Herr Westerwelle spricht viele Forderungen aus, die gut klingen.
Viele Fakten gehen jedoch an der Wirklichkeit vorbei:
- das "Amt" zahlt Miete und Heizung
Spätestens in einer der 69 Kommunen mit Sonderstatus werden z.B. Singles über Gebühr benachteiligt.
Die "angemessene Miete" wird nicht nur an der Wohnungsgröße festgemacht, sondern ist auch abhängig davon wie viele Hartz IV-Empfänger in der Kommune leben.
Die Kommune setzt hier gleichzeitig einen Maximalbetrag an, der bei einer höheren Menge an Beziehern von Hartz IV um einiges geringer ausfällt als in anderen Kommunen mit weniger Beziehern.
So ist es üblich, dass bei größeren Städte niedrigere "angemessene Mieten" gelten als bei kleinen Kommunen.
Logisch ist es "Schwachsinn", dass in der großen Stadt weniger Miete übernommen wird als in einer kleinen Kommune. Der Mietspiegel ist bedeutend höher, also auch die Wohnraumkosten.
Für die Kommune ist es natürlich rechnerisch von Vorteil:
Man teilt einfach das zur Verfügung stehende Geld auf die Anzahl der Bezugsberechtigten auf und "macht den Deckel zu"
Einem Hartz IV-Empfänger bleibt also nichts übrig, als in eine Kommune umzuziehen, deren Mietspiegel weitaus niedriger ist als die der anderen Stadt... oder er versucht, die "Sparmaßnahme vom Amt" durch sein Geld auszugleichen, das eigentlich für Nahrung und Kleidung bestimmt ist.
Das gleiche Ungleibehandlungsprinzip gilt auch für Familien in den Sonderkommunen.
Durch die Menge der Anspruchsberechtigten kann sie sich aber eher die Zusatzkosten "vom Munde absparen"
Die Kommunen mit Sonderstatus verstoßen gegen das Gleichbehandlungsprinzip.
Ihre Bürger werden gegenüber Bürgern von Nachbarkommunen bevor- oder benachteiligt.
- "faule Hartz IV-Empfänger"
Wer so etwas behauptet, hat einfach keine Ahnung oder sieht nicht über seinen Tellerrand hinaus.
Ein Bezugsberechtigter muss sich tagsüber innerhalb der Kommune aufhalten. Er darf sich maximal in den Nachbargemeinden aufhalten.
In wirtschaftlich schwachen Regionen ist diese Auflage nicht anderes als eine Fußfessel, die dafür sorgt, dass ein Berchtigter sich nicht (ohne vorherige Genehmigung) bei einem entfernten Arbeitgeber vorstellen darf.
Verlässt er den "Aufenthalts-Pflichtbereich".. und soll er spontan innerhalb des Bereiches einen Vorstellungstermin wahrnehmen (während er sich selbst gerade auf einem solchen Termin befindet)... verliert er im schlimmsten Fall seine Ansprüche.
Es mag garantiert auch Empfänger geben, die faul sind - das wird nicht bestritten...
Der Großteil, der z.B. seit Jahrzehnten arbeitet und im "höheren Alter" keinen Job mehr findet, ist nicht faul sondern wird einfach bei seiner Bewerbung nicht als neuer Mitarbeiter akzeptiert.
Es ist verboten, einen Bewerber wegen Alter, Aussehen, Geschlecht usw. zu diskreminieren - das sind jedoch nur leere Worthülsen, da ein Diskreminierter fast nie der Nachweis erbringen kann.
Sowohl das berufliche Vorleben als auch die oft ehrenamtlichen Tätigkeiten (um eine Beschäftigung zu haben) sind der Beleg dafür, dass die Überzahl der Bezugsberechtigten keine "Faulen" sein können.
- Arbeit muss sich lohnen. Ein Arbeiter darf nicht weniger verdienen als ein Hartz-IV-Empfänger
Da stellt sich die Frage:
In welchem Deutschland lebt derjenige, der so etwas ausspricht ?
Vor rund 1 Monat hatte ich mal die offiziellen Tarifverträge hinterlegt Tarifverträge für Zeitarbeiter
Bei den "Haustarifverträgen" befinden sich mindestens 2 Firmen, die bei einer Eingangsstufe von 5 Euro (brutto) pro Stunde beginnen.
Die Monatsarbeitszeit beträgt in den Verträgen 135 Stunden.
Hier bekommt ein Arbeiter dann also im Monat 675 Euro .... und zahlt davon dann noch Abgaben.
Die Politik hat es ermöglicht, dass Arbeiter durch solche Tarifverträge ausgebeutet werden können und dürfen.
Mindestlohngesetze ? Ich habe gestern erst noch aus 1. Hand erfahren, dass selbst gegen die Mindestlöhne des Entsendegesetzes verstoßen wird ... nicht nur von Zeitarbeitsfirmen ....
Die Wirtschaft geht immer mehr dazu über, feste Angestellte zu entlassen um sie danach wieder als Auftraggeber als Zeitarbeiter für sich arbeiten zu lassen.
"Yes we can - und wir machen es auch, weil es uns Geld einspart. Begründen können wir die Entlassungen immer mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten"
Damit Arbeitnehmer "mehr" bekommen, sollen also einfach Hartz IV-Empfänger weniger bekommen - anstatt dass man die vorhandenen Schlupflöcher stopft und den Arbeitern das gibt, was gesetzlich festgelegt wurde ... und das auch überwacht.
Hartz-IV-Gesetze ( und Anwendung) = Verstoß gegen Grundrechte
- freie Wahl des Aufenthaltsortes
- Gleichbehandlungsprinzip