aufwand mit der Ausschreibung auch gleich sparen. Er hat davon ja keinen Vorteil, weil er für den Preis ja sowieso jeden Tag liefert.
Den wirklich besten Preis würden die Kommunen also wohl vom kleineren Wiederverkäufer bekommen.
Die ausschreibenden Stellen zahlen aber "so richtig drauf", wenn der Preis während der Laufzeit fällt.
Nehmen wir einmal als Beispiel Druckerpapier
2022 gab es einen weltweiten Mangel an Rohstoff, um irgendwelches Papier herzustellen. Dadurch explodierten die Preise förmlich.
Den "allerhöchsten Preis ever" musste man noch im Januar 2023 dafür bezahlen.
Danach sanken die Preise aber so rapide, dass zum Beispiel 1/2 Tonne Papier am Jahresende rund 400€ weniger kostete.
2024 blieben die Preise und seit Januar 2025 begannen sie erneut und weiter zu sinken.
2022 hätten die Kommunen eigentlich einen Vorteil durch die Ausschreibungen mit den Festpreisen gehabt.
In dem Jahr hatten aber weder Hersteller noch Großhändler etwas.
Wer wirklich noch etwas hatte, konnte es zum 5fachen Preis verkaufen. Eine Vertragsstrafe war dagegen eine Kleinigkeit, die man wohl gerne aus der Portokasse bezahlen würde
2023 haben die Kommunen "Miese gemacht"
2024 haben die Kommunen erneut "Miese gemacht" .. weil sie 2023 für 2024 ausgeschrieben hatten als die Hersteller schon Preiserhöhungen für 2024 durchgaben
2025 sind die Kommunen zum dritten Mal in Folge "in die Miesen gegangen"
Von welchen Größenordnungen sprechen wir eigentlich?
Der Deutsche Städtetag vertritt 3.200 Städte und Gemeinden.
Es gibt 294 Landkreise
Eine der 80 Großstädte in Deutschland hat einen Verbrauch von bis zu 100 Tonnen.
Die restlichen 3.120 Städte kann man mit bis zu 6 Tonnen rechnen.
Landkreise haben einen Verbrauch von bis zu 10 Tonnen.
8.000 + 18.720 + 2.940 = 29.660 Tonnen ~ bis zu11.864.000€ hätte pro Jahr eingespart werden können.
Durch "altertümliche Vorschriften" wurden also bis zu 30 Millionen Euro mehr als eigentlich nötig bezahlt.
Das soll aber nicht heißen, dass die Beschaffungsstellen unfähig wären, das Problem zu erkennen.
Einigen ist es absolut egal, wie viel Geld "verbrannt" wird. Sie machen ihre Ausschreibung nach Vorschrift und meinen, damit haben sie ihre Aufgabe erfüllt.
Andere sehen das Dilemma und suchen Auswege daraus ... jedoch sind diese nicht möglich oder werden einfach nicht genehmigt.
Weitere haben eine Lösung dafür gefunden und setzen sie konsequent ein. Diese Beschaffenden muss man wirklich loben. 


Sie sparen ihrer "öffentlichen Hand" wirklich viel Geld ein, das man dann an anderer Stelle viel sinnvoller einsetzen könnte.