Es gibt immer mal wieder Situationen, bei denen unverzüglich etwas getan werden muss, um einen drohenden Schaden abzuwehren bzw. zu verhindern.
Dann gibt es aber auch noch die Lage, dass sich jemand weigert, seine Pflicht zu tun. Dadurch, dass dieser Jemand sich weigert, entsteht mir ein irgendwie gearteter Schaden.
Darf ich da jetzt sofort selbst handeln oder muss ich erst so lange warten, bis es ein anderer macht?
Auch für so etwas gibt es in Deutschland Gesetze.
Sehr oft braucht man nicht einfach nur stillhalten, sondern darf auch selbst etwas unternehmen.
Manchmal darf man aber nicht einmal abwarten, sondern muss sofort selbst etwas unternehmen
Eine Situation aus dem ganz normalen Leben...
Etwas ist während der Gewährleistung defekt gegangen. Das muss der Händler natürlich jetzt reparieren lassen, ersetzen, Geld zurück usw. Dein Händler hat die Pflicht, aber er hat auch das Recht, dass er die Gelegenheit dazu erhält.
Der Händler reagiert aber über einen langen Zeitraum überhaupt nicht und ignoriert alles. Er behauptet sogar, dass er gar keine Pflichten mehr hat, wenn du selbst etwas machst.
"Oh warte Bürschchen. Da hast du dich aber geschnitten"
Dadurch, dass ich den Gegenstand nicht benutzen kann, entsteht mir nicht nur ein Nutzungsausfall, sondern sogar ein zusätzlicher Aufwand und Schaden. Wenn du meinst, dass du es einfach bis zum Sankt Nimmerleinstag aussitzen kannst, bist du aber an den Falschen geraten.
Deine Weigerung betrachte ich als Schikane laut §226 BGB
"Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen."
Du hast damit dein Recht verwirkt, bleibst aber trotzdem noch in der Pflicht.
Wenn du deine Pflicht nicht erfüllen willst, muss es eben ein anderer für dich machen. Dafür gibt es ja §229 BGB
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe ... handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
Deine Pflicht wurde jetzt durch einen anderen erfüllt und du hast alle damit verbundenen Aufwendungen und Kosten zu tragen.
"Ich bin gnädig und gebe dir noch eine allerletzte Chance, deine Pflicht selbst zu erfüllen."
Eine komplizierte Situation, in der man die Wahl hat
Bei jeder Möglichkeit muss man gegen Gesetze verstoßen. Aber nur in einigen Fällen ist das durch andere Gesetze gedeckt, sodass es dann am Ende doch ganz legal war.
Schaut es euch an und denkt darüber nach, was ihr wohl machen würdet.
Zitat
Jemand kommt an einem Haus vorbei und sieht plötzlich, dass es im Innern brennt. Das Feuer ist noch klein, ist aber ganz nah an sehr viel brennbaren Material. Auf Klingeln an der Haustür wird nicht reagiert.
Die Haustür hat eine Glasfläche, die man einfach zerstören könnte. Dann könnte man durch das Loch in der Scheibe auch von außen die Tür öffnen. Man kann sogar einen Feuerlöscher da stehen sehen.
a) Feuerwehr rufen und abwarten bis die da ist
In wenigen Minuten wird das Feuer aber das brennbare Material erreicht haben und der Brand wird dadurch ganz erheblich größer werden
b) Scheibe einschlagen, Feuerlöscher nehmen und das noch keine Feuer löschen.
c) Wie in einem Actionfilm die komplette Tür eintreten und dann das Feuer löschen
Wie in solchen Filmen, wird man dann wohl garantiert auch als Held gefeiert werden.
d) Ich habe es zwar gesehen, es interessiert mich aber nicht
Ich gehe einfach weiter.
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Habt ihr eure Wahl getroffen?
Dann sage ich euch jetzt, welche Konsequenzen sie haben kann
a) Die Feuerwehr war zwar schnell da. Das Feuer war aber noch schneller. Jetzt steht das ganze Haus in Flammen.
Wenn du selbst etwas unternommen hättest, wäre das nicht passiert. Eigentlich trägst du also die Schuld für den sehr viel größeren Schaden.
Hier wird ein Gericht klären müssen, ob und wie sehr du dafür bestraft werden musst.
b) Du verursachst einen kleinen Schaden, um einen großen zu verhindern.
Der Hausbesitzer wird es dir danken. Der kleine Schaden sollte problemlos durch eine Versicherung übernommen werden.
Du hast eine Sachbeschädigung und einen Einbruch begangenen und trotzdem wirst du nicht dafür bestraft werden können.
c) Du hast also einen sehr viel größeren Schaden verursacht als eigentlich nötig gewesen wäre.
Das Haus ist zwar gerettet, aber jetzt muss eine komplette neue Türanlage eingebaut werden. Die wirst du nun selbst bezahlen müssen.
d) Du hast ganz eindeutig ganz absichtlich gar keine Hilfe leisten wollen.
Das Gericht wird klären, ob du mit einer Geldstrafe davonkommst oder ob du bei einer Freiheitsstrafe mal etwas länger darüber nachdenken darfst.
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Bei a) hast du einen größeren Schaden zugelassen, weil du eine dir mögliche Hilfe nicht geleistet hast.
Hier kommt es jetzt darauf an, ob dir die Hilfeleistung zuzumuten war und ob du erkennen konntest, dass ein größerer Schaden entstehen wird.
Bei d) hast du ganz bewusst in Kauf genommen, dass ein Schaden nicht begrenzt oder verhindert wird.
Du hast sogar in Kauf genommen, dass deinetwegen Menschen in dem Haus sterben könnten.
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
Bei c) hast du dann "deine 5 Sekunden Berühmtheit" bekommen, aber deine "Heldentat" wirst du teuer bezahlen müssen
(1) Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.
Bei b) konntest du problemlos gegen die anderen Gesetze verstoßen. Was du gemacht hast, ist nämlich durch dieses Gesetz abgedeckt.
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.