Man darf aber nie vergessen, dass ein Urheber die Nutzungsrechte aktuell auch komplett vererben kann.
KANN ? MUSS! -> Urheberpflicht
Sonst wären meine Gedichte schon jetzt Public Domain. ( Was in Deutschland LEIDER nicht geht. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern )
Deutschland ist und bleibt nunmal ein Land der Gesetze. Und vor allem hab ich - abgesehen von der Urheberpflicht - soviel Schwachsinn noch nirgends gesehen.
Dem allgemeinen Nutzen tut das nicht den geringsten Schaden an.
Nehmen wir ein Beispiel :
Johann Wolfgang von Goethe -> ist länger als 70 Jahre tot, seine Dinger SIND dementsprechend gemeinfrei.
DARF ich nun beim Zauberlehrling nicht mehr erwähnen, dass das ein Gedicht von Goethe ist? Falsch! DARF ich nicht nur, MUSS ich sogar.-> Urheberpflicht - die aber akzeptabel ist.
Das Wort "Urheberrecht" wird man also weiterhin aus meinem Mund nicht mehr hören - Urheberpflicht triffts besser. Es sei denn es kommen überzeugende Argumente - das wird schwer.
Zu der Frist und der Anmeldung :
Zitat
Es war einmal ein Gedicht
Das erzählte eine Geschicht'
Sei das mal was etwas anspruchsvolleres.
Anmelden muss ich das trotz allem nirgends ... auch nicht wenn ich von den maximal 3 Jahren ab Werkschöpfung oder Erst-Veröffentlichung ausgehe.
Wenn ich die CC-by-sa 3.0 Unported darauf gelten lasse ... dürftest Du schon jetzt deine Edits committen. Ich dürfte trotzdem weiterhin editieren. Auch das wäre ein Rattenschwanz bis sonstwohin.
Leute - denkt doch mal n bisschen um. Es geht mir nciht darum, auch nur einen Ton, eine Zeile oder einen Pinselstrich kostenfrei verfügbar zu machen - es geht mir um Nutzungsfreiheiten.
Von mir aus lasst jeden Urheber KOMPLETT seine eigenen Bestimmungen einführen. Dezentrales Urheberrecht. ( Ab hier könnte man wirklich von RECHTEN sprechen - nicht eine Millisekunde vorher ).
Gemäss der aktuell geltenden Urheberpflicht habe ich nichtmal die Berechtigung, meine Ergüsse schon ab Werkschöpfung gemeinfrei zu machen. Nachteil Nr. 1.
Ich werd doch wohl als Urheber entscheiden dürfen, ob ich daran überhaupt irgendwelche Urheberrechte geltend machen möchte. Nein, darf ich nicht - wir leben ja in Deutschland. Dem Land der deutschen Pflicht - und nicht des deutschen Rechts. War schon immer so, ist aktuell so und wird auch immer so9 bleiben. Also gehe ich auch, wenn ich zum Anwalt muss, nicht zu einem Rechtsanwalt, sondern zu einem Pflichtsanwalt. Punkt.
Und wenn nun ein beispielsweise Grönemeyer darauf pochen will, nur 2 Jahre von seinem Urheberrecht Gebrauch machen zu wollen, während ein Hartmut Engler (PUR) das für 70 Jahre über seinen Tod hinaus möchte, dann soll es verdammte Axt so sein. Jeder soll das Recht haben, VOLLUMFÄNGLICH über das zu entscheiden, was er selbst geschaffen hat. Denn es ist SEIN Werk - und nicht das Werk des Staates. Auch das tut der Allgemeinheit nicht den geringsten Schaden an.
Der Zauuberlehrling ist nicht auf einmal mein Werk, nur weil ich es zitiere.