Beiträge von Ratgeber

    Immer wieder muss man erleben, dass Software-Lizenzen verkauft werden - ohne dass der Verkäufer überhaupt eine Lizenz hat.


    Hier gibt es dann so seltsame "Verkaufsarten" wie:
    - Der Käufer bekommt die Software auf CD
    - Der Käufer bekommt den Zugriff auf einen verschlüsselten Bereich und kann sich dort die Lizenz herunterladen


    Hier mal ein Beispielfall



    Der Ablauf bei einer WBB-Lizenz der Firma WoltLab ist anders - und das sollte auch jeder Lizenzinhaber wissen.
    - Der Käufer bekommt die Zugangsdaten zum Mitgliederbereich
    oder
    - Der Verkäufer überträgt die Lizenz auf den Käufer, wenn der schon Kunde bei WoltLab ist


    Es wird dabei keine Software übergeben. Ein Lizenzinhaber kann sie sich immer wieder aus dem Mitgliederbereich herunter laden



    Dort muss der Käufer die Daten des Verkäufers durch seine eigenen ersetzen


    So wird eine Lizenz vom Verkäufer an einen anderen WoltLab-Kunden übertragen


    Und hier würde der Käufer dann die gekaufte Lizenz zusätzlich sehen, wenn sie übertragen worden ist


    Aktualisierung 01.12.2011
    Die Firma WoltLab hat zwischenzeitlich ihre Internetseite anders gestaltet. Eine gültige Lizenz sieht heute so wie im Bild unten aus

    Wieder einmal eine "nette Seite"


    Mit einer Anmeldung akzeptiert man ganz automatisch AGB und Datenschutzerklärungen - OHNE dafür selbst einen Haken setzen zu müssen.


    Die AGB sollte man aber auf jeden Fall durchlesen !!!!
    Mehr als die reine Anmeldung ist nämlich nicht kostenlos.


    Leider sind nirgendwo Preise ersichtlich und da die Art der Datenverwendung schon in den AGB recht "individuell" ist und die Kündigung mal so und mal so stattfinden darf/soll/kann.... verzichten wir auf diesen Selbsttest.


    Wir geben doch einfach mal bei einer Suchmaschine den kompletten Firmennamen und Adresse ein, wie sie in den AGB steht....
    107 Treffer .. überwiegend Warnungen

    Nimmt man nur die Seitenadresse "flirt-fever", so sollte man ja etwas mehr Positives erfahren

    283.000 Treffer ... und selbst dabei überwiegen die negativen Erfahrungsberichte und Warnungen
    (wenn man bedenkt, dass dabei auch noch Eigenwerbung gezählt wird, so ist das doch eine große Menge)


    Das "Anti-Abzpcker-Tool" WOT hat weniger Bewertungen zu bieten http://www.mywot.com/de/scorecard/flirt-fever.de
    nur weniger Benutzer, die aber dafür sorgten, dass wir die Warnung beim Aufruf der Seite erhielten.
    Hier wird aktuell nicht nur von "Abzocke", sondern auch sehr oft von "Pishing" und hin und wieder auch von "Malware" geschrieben


    Wer eventuelle Probleme nach einer Anmeldung hat, sollte sich deshalb vielleicht mit einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz beraten was zu tun ist.

    Ja - beschreib einmal worum es geht, damit Besucher und User bereits hier schon einen kleinen Eindruck gewinnen, was sie erwartet.


    Und bring bei Gelegenheit doch einfach mal ein hübsches Banner mit

    Unter http://www2.bgbl.de/Xaver/medi….02.2010%2Fbgbl110006.pdf kann man die neue Fassung als PDF-Datei herunterladen.
    PS:_ Eine technische Maßnahme verhindert, dass man direkt auf das Dokument geleitet wird.
    Klicken sie in diesem Fall auf "noch einmal versuchen" und wählen Sie das Dokument "Komplette Ausgabe aus Nr.6 vom 22.02.2010, Seite 77" aus



    Artikel 1
    § 2 definiert ab wwann sich ein Betreiber zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet sieht:
    " ... die den Zugang zur Nutzung .....für mindestens 10.000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte ermöglichen..."


    § 4 gibt vor, dass beim Aufruf einer verlinkten und indizierten Internetadresse eine "Stopp-Seite" gezeigt werden muss.


    § 7 schützt die Zugangsanbieter gegen Zivilklagen, wenn eine Internetseite mit einer "Stoppseite" unzugänglich gemacht wird.


    Zitat

    § 11
    Einschränkung von Grundrechten
    Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 2 und 4 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des §§ 88 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen



    Der Artikel 1 der Änderung ist nur bis zum 31.12.2012 gültig



    Artikel 2
    Hier wird das Telekommunikationsgesetz geändert

    Herr Westerwelle spricht viele Forderungen aus, die gut klingen.


    Viele Fakten gehen jedoch an der Wirklichkeit vorbei:


    - das "Amt" zahlt Miete und Heizung
    Spätestens in einer der 69 Kommunen mit Sonderstatus werden z.B. Singles über Gebühr benachteiligt.
    Die "angemessene Miete" wird nicht nur an der Wohnungsgröße festgemacht, sondern ist auch abhängig davon wie viele Hartz IV-Empfänger in der Kommune leben.
    Die Kommune setzt hier gleichzeitig einen Maximalbetrag an, der bei einer höheren Menge an Beziehern von Hartz IV um einiges geringer ausfällt als in anderen Kommunen mit weniger Beziehern.


    So ist es üblich, dass bei größeren Städte niedrigere "angemessene Mieten" gelten als bei kleinen Kommunen.
    Logisch ist es "Schwachsinn", dass in der großen Stadt weniger Miete übernommen wird als in einer kleinen Kommune. Der Mietspiegel ist bedeutend höher, also auch die Wohnraumkosten.


    Für die Kommune ist es natürlich rechnerisch von Vorteil:
    Man teilt einfach das zur Verfügung stehende Geld auf die Anzahl der Bezugsberechtigten auf und "macht den Deckel zu"


    Einem Hartz IV-Empfänger bleibt also nichts übrig, als in eine Kommune umzuziehen, deren Mietspiegel weitaus niedriger ist als die der anderen Stadt... oder er versucht, die "Sparmaßnahme vom Amt" durch sein Geld auszugleichen, das eigentlich für Nahrung und Kleidung bestimmt ist.


    Das gleiche Ungleibehandlungsprinzip gilt auch für Familien in den Sonderkommunen.
    Durch die Menge der Anspruchsberechtigten kann sie sich aber eher die Zusatzkosten "vom Munde absparen"

    Die Kommunen mit Sonderstatus verstoßen gegen das Gleichbehandlungsprinzip.

    Ihre Bürger werden gegenüber Bürgern von Nachbarkommunen bevor- oder benachteiligt.


    - "faule Hartz IV-Empfänger"
    Wer so etwas behauptet, hat einfach keine Ahnung oder sieht nicht über seinen Tellerrand hinaus.


    Ein Bezugsberechtigter muss sich tagsüber innerhalb der Kommune aufhalten. Er darf sich maximal in den Nachbargemeinden aufhalten.
    In wirtschaftlich schwachen Regionen ist diese Auflage nicht anderes als eine Fußfessel, die dafür sorgt, dass ein Berchtigter sich nicht (ohne vorherige Genehmigung) bei einem entfernten Arbeitgeber vorstellen darf.
    Verlässt er den "Aufenthalts-Pflichtbereich".. und soll er spontan innerhalb des Bereiches einen Vorstellungstermin wahrnehmen (während er sich selbst gerade auf einem solchen Termin befindet)... verliert er im schlimmsten Fall seine Ansprüche.


    Es mag garantiert auch Empfänger geben, die faul sind - das wird nicht bestritten...
    Der Großteil, der z.B. seit Jahrzehnten arbeitet und im "höheren Alter" keinen Job mehr findet, ist nicht faul sondern wird einfach bei seiner Bewerbung nicht als neuer Mitarbeiter akzeptiert.
    Es ist verboten, einen Bewerber wegen Alter, Aussehen, Geschlecht usw. zu diskreminieren - das sind jedoch nur leere Worthülsen, da ein Diskreminierter fast nie der Nachweis erbringen kann.

    Sowohl das berufliche Vorleben als auch die oft ehrenamtlichen Tätigkeiten (um eine Beschäftigung zu haben) sind der Beleg dafür, dass die Überzahl der Bezugsberechtigten keine "Faulen" sein können.


    - Arbeit muss sich lohnen. Ein Arbeiter darf nicht weniger verdienen als ein Hartz-IV-Empfänger
    Da stellt sich die Frage:
    In welchem Deutschland lebt derjenige, der so etwas ausspricht ?


    Vor rund 1 Monat hatte ich mal die offiziellen Tarifverträge hinterlegt Tarifverträge für Zeitarbeiter


    Bei den "Haustarifverträgen" befinden sich mindestens 2 Firmen, die bei einer Eingangsstufe von 5 Euro (brutto) pro Stunde beginnen.
    Die Monatsarbeitszeit beträgt in den Verträgen 135 Stunden.
    Hier bekommt ein Arbeiter dann also im Monat 675 Euro .... und zahlt davon dann noch Abgaben.

    Die Politik hat es ermöglicht, dass Arbeiter durch solche Tarifverträge ausgebeutet werden können und dürfen.

    Mindestlohngesetze ? Ich habe gestern erst noch aus 1. Hand erfahren, dass selbst gegen die Mindestlöhne des Entsendegesetzes verstoßen wird ... nicht nur von Zeitarbeitsfirmen ....


    Die Wirtschaft geht immer mehr dazu über, feste Angestellte zu entlassen um sie danach wieder als Auftraggeber als Zeitarbeiter für sich arbeiten zu lassen.
    "Yes we can - und wir machen es auch, weil es uns Geld einspart. Begründen können wir die Entlassungen immer mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten"

    Damit Arbeitnehmer "mehr" bekommen, sollen also einfach Hartz IV-Empfänger weniger bekommen - anstatt dass man die vorhandenen Schlupflöcher stopft und den Arbeitern das gibt, was gesetzlich festgelegt wurde ... und das auch überwacht.




    Hartz-IV-Gesetze ( und Anwendung) = Verstoß gegen Grundrechte
    - freie Wahl des Aufenthaltsortes
    - Gleichbehandlungsprinzip

    Doch wie machen es denn eigentlich die Fachleute (allgemein) ?


    Sie haben zunächst das richtige Werkzeug:
    Kettensägen, der Schwerter über die "30-Zentimeter-Baumarktgröße" hinausgehen
    Spaltäxte, Keile, Seil- und Flaschenzüge zur Sicherung usw...


    Doch das Werkzeug macht es nicht allein - das Können und Wissen bestimmt, ob ein Baum sich "brav hinlegt" oder beim Fallen eine Schneise der Zerstörung hinterlässt.


    Die Einschätzung des Wuchses, die Geländeneigung, Windstärke.... dazu das Wissen wie der Keil geschnitten werden muss und in welcher Größe und welcher Seite des Baumes ... all das muss ein Profi wissen und berechnen, bevor ein sein Werk beginnt.


    Im TV ist es immer wieder zu sehen, wie man es NICHT macht:
    Seil spannen und dann den Baum mit einem schweren Fahrzeug wegziehen wollen, während ein Anderer rund um den Stamm sägt.
    Regelmäßig dreht sich dabei der Stamm sobald ein bestimmter Teil durchtrennt ist .... und dann würde selbst ein Profi nicht mehr wissen, wohin sich der Baum in den nächsten Sekunden bewegen wird.
    ... Zug von einer Seite .. ein halbdurchtrennter Stamm, der sich sozusagen von seinem Stumpf wegdreht = 100 % Garantie, dass es nicht gut ausgeht.


    Einige Euros für einen Fachmann gespart , "dicker Mann gespielt" und dafür kann man sich das Dach neu eindecken lassen und/oder eine Beerdigung ausrichten.
    NEIN das lohnt sich nicht.
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    Selbermachen kann man nur bei kleinen Bäumchen empfehlen, die man vielleicht auch allein oder zu zweit wegtragen könnte und die nicht allzu hoch sind.
    Hier kann man die Krone kappen oder den Stamm entästen.
    Dann kann man auch hier das Buddeln anfangen - wie bei einer Hecke - das Gewicht eines kleinen Baumes reisst nämlich selten die Wurzel aus dem Erdreich.. und so ein Baumstumpf mag zwar idyllisch aussehen .... ist aber nur selten, das was man vorher geplant hat ;)


    Damit man beim Graben keinen "Dachschaden" (am Kopf) bekommt, sollte man den Baum in die Richtung sichern in die er auf keinen Fall kippen soll.. und auch nur hier Graben.
    Am Ende genügt dann ein relativ geringer Zug und das Bäumchen legt sich flach... Sägen kann man später noch genug *g*


    Warnung:
    Ich habe absichtlich etwas weggelassen, das Vorkenntnisse erfordert. Das Weggelassene ist relativ gefährlich für einen Ungeübten wenn er einen Fehler macht.

    Das bedeutet:

    Die Anleitung funktioniert wirklich nur bei kleinen Bäumchen und selbst dabei kann man Schaden erleiden, wenn man etwas falsch macht. Ihr allein tragt das Risiko und die Verantwortung dafür.

    Ein älteres Notebook hat sich wohl einen Trojaner eingefangen.


    Zunächst wurde dann durch andere Personen erst einmal alles gelöscht - so hieß es.
    Nun hat es keinen Firefox und auch keinen IE mehr drauf und kann nicht mehr ins Internet.


    "Moment Mal" dachte ich bei mir... "IE ist nicht mehr drauf ? Entweder war da ein Künstler am Werk oder Derjenige kennt die Macken des IE nicht" (IE bekommt man eigentlich nicht durch einfaches Deinstallieren runter)


    Wahrscheinlich wird es eine Kleinigkeit sein ... IE benutzen, rein ins Internet und FF wieder installeren.. fertig..


    Tjaaaaaa .. falsch gedacht.
    Das Notebook war zwar recht alt, zählte zu seiner Zeit aber zu den "Rennmaschinen". 2.2 GHz ist ein guter Wert...
    Nur:
    Das Notebook war so träge wie ein alter PI mit 90 MHz obwohl kaum Daten auf der Platte waren und die Grundeinstellungen sehr gut waren.
    Hier muss also ein anderer Grund vorliegen.


    Systemeinstellungen: OK
    Grafikeinstellungen: verbessert
    Software, die gegeneinander arbeitete: entfernt
    seltsame Autostart-Einträge: geblockt


    Erster Test: bedeutend schneler als vorher - aber immer noch nicht das was es eigentlich leisten müsste.


    Reboot .... ein "HP-Webprinter-Programm" begrüßt mich, will sich installieren und es ruft sich selbst immer 3x in Folge auf, nachdem man es geschlosssen hat.
    Aha ? Da ist doch noch etwas Malware übrig geblieben ?


    Programm deinstalliert - nutzlos


    Registry durchsucht -
    auf unzählige Programmeinträge gestoßen, die eher "antik" zu nennen sind.... ja damals hats noch AOL gegeben und Yahoo hat auch noch eigene Programme angeboten ... hatte ich ganz vergessen gehabt, dass es damals so war.


    Also räumen wir erst einmal etwas auf....
    Seltsame Programmmnamen und Einträge. Keine Ahnung was das mal für welche waren.


    Reboot:
    Ja die eine Malware hatte ich erwischt gehabt, sie tauchte nicht beim Booten auf.. dafür aber immer wieder sobald man auf Start klickte oder in den Explorer oder Arbeitsplatz wollte.
    Schönen Dank, liebe Malware. Bist also nur eben in einen anderen Bereich umgezogen ?


    OK.. dann lassen wir die Handarbeit mal sein und nutzen das vorhandene Antiviren-Tool. Vorher noch schnell ein Update machen.
    Wie ? kein Update möglich ? Falsche Version ?
    Achjaaaaaaa... klar.... diese Programmversion war nur bis Oktober gültig... 2007


    Runter mit den Altlasten.. diesmal aber alle Tools die vor Jahren zuletzt benutzt wurden.
    Ob sie nun "Search&Destroy" oder "XP-Antivir" oder "Windowsdefender" hießen.... alle waren veraltet und somit untauglich.


    Internetverbindung hergestellt, FF geholt...
    Einfach mal ein ksotenloses Antivirentool genommen und installiert.
    Bereits der Schnelldurchlauf erwischte "meinen kleinen Nervi" im Bootbereich.


    Nun aber mal einen Komplettscan ....


    Na ? Ratet mal .....
    178 verschiedene Malware-Programme - von Viren über Trojaner bis hin zu Würmern, Hijackern und Backdoorprogrammen wurden zutage gefördert.


    Ich würde sagen: Eine ansehliche Software-Sammlung... leider von der falschen Sorte.
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    Danach hatte sich das Tempo natürlich schon sehr erhöht. Registry säubern und defragmentieren und danach die Festplatte aufräumen und der "Oldie" war wieder bereit für moderne Zeiten.


    Schon flutschten die Programme wieder wie es sein sollte und im Internet schaffte er auch schlappe 18,5 Mbit/s Download und 1,2 MBit/s Upload. (bei einem Test waren es sogar 23 MBit/s auf einer 20 MBit-Leitung = ganz nett *g*)


    Was lernen wir aus der Beschreibung ?


    1. alte Tools taugen nicht für neue Zeiten
    2. Ohne Update sind auch die besten Tools nur Schrott wert
    3. Bevor du irgendwas machst, hol dir ein aktuelles Antivirentool und lass damit die Malware beseitigen

    Erst dann lohnen sich Zusatzarbeiten


    Und....


    Wenn es heißt "alles runter".. dann nicht einfach deinstallieren - sondern wirklich alles löschen und das Betriebssystem komplett neu aufziehen... alles andere führt nur zu Flickschusterei, die den eigentlichen Verursacher nie erwischen wird.


    Außerdem:
    Es kostet denjenigen, der dann erst Zuhilfe gerufen wird extrem viel Zeit.. weil er ja direkt von falschen Voraussetzungen ausgeht.. nämlich von einer Neuinstallation.
    In der Zeit hätte man das Betriebssystem mehr als einmal komplett neu installieren können - aber je älter der Rechner, desto höher die Gefahr, dass man benötigte Treiber nicht mehr bekommt (weil es die Hersteller nicht mehr gibt)

    Beim Heckenentfernen kann man Wissen und Können durch Fleiß, Durchhaltewillen und Körperkraft ersetzen.


    Bei Bäumen geht das nicht.
    Nur wenn ein Baum einzeln steht und mindestens die Baumhöhe im gesamten Umkreis zur Verfügung steht, würde ich es als ungeübter Laie probieren.

    Nachdem das nun bekannt ist, kann es losgehen.
    Der Boden sollte dazu natürlich nicht gefroren sein.


    Fangen wir doch einfach mal mit einer kleinen Hecke an:
    Zuerst kneifen oder sägen wir dazu ein Großteil der flexiblen Zweige ab.
    Danach haben wir genügend Platz um die Wurzelstöcke auszugraben.


    Vertut euch nicht. Einfach rausziehen lassen sich die Büsche nur recht selten. Je nach Heckenart haben sie sich mit den Jahren entweder sehr breit verwurzelt und sind mit denen der anderen Büsche verflochten .. oder sie sitzen sehr tief in der Erde.


    Die "alte Bauerntaktik"... Seil drum, Trecker vor und dann einfach rausziehen... versagt oft...
    Entweder gibt die Hecke nach oder das Seil reisst .. oder der Trecker biudelt sich nur ein.


    Aus diesem Grund sollte man den einzelnen Busch schon vorher relativ großflächig ausgraben und das Wurzelwerk kappen.
    Dann klappt es auch mit dem Rausziehen.


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    Alte Gehölze
    Sie sind oft so stark und so sehr miteinander verflochten, dass nur massive Maschinenkraft Erfolg bringt.
    Auch hier muss man zuerst hinderliche Hölzer kappen. Durch die Stärke und Verflochtenheit, kann man dazu aber jede Heckenschere vergessen.
    Das "schwere Werkzeug" nennt sich nun "Kettensäge".


    Keine zuhaus ? Kein Kettensägeschein ? Keine Ahnung ?
    Dann besser nicht damit probieren, sondern einen Fachmann beauftragen oder es in Handarbeit machen.


    Die Werkzeuge sind dazu dann die gleichen wie beim Heckenschneiden:
    Astkneifer, Astsäge, Rosenschere usw.
    Alle Werkzeugarten, die für Holz geeignet sind.


    Leider muss man bei alten Gehölzen sehr "tief runter" bis man Platz genug hat um die Wurzeln auszugraben.
    Mit viel Pech ist der Rest der Hecke so kruz geraten, dass man keine Zugseile mehr anbringen kann.
    Dann muss man sie mit Grabspaten und Spitzhacke ausgraben.


    Sollte es soweit sein, kann man sich die Arbeit etwas erleichtern... gut gewässert ist der Boden nicht mehr so hart.


    Meine Empfehlung:
    Die Aktion auf den Herbst verschieben, wenn es sowieso allgemein regnerisch ist.

    Mircosoft hat also den Druck auf die Windows 7 RC-Tester verstärkt.. denn..
    selbst jetzt wird noch auf folgenden Artikel verlinkt:



    Hier ist nichts davon zu lesen, dass Windows die Daten nicht speichert, sondern sozusagen einfach "abstürzt"


    Da der Ablauf an sich geändert wurde, sollte man damit rechnen, dass sich auch andere Dinge ändern werden.


    Jetzt ist es wirklich an der Zeit, dass man sich entscheidet:
    Windows 7 ?
    Windows Vista ?
    Windows XP ?


    oder vielleicht sogar Linux Ubuntu ?
    Diese Version wird jetzt auch verstärkt von Herstellern unterstützt und wäre meine private Alternative zu Windows 7 :rolleyes:

    Die Zeiten ändern sich.
    Eine Hecke oder ein Baum der vor Jahren angepflanzt wurde oder mit dem Grundstück mitgekauft wurde erfüllt nicht mehr den Zweck oder hindert daran, das Grundstück anderweitig voll nutzen zu können.


    Hecken könnte man nun "auf den Stock" zurückschneiden, so dass sie nicht mehr so ausladend sind, Bäume könnte man entästen oder beide einfach ganz entfernen.


    ABER


    Zitat

    Unbeschadet von besonderen Schutzausweisungen (Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Landschaftsschutzgebiete) ist es nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen sowie Röhrichte zurückzuschneiden. Dieses Verbot gilt - wie die Untere Landschaftsbehörde des Kreises .... mitteilt - nicht nur für den baulichen Außenbereich, sondern auch für den Innenbereich, etwa in Hausgärten, Kleingartenanlagen, Parks, auf Friedhöfen und Sportplätzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind zulässig. Die Hecken, Gebüsche und andere Gehölze sowie Röhrichte haben für die Vogelwelt und das Niederwild in der jetzt beginnenden Brutzeit besondere Bedeutung. Das Verbot bezweckt, Schädigungen unter den Bodenbrütern bei den Vögeln, beim Niederwild und zahlreichen Kleinlebewesen zu unterbinden.


    Bevor wir also daran gehen, dass entsprechende Tipps gegeben werden, weisen wir ausdrücklich auf dieses Gesetz hin , das oft unbekannt ist.


    Zitat

    Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote im Bundesnaturschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit von der Unteren Landschaftsbehörde im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.


    Das Entfernen ist also nur vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar des nächsten Jahres erlaubt.

    WOT ist ein Bewertungssystem, das zusäzlich die Möglichkeit gibt, unkompliziert vor Seiten zu warnen.
    Beschreibung unter http://www.softwareload.de/c/1…6703918,pt=self,si=0.html


    Direkt-Download für FF-User: http://download.softwareload.d…9f7ad5e43397e6b20869ed152
    Direkt-Download für IE-User: http://download.softwareload.d…cd2ae8852e26fc8592b7413bf


    Anwendungstipp:
    Registrierung ist weder zum Download noch zur Nutzung/Bewertung nötig.
    Es wird kein eigenständiges komplettes Programm installiert, sondern nur ein Browserplugin.

    Immer wieder versuchen Internetseiten, die Benutzer dazu zu bringen, damit sie sich bei Ihnen personalisieren/registrieren um ihnen später dubiose Rechnungen zu senden.
    Solche Seiten werden allgemein "Abzocker" genannt.


    Zum Schutz vor solchen Seiten versuchen Programmentwickler, eigene Werkzeuge/Tools/Plugins herzustellen, die vor solchen Seiten warnen sollen.


    Nur solche Anti-Abzocker-Tools sollen hier vorgestellt werden.
    Eine Bewertung erfolgt nicht. Gefundene Fehler werden in einem anderen Thread aufgeführt.Fehler in Abzock-Schutz-Tool

    Aufgrund einer Nachfrage in einem anderen Forum, haben wir ein Tool gesucht, das diesen Fehler nicht aufweist.


    In WOThaben wir eins gefunden, das dieses Manko wettmacht.
    Hier bekommt man zwar auch nur eine einzige große Warnung beim ersten Besuch, danach wird aber immer wieder ein kleines Warn-PopUp eingeblendet und gleichzeitig zeigt ein dauerhaftes Browsersymbol eine Gefahreneinschätzung an.
    Rot = schlecht, grün = gut


    Man kann hier auch selbst ganz unkompliziert vor Seiten warnen und sich selbst eigene Bewertungskriterien anlegen.
    Funktionsübersicht unter http://www.softwareload.de/c/1…6703918,pt=self,si=0.html



    Tool gefunden unter http://computer.t-online.de/on…oftware/id_17708798/index


    Direkt-Download für FF-User: http://download.softwareload.d…9f7ad5e43397e6b20869ed152
    Direkt-Download für IE-User: http://download.softwareload.d…cd2ae8852e26fc8592b7413bf


    Anwendungstipp:
    Registrierung ist weder zum Download noch zur Nutzung/Bewertung nötig.
    Im Gegensatz zum Tool im ersten Beitrag wird auch kein komplettes Programm installiert, sondern wirklich nur ein Browserplugin.

    Hat man das gleiche Problem wie damals und möchte zwei unabhängige Foren haben ...
    Dann braucht man nur in der Konfigurationsdatei des neueren Forums die neue Datenbank eintragen und danach die Sicherungskopie der alten Datenbank in die neue einspielen.


    Damit erhält man zwei unabhängioge Foren, die gleich ausgerüstet sind

    Die Zeitschrift COMPUTER BILD veröffentlicht unter http://www.computerbild.de/dow…bzock-Schutz-4568820.html einen Abzockschutz "So haben Betrüger keine Chance!"


    Das Tool enthält einen gravierenden Fehler:
    Hat man einmal eine Seite besucht, vor der gewarnt wird, erhält man keine Warnung mehr , wenn man sie später erneut in die Adressleiste eingibt.
    (getestet mit FF 3.6)


    Deshalb:
    Man kann beim nächsten Mal DOCH auf diesen Abzocker reinfallen.


    Eher zu vernachlässigen ist, dass auch vor seriöse Seiten gwarnt wird. Lieber einmal zu viel gewarnt als zu wenig.
    Die Datenbänke werden ja immer erweitert und verbessert. Diese Fehler werden also durchaus beseitigt werden.
    Auch der aktuelle vorhandene Fehler könnte in Zukunft nicht mehr vorhanden sein.
    Es ist bis dahin jedoch angebracht, sich nicht allein auf das Tool zu verlassen, sondern trotzdem sehr wachsam zu bleiben.

    Fehler Nr. 1 - zu Fuß auf der Autobahn


    Die meisten Todesfälle gibt es nachdem ein Unfall/Panne passiert ist:
    Insassen steigen aus und laufen über die Autobahn
    Der Autofahrer muss nicht mir Fußgängern rechnen.
    Eine Autobahn ist eine Hochgeschwindigkeitsstraße und kein Fußweg. Wer sie zu Fuß überqueren will, ist immer selbst schuld wenn es im Krankenhaus endet - er gefährdet sogar den kompletten Verkehr und die Insassen der Fahrzeuge.


    Wenn man mit einer Panne liegenbleibt oder einen Unfall hat:
    Warnblinker einschalten. Das Fahrzeug mit Insassen soweit wie möglich an eine der Leitplanken bringen - als letztes Mittel hilft dabei sogar einfach der Anlasser, den man einfach mit eingelegtem Gang orgeln lässt.
    Danach sofort HINTER die Leitplanke in Sicherheit bringen... und nur dort dem Verkehr entgegen gehen um das Warndreieck aufzustellen


    Fehler Nr. 2 - Fahrzeugreparatur auf der Autobahn
    Viele Autofahrer werden beim Radwechsel durch den Fahrtwind von LKW erfasst und dann von ihnen überrollt - wenn sie nicht des Nachts direkt von Fahrzeugen erfasst werden


    Ein Plattfuß - was machen ?
    Auf dem Pannenstreifen weiterfahren bis zur nächsten tieferen Einmündung/Parkplatz. Reifen und Felgen sind normalerweise sowieso "hinüber" und müssen repariert oder ertsorgt werden. Es würde also kein viel größerer Schaden entstehen. Das Leben ist aber x Mal mehr wert also solche Lappalien.


    Fehler Nr. 3 - Pannenhilfe auf der Autobahn
    Wer ein Pannenfahrzeug sieht, wird helfen wollen.
    Oft wird der Fehler gemacht, dass man einige Meter hinter dem Pannenfahrzeug anhält ausstiegt und dann vor geht.
    Man hat den fließenden verkehr im Rücken und kann nicht reagieren


    Fachleute empfehlen:
    Am Pannenfahrzeug vorbei fahren und anhalten.
    Wenn man nun ausstiegt und zurück geht, schaut man direkt den fleißenden Verkehr an. Man kann nicht überrascht werden. Gleichzeitig ist das Pannenfahrzeug ein Schutz für das eigene Leben und Fahrzeug und seiner weiterer Insassen.


    Fehler Nr. 4 - Rückwärtsfahren auf der Autobahn
    Egal ob man etwas vergessen hat, eine Abfahrt verpasst hat oder einige Meter hinter einer Ausfahrt eine Panne hat.
    Es rechnet keiner damit, dass sich ein Fahrzeug rückwärts bewegt - spätestens wenn man rückwärts in die Abfahrt einbiegen würde, wird man zusätzlich auch den auffahrenden Verkehr gefährden.
    Es hat schon einen sehr guten Grund weshalb Rückwärtsfahren auf der Autobahn verboten ist.


    Fehler Nr. 5 - Wenden auf der Autobahn
    Ich habe es beim Schneechaos auf der Autobahn erleben müssen:
    Mehre 40 to. LKW-Züge mit Anhängern wendeten auf der Autobahn und fuhren entgegengesetzt der Fahrtrichtung zurück zur letzten Anschlussstelle.
    Das Teilstück hinter ihnen war zwar gesperrt, so dass sie dadurch keine anderen gefährdeten - spätestens an der Absperrung verursachten sie aber ein großes Chaos, das zu Folgeunfällen führte:
    Autobahnen sind eben so angelegt, dass Auf- und Abfahrten in einem ganz bestimmten Winkel zur AB angelegt sind. Entgegengesetzt der Fahrtrichtung gefahren, ist dieser Winkel denkbar ungünstig.


    Wenn das Teilstück nicht gesperrt gewesen wäre, hätten die LKW den nachfolgenden Verkehr gefährdet.
    Sie hatten übrigens keine Anweisung oder Info, dass sie am Stauende wenden und gefahrlos zurück fahren konnten - ein paar Minuten Zeitersparnis machte sie zu Geisterfahrern.


    Fehler Nr. 6 - Geisterfahrer auf der Autobahn
    Schlechte Sicht, schlechte Ausschilderung durch/in Baustellen, fehlende Orientierung .. es gibt viele Möglichkeiten zum Falschfahrer/Geisterfahrer zu werden.


    Wie erkennt man, dass man in die falsche Fahrtrichtung fährt ?
    1. Schilder sind scheinbar alle verkehrt herum gedreht - bei den vielen Tempolimits sollte es eigentlich schnell auffallen.
    2. Alle Auf- und Abfahrten sind plötzlich auf der linken Seite (normalerweise kann man nur rechts abfahren)
    3. Die Fahrzeuge auf der anderen Seite der Leitplanke fahren in die gleiche Richtung
    4. Natürlich dadurch, dass man plötzlich Gegenverkehr hat.. und nicht nur vereinzelt


    Wenn man es erkennt, sollte man sofort anhalten, Warnblinker einschalten, Insassen hinter die Leitplanke in Sichereit bringen und einen Notruf absetzen... und auf keinen Fall selbst versuchen einen Parkplatz oder Ausfahrt zu erreichen.
    Man müsste dazu alle Fahrspuren überqueren - und jedes in der normalen Fahrtrichtung fahrende Fahrzeug ist dabei gefährdet.


    Wer einen Falschfahrer bemerkt, sollte versuchen ihn mit Lichtzeichen zu warnen und unverzüglich einen Notruf absetzen... eventuell danach auch noch einen lokalen Radiosender anrufen, damit andere vor dem Falschfahrer gewarnt werden.
    Nur die Polizei kann den Streckenabschnitt absperren, damit es zu keinem Unfall kommt


    Wenn man im Radio eine Falschfahrerwarnung hört:
    In der Regel wird empfohlen, möglichst auf der rechten Fahrspur zu fahren - wenn der Falschfahrer das auch zufälligerweise hört und macht, sollte es nicht zu einem Unfall kommen....


    Fehler Nr. 7 - Einen Geisterfahrer auf der Autobahn überholen
    Ist natürlich nur ein Scherz gewesen - soooo blöd wird ja nun wirklich keiner sein. :D