Beiträge von Ratgeber

    Ich sehe es einerseits ähnlich wie du ...
    ..andererseits wird ein überwiegender Teil der Medikationen auch in den Magen verbracht. Über Magen und Darm werden die Wirkstoffe vom Blut aufgenommen und zu den Organen transportiert.


    So oder so ähnlich werden die Befürworter dieses Wassers wohl argumentieren wollen.



    Ich kenne natürlich jetzt nicht die Herstellungsart dieses O2-Wassers .... ABER ich habe damals die Markteinführung live auf der FIBU (große Fitness-Messe, auf der immer wieder Fitness-Neuheiten präsentiert werden) miterlebt.
    Damals wurde das Wasser noch nicht in Plastikflaschen abgefüllt.


    Es wurden sehr dickwandige 0,5l Glasflaschen benutzt. Gleichzeitig konnte man innen auf der Rückseite des Etiketts lesen, dass die Flasche immer kühl und dunkel gelagert werden sollte.
    Da ich einige Kisten voll geschenkt bekam, konnte ich auch den Grund der Glasflasche und der Warnhinweise erleben:
    Ein Tag im sonnenbeschienenen Kofferaum und der Großteil der Flaschen war durch Überdruck geplatzt.


    In der Einführungsphase hatte man also den "Zusatz-Sauerstoff" vermutlich durch Überdruck bei der Abfüllung ins Wasser "gepresst". (ähnlich wie Kohlensäure bei Mineralwasser).
    Sehr schwere Flaschen + das vorhandene Sicherheitsrisiko .. die Flaschen tauchten in dieser Art eigentlich nicht wirklich im Handel auf.


    Mit der Abfüllung in PET-Flaschen hörte ich nie wieder von solchen Vorkommnissen.


    Á toc fallen mir nicht viele Möglichkeiten ein, wie man Wasser mit Sauerstoff anreichern kann. Druck ist eine der Möglichkeiten. Bei umgekippten Gewässern nutzt man Sauerstoff abgebende Pflanzen um das Sauerstofffniveau auf den normalen Level zu bekommen.
    Mehr als das Optimum geht aber eigentlich nicht.


    Mir fällt jetzt aber im Nachhinein auf und ein, dass die damaligen "Prototypen" nach einiger Zeit "seltsam" schmeckten.. irgendwie "schal" (ähnlich als wenn ein kohlensäurehaltiges Getränk "ausgegast" ist)


    "Fitness" war schon am Anfang das Hauptargument für "O2-Wasser" .. und wenn man die Studie ganz durchliest, merjt man, dass es auch heute noch das einzige Argument ist, mit dem man den Verkauf lanciert... ein Argument, das aber immer noch unbewiesen ist.

    Vorweg etwas Chemie-Unterricht:
    Die chemische Formel für Wasser ist H2O = 2 Teile Wasserstoff + 1 Teil Sauerstoff.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wasser


    Wenn das "Wasser" jetzt 2 Sauerstoffanteile enthält ( = O2), wird es zu H2O2 = Wasserstoffperoxid.. eine hochgefährliche Flüssigkeit
    http://de.wikipedia.org/wiki/H2O2


    Von der "reinen Chemie" her, kann also "Wasser" nicht mehr als 1x Sauerstoff enthalten.
    Ergo ?
    Die Werbung mit "O2" kann also irgendwie überhaupt nicht stimmen... oooder ? ;)



    Unter abgespeist.de wurde eines dieser "Sauerstoffwasser" mal getestet ... das Ergebnis ist sehr ernüchternd:
    Es kann keinerlei Wirkung nachgewiesen werden, dass diese "Sonder-Wasser" irgendwie einen Vorteil für den Verbraucher haben.
    http://www.abgespeist.de/activ…ohne_flash/index_ger.html
    Letzte Änderung: 15.06.2009


    Bei dem getesteten Produktvariationen konnte man leider nur feststellen, dass die Getränke bis zu 4% Zucker enthalten können.
    Zucker gibt jedoch nicht nur Energie, sondern sorgt auch für erhöhtes Gewicht und schädigt die Zähne.
    Soo sehr gesund ist diese Getränkeart also nicht ... und garantiert auch nicht preisgünstig.

    Gegen den letzten Satz gab es Proteste :D


    Zitat


    [Heute, 08:37] spinnweb: Ratgeber: Was ist Usus ? Mit dem Letzten Satz kann ich mich nicht anfreunden. Es reicht, wenn ich die Zahlung am letzten Tag der Frist veranlasse.


    Ich nehme die Kritik ernst. Dementsprechend habe ich den vorherigen Beitrag (im letzten Abschnitt ) so geändert, dass aus einem "variablen Zeitraum" ein festes Datum wird.


    Ein Beispiel:


    Auf der Rechnung steht "fällig bis zum (Datum)"
    Wenn der Gläubiger bis dahin das Geld nicht hat, kommt der Käufer automatisch in den Verzug.


    Zitat

    § 286 Verzug des Schuldners
    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html


    Verzug bedeutet aber zusätzliche Kosten die berechnet werden dürfen. Die Art der Kosten und Gebühren findet man in den jeweiligen AGB. Das kann von Bearbeitungsgebühren bis hin zu Zinsen, die unüblich hoch sind, reichen.
    Wenn der Gläubiger das Geld dringend braucht (weil es z.B. einen hohe Summe ist), kann er auch sofort ein Inkassobüro oder Gericht einschalten. Hierdurch entstehen wieder Kosten. Diese Kosten muss man dann auch tragen.. oder eben vor Gericht gehen.


    Das gleiche Gesetz zeigt aber den "Ausweg" wann man nicht für die Laufzeit des Geldes verantwortlich ist


    Zitat

    (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.


    Bedeutet:
    Wenn z.B. die Bank unüblich lange braucht, entsteht kein Verzug.. weil der Schuldner ja daran nichts ändern kann.


    Die letzte/schnellste Möglichkeit ist die Bareinzahlung auf das Konto des Anderen. Hierbei können Banken nicht mehr "verzögern", sondern müssen das Geld direkt "durchbuchen".
    Da sie aber dann nicht mehr mit dem Geld arbeiten können, lassen sie sich diesen "Service" sehr teuer bezahlen.


    aber .. das ist dein eigenes Problem, denn dazu gibt es auch wieder ein Gesetz


    Zitat

    § 270 Zahlungsort
    (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__270.html


    Mein Tipp:
    Bezahl fällige Rechnungen immer so frühzeitig, dass du auf keinen Fall in Verzug kommst.


    Es gibt übrigens doch einen "Usus", der auch für Verbraucher gilt... aber auf den er sich nur indirekt berufen kann:
    Dieser Usus sind die "typischen Zeiten" in denen Banken das Geld übermittelt haben:
    Innerhalb Deutschlands: Bis zu 10 Tagen
    Innerhalb Europas: Bis zu 14 Tagen


    Wenn ein Gläubiger unterhalb dieser Zeiten kostenplfichtige Mahnungen versendet oder durch ihn anderweitige Kosten entstehen, wird er vor Gericht Mühe haben, diese zu rechtfertigen... weil diese "banküblichen Laufzeiten" dem Gläubiger bekannt sein müssen.
    Aber so lange noch kein Gerichtsprozess stattgefunden hat, kann/wird er natürlich zu verlangen versuchen, dass der Schuldner diese Kosten begleicht.
    Was dann in einem Prozess herauskommt ist eine andere Sache .. die Sache der Gerichte und Anwälte


    Die schnellsten und sichersten Arten der Zahlung sind:
    - Bareinzahlung auf das Konto des Gläubigers (hohe Gebühren)
    - Barzahlung beim Gläubiger gegen Quittung (eventuell weite Entfernugnen)



    Bitte nicht vergessen, dass ich hier nur allgemeine Infos geben will.
    Man sollte sich nie auf einen "Usus" verlassen .. denn ein Usus ( = Gewohnheit / Üblichkeit) kann sich immer wieder ändern. Nur Gesetze sind lange Zeit "sicher".


    Es ist "üblich" ( = Usus ) dass man rechtlichen Rat bei einem Fachmann einholt und nicht im Internet. ;)
    Im Internet kann/darf man nur allgemine Infos geben. Den Einzelfall kann aber nur ein Anwalt richtig beurteilen.

    "Usus" bedeutet eigentlich "Gewohnheit" bzw. "üblicherweise"


    Im Geschäftsleben hat sich der Begriff "Usus" im Zusammenhang mit Zahlungsverpflichtungen eingebürgert.
    Jede Branche hat ihre "üblichen Zahlungsmoralitäten", die sich im Laufe der Jahrzehnte herauskristallisiert haben.
    Dieser Usus variiert deshalb von Branche zu Branche.


    Beispiele:
    Im internationalen Geschäftsverkehr ist es Usus, dass man das Geld bereits avisiert/sendet, bevor die Ware hergestellt wird.
    Für das Herstellerwerk ist das Geld dann eine Sicherheit, (die er bei seiner Bank auch angeben kann) dass er die zur Produktion nötigen Waren auch einkaufen kann und nicht später auf den Kosten sitzen bleibt.


    Im Handel ist es Usus, dass man Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen gestellt bekommt. Wer schneller zahlt, bekommt deshalb oft Skonto.


    KEIN Usus ist, wenn eine einzelne Firma "gewohnheitsmäßig" Rechnungen erst nach 90 Tagen bezahlt, obwohl sie bereits nach 30 Tagen fällig sind. Nur weil eine Firma immer "notorischer Zu-spät-Zahler" ist, muss der Partner das nicht berücksichtigen.
    Zwischen verschiedenen Branchen gibt es selten/kein "Usus".
    Da gilt nur, was vereinbart wurde... und innerhalb der vereinbarten Fristen muss auch auf jeden Fall bezahlt werden.


    Gibt es ein Usus bei Privaten ?
    Nein. Selbst wenn Millionen Verbraucher "notorische Zu-spät-Zahler" sind, so muss man darauf keine Rücksicht nehmen. Das Geld wird dann fällig, wenn die vereinbarte Frist verstrichen ist.
    Der einzig gestattete Usus ist die "Laufzeit des Geldes" bei den Banken. Da eine Zahlschuld aber immer eine "Bringschuld" ist, muss der Kunde das Geld so rechtzeitig überweisen, dass es trotz dieser Verzöerung rechtzeitig ankommt.... notfalls eben bereits am Tag des Rechnungseingangs, wenn ein Zahlungsziel von 1 Woche vereinbart wurde.
    (geändert)
    der Vertrag ein exakt bestimmtes Datum (7 Tage nach dem Rechnungsdatum) als letzten Tag des Geldeingangs vorschreibt.

    Im Internet kursieren die ungewöhhlichsten Gerüchte, ab wann man zu zahlen hätte.
    Da sagt der Eine, dass man 30 Tage Zeit hätte - der Nächste hat angeblich von einer Rechtsabteilung die Info bekommen, dass "innerhalb 1 Woche" gegen das Gesetz verstößt - und der Dritte meint, dass der Verkäufer auf keinen Fall vom Vertrag zurücktreten kann, sondern so lange warten muss, bis der säumige Schuldner endlich bezahlt hat.


    Die Antwort bzw. Richtigstellung gibt eigentlich das Gesetz vor


    Zitat

    § 271 Leistungszeit
    (1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
    (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__271.html


    Bedeutet:

    Zitat

    1) Der Verkäufer kann sofort sein Geld verlangen und der Kunde muss es dann sofort bezahlen.
    2) Der Kunde darf das geschuldete Geld auch schon vor der vereinbarten Zeit bezahlen.


    Das Gesetz sagt also ganz eindeutig aus, dass man das Geld auch sofort verlangen kann.


    Dss mit den "30 Tage" ist etwas, was im Geschäftsleben als "Usus" bezeichnet wird.
    Je nach Branche war/ist es üblich, dass man die Rechnungen einmal im Monat bezahlt. Das hängt damit zusamen, dass man "vor der Computerzeit" alles noch aufwendig in Tabellen eintragen und verbuchen musste. Es macht weniger Arbeit, wenn man ein bis mehrmals im Monat alle fälligen Rechnungen gleichzeitig verbucht und bezahlt.
    Da das in der Geschäftswelt üblich war, hat maan auch bis zu einem Monat auf sein Geld gewartet..weil man es selbst eben genauso machte.
    Diese Zeiten sind aber längst vorbei. "Usus" bedeutet "Gewohnheit" bzw. "es ist üblich". Daraus entsteht aber kein Rechtsanspruch, dass der Andere auch eine dadurch resultierende verspätete Zahlung akzeptieren muss.


    Was ist, wenn der Vertrag erst mit der Zahlung zustande kommen soll ?
    Das ist z.B. üblich bei Vorkasseverträgen.
    Wenn beide Seiten vereinbart haben, dass der Vertrag erst dann für beide Seiten verbindlich werden soll, wenn der Käufer den Betrag innerhalb einer vereinbarten Zeit bezahlt hat ... dann ist dieser "Vertrag" eigentlich kein Vertrag, sondern nur ein "Antrag auf Annahme".


    Das Gesetz sagt dazu eindeutig aus, dass der "Antragende" (in diesem Fall der Verkäufer) so lange an sein Angebot gebunden ist, wie die Frist läuft.

    Zitat

    § 145 Bindung an den Antrag
    Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html


    Zitat

    § 148 Bestimmung einer Annahmefrist
    Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__148.html


    Bedeutet: Wenn der Käufer innerhalb des vereinbarten Zeitraums bezahlt, muss der Verkäufer auch liefern.
    Wenn die Frist aber überschritten ist, dann muss der Verkäufer auch nicht länger auf die Zahlung warten .. und kann die Ware auch an andere Kunden verkaufen.

    Das Gesetz hat sogar daran gedacht, dass Manches auch etwas länger dauern könnte.

    Obwohl in heutigen Zeiten Geldüberweisungen theoretisch in Sekunden erfolgt sein könnten, wissen alle, dass es durchaus viele Tage dauern kann bis das Geld gutgeschrieben wurde.


    Zitat

    § 147 Annahmefrist
    (2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html


    Die Vertragsannahme durch Geldüberweisung des Kunden kann also durchaus bis zu einer Woche dauern .. wenn er es sofort überweist. So lange muss der Verkäufer also durchaus warten bis er die Ware an einen Anderen verkaufen darf... aber nur, weil es allgemein bekannt ist, dass Geldüberweisungen (noch) "unter regelmäßigen Umständen" rund eine Woche dauern können.


    Alle anderen Zahlungsvereinbarungen und -Fristen haben nichts mehr mit einzelnen Gesetzen zu tun, sondern nur mit dem Vertragsrecht allgemein.
    Wenn ich eine Zahlung innerhalb 14 Tage vereinbare, muss ich mich eben daran halten. Mache ich es nicht, erfülle ich den Vertrag nicht so wie er vereinbart wurde. Alles Weitere regelt der Vertrag (bzw. diverse andere Gesetze, die mit dem Vertrag und Schuldverhältnis im Zusammenhang stehen)

    Danone hat sich eine Joghurtkultur patentieren lassen und sie „ActiRegularis“ genannt.
    Durch dieses Patent kann es diese Joghurtkultur natürlich nicht bei anderen Herstellern geben .. er ist also wirklich einzigartig.


    Zitat

    Er kann auch Verstopfung oder andere Verdauungskrankheiten weder behandeln noch davor schützen, wie Danone auf seiner US-Homepage zugibt. Selbst minimale Effekte auf die Verdauung zeigen sich längst nicht bei jedem, und das „Darmwohlbefinden“ lässt sich auch mit Naturjoghurt, Trockenpflaumen oder Verdauungsspaziergängen verbessern.


    http://www.abgespeist.de/activ…ohne_flash/index_ger.html



    PDF-Datei
    Quelle: abgespeist.de


    12.11.2010


    http://www.abgespeist.de/der_g…_schwindel/index_ger.html

    Während 2010 keine echte Physalis im Produkt war, hat Pfanner 2011 nachgebessert. Leider wird die enthaltene Menge aber nicht angegeben.


    Zitat

    Pfanner weigert sich, den genauen Physalisanteil anzugeben. Und zwar, weil der Fruchtgehalt keine „wertbestimmende“ Rolle spiele. Komisch, dass die Physalis in der Werbung trotzdem allgegenwärtig ist, dem Produkt seinen Namen gibt und der „fruchtige Zitronen-Physalissaft“ angeblich für einen „erfrischend vollmundigen Geschmack“ sorgt. Laut Gesetz muss der Gehalt einer beworbenen oder namengebende Zutat nicht angegeben werden, wenn sie nur in geringer Menge zur Geschmackgebung eingesetzt wird. Gering ist also nicht nur immer noch der Physalisanteil, sondern auch Pfanners Bereitschaft, Verbraucherkritik ernst zu nehmen.


    Zitat

    Ein Grund, warum Pfanner seinen aromatisierten Tee im Tetrapack Verbrauchern als „Wellness-Getränk“ unterjubeln will, ist der angeblich niedrige Zuckergehalt. 30% weniger Zucker als herkömmliche Softdrinks enthalte der Wohlfühltrank. Tja, so einfach geht das mit der Wellness, wenn man sich Cola als Messlatte zulegt. Blöd nur, dass in jedem 2-Liter-Tetrapak des doch so zuckerarmen Wellness-Tees trotzdem immer noch 44 Stück Würfelzucker stecken. Die Lebensmittelampel würde Pfanners Wellness-Schwindel sofort enttarnen und beim Zuckergehalt auf Rot springen.


    Zitat

    Welche Farbe sollte ein Tee haben, der „Der Gelbe“ heißt? Gelb wäre schon nicht schlecht. Dumm nur, wenn das Getränk, wie in diesem Fall nur zu 15% aus Gelbem Tee besteht. Deshalb findet sich in der Zutatenliste auch Färberdistelextrakt – um „ein zusätzliches Gelb ins Produkt zu bringen“, wie es in der Marketingabteilung von Pfanner heißt. Mehr Gelber Tee wäre auch eine Möglichkeit gewesen. Der ist allerdings ziemlich teuer. Aber wozu in Gelben Tee investieren, wenn man Färberdistel hat...


    http://www.abgespeist.de/der_g…ohne_flash/index_ger.html



    PDF-Datei
    Quelle: abgespeist.de

    >>Nur noch so süß wie Coca Cola<< betitelt abgespeist.de dieses Produkt.


    Nachdem sich dieses Produkt den "Goldenen Windbeutel 2010" geholt hatte, hat der Hersteller nachgebessert. Trotzdem wird immer noch die relativ hohe Zuckermenge kritisiert.


    Zitat

    Jan 2011. Zott verspricht eine weitere “Zuckerreduzierung” des Monte Drinks. Auf Anfrage erklärt die Molkerei: Bis Frühjahr 2011 sollen es 10,2% Zucker werden – früher waren es 12,7%. Macht umgerechnet statt 8 “nur” noch etwa 7 Würfel Zucker pro Flasche. Wow, dann wäre der Drink ungefähr gleichauf mit Coca Cola. Herzlichen Glückwunsch! Bei den anderen Monte-Produkten sieht es übrigens nicht besser aus: Das neueste Produkt z.B., der 160g-Becher, ist mit 7,5 Würfeln Zucker pro Becher (14,1%25) Spitzenreiter im Monte-Zuckerranking. Wie es hier mit einer “Zuckerreduzierung” aussieht, wollte Zott uns nicht verraten...


    Zitat

    Jan 2011. Monte gibt es nicht nur als Drink, sondern auch als Becher. Und damit für jeden Anlass was dabei ist, natürlich auch in verschiedenen Größen: Als 55-Gramm-Becher im 6er Pack, als 100-Gramm-Becher “Maxi” im 4er Pack und als 160-Gramm-Einzelbecher – dem “Größten” (Zott über Monte). Sie mögen unterschiedlich groß sein, doch eines haben sie gemeinsam: Sie wollen offenbar gerne gesund und sportlich wirken, sind und bleiben aber Süßigkeiten. Egal, ob sie im Fläschchen oder im Becher daherkommen.


    http://www.abgespeist.de/monte…ohne_flash/index_ger.html



    PDF-Datei
    Quelle: abgespeist.de

    Der Mensch braucht täglich eine gewisse Menge an Salz.
    Diese Würstchen enthalten aber alleine rund 2g Salz pro 100g




    PDF-Datei
    Quelle: abgespeist.de

    In vielen Kochrezepten sieht man den Begriff "Prise" bei den Mengenangaben.


    "Prise" ist wohl eine der ungenauesten Mengenangaben, die es gibt.
    Sie bedeutet nicht, dass man etwas Salz zwischen die Finger nimmt, sondern, dass man entsprechend der Menge des Kochgutes (nach eigenen Erfahrungswerten) würzen soll.


    Bei einer Fleischerei kann eine Prise deshalb z.B. mehrere Hände voll sein, bei einer Großküche ein paar Messschaufeln.. und in der privaten Küche von 1 Teelöffel bis 1 Esslöffel .. eben je nach Erfahrungswert.


    Fangt bei zu kochenden Sachen erst einmal bei max 1 Teelöffel pro Liter Kochgut an.
    Mit der Zeit bekommt ihr die ideale Menge schon heraus (kommt auf den eigenen Geschmack an) .. und im ersten eigenen Rzept werdet ihr auch dann wieder "1 Prise" schreiben - damit jeder die gleichen Experimente machen muss *lach* :loool:

    Die Praxisgebühr wird pro aktuellem Quartal fällig.


    Quatal 1 = Januar bis März
    Quatal 2 = April bis Juni
    Quatal 3 = Juli bis September
    Quatal 4 = Oktober bis Dezember


    Wer also am 31.März einen Termin hat, zahlt seine 10 Euro und am 1.April beim nächsten Termin zahlt man dann wieder 10 Euro. Das ist, weil man ja in 2 verschiedenen Quartalen den Arzt besucht hat.




    Wenn man sich von einem Arzt zum anderen überweisen lässt, fällt sie nur einmal pro Quartal an. Man zahlt sie beim überweisenden Arzt (z.B. Hausarzt) und legt beim nächsten Arzt dann einfach die erhaltene Quittung vor.


    Wenn man ohne Überweisung zu mehreren Ärzten geht, kann die Praxisgebühr jedes Mal fällig werden. (da ich nicht garantieren kann, dass eine Quittung vom nächsten Arzt auch akzeptiert wird, schreibe ich lieber den "ungünstigsten Fall")


    Es gibt auch bei verschiedenen Krankenkasse verschiedene "Sparmodelle". Einige nennen sich z.B. "Hausarztmodell". Hierbei sollte man sich bei der eigenen Krankenkasse einmal informieren.


    Auf jeden Fall wird die Praxisgebühr für einen Zahnrzt auch dann fällig, wenn man beim Hausarzt bereits bezahlt hatte.



    Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, bei der man von der Krankenkasse eine Befreiung von der Praxisgebühr bekommt.
    Das erfragt man am Besten direkt bei der KK. Für den behandelden Arzt wird diese Befreiung durch einen Aufkleber auf der Mitgliedskarte oder einer gesondert ausgestellten Bescheinigung nachgewiesen.


    Auch wenn es aktuell Diskussionen um dieses "Eintrittsgeld zum Arzt" gibt, so ist sie doch weiterhin eine Pflichtabgabe.
    Der Arzt kann diese 10 Euro sogar eintreiben lassen.

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    2011 war die "Milchschnitte" von Ferrero der "Sieger"


    Zitat

    Zehntausende Verbraucher haben entschieden: Die Milch-Schnitte von Ferrero ist die dreisteste Werbelüge des Jahres 2011. Für den unverantwortlichen Versuch, die fett- und zuckerreiche Milch-Schnitte als „leichte“ Zwischenmahlzeit zu verkaufen, verleiht foodwatch dem Hersteller Ferrero deshalb am 17. Juni in Frankfurt den Goldenen Windbeutel.


    http://www.abgespeist.de/der_g…eutel_2011/index_ger.html


    Quelle: abgespeist.de

    [Blockierte Grafik: http://www.abgespeist.de/abges…0089/Header_Monte_ger.jpg]
    2010 gewann "Monte Drink" von Zott diesen zweifelhaften Preis


    Zitat

    Die Verbraucher haben gewählt: Monte Drink von Zott ist die dreisteste Werbelüge des Jahres. Für seinen unverantwortlichen Versuch, eine Zuckerbombe wie eine gesunde Zwischenmahlzeit zu bewerben, verleiht foodwatch dem Hersteller Zott deshalb am 23. April 2010 im bayerischen Mertingen den Goldenen Windbeutel 2010.


    http://www.abgespeist.de/der_g…eutel_2010/index_ger.html


    Quelle: abgespeist.de

    [Blockierte Grafik: http://www.abgespeist.de/abges…l_Verkuendung_web_ger.jpg]
    Gewinner war beim ersten Mal "Actimel" von Danone


    Zitat

    Die Verbraucher haben gewählt: Der Trinkjoghurt Actimel, vermeintliches Wundermittel gegen Erkältungen, ist die dreisteste Werbelüge des Jahres. foodwatch verlieh Hersteller Danone daher am 20. März 2009 in München den „Goldenen Windbeutel 2009“.


    http://www.abgespeist.de/der_g…der_sieger/index_ger.html


    Quelle: abgespeist.de

    [Blockierte Grafik: http://www.abgespeist.de/abgespeist/content/e10955/e11534/Goldener-Windbeutel-_mit-Schein_2011_90px_ger.jpg]


    Mit diesem "Negativ-Preis" zeichnet Abgespeist. de jedes Jahr wieder die dreisteste Werbelüge des Jahres aus.


    Jedes Jahr wieder werden dazu verschiendene Produkte ausgewählt, über die dann abgestimmt werden kann.
    Ein Produkt, das sich diesen Preis "einfängt", muss sich schon sehr viel "geleistet haben" .. frei nach dem Motto "schlimmer geht 's nimmer"

    1) Der Becher aus Maisstärke (PLA) hat eine genauso schlechte Umweltbilanz wie der vorher verwendete Kunststoff. Die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe hat schon eine Abmahnung geschickt, dass Danone die irreführenden Öko-Aussagen unterlassen soll und droht mit einer Klage. Danone weigert sich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.


    2) Der Becher wird in den Recyclinganlagen nicht als recyclingfähig aussortiert , da es für ihn kein Recyclingsystem gibt.


    3) Die für den Becher benötigte Maisstärke wird durch Intensivlandwirtschaft mittels Einsatz von Pestiziden und Mineraldünger angebaut. Das belastet Böden und Gewässer. Nachhaltigkeit ist bei dieser Anbaumethode nicht gegeben.


    http://www.abgespeist.de/activ…ohne_flash/index_ger.html



    PDF-Datei


    Quelle: Abgespeist.de

    Die Rinde dieses Käses sollte NICHT mitgegessen werden !


    Zitat

    Doch diese angeblich „essbare Rinde“ enthält Natamycin (E235). Der Zusatzstoff, in der Medizin ein Mittel zur Behandlung von Pilzinfektionen, soll während der Reifung den Schimmel fernhalten. Und er sollte keinesfalls mitverzehrt werden. Da sind sich das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Max Rubner-Institut einig.


    http://www.abgespeist.de/saint…ohne_flash/index_ger.html



    PDF-Datei
    Quelle: abgespeist.de

    Abgespeist.de warnt vor dem Verzehr dieses Produktes.


    Zitat

    Es gibt Hinweise auf bedenkliche Nebenwirkungen der Pflanzensterine, die längst nicht ausreichend erforscht sind. Vielleicht verursachen sie auf ähnlichem Wege das, was sie eigentlich verhindern sollen – Ablagerungen in Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko für koronare Herzkrankheiten.


    Menschen mit erhöhtem Cholesterinspiegel sollten keinesfalls durch Selbstmedikation mit Becel pro.activ an ihren Blutwerten herumdoktern, sondern einen Arzt aufsuchen. Und für Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel sind solche „Lebensmittel“ so oder so nicht zu empfehlen.


    http://www.abgespeist.de/becel…721/e11727/index_ger.html



    PDF-Datei


    Quelle: Abgespeist.de