Die Art, wie gekündigt wird und wer kündigt, sagt oft schon viel über das Verhältnis zueinander aus.
Eigenkündigung
Der Arbeitnehmer ist aus irgendwelchen Gründen nicht mehr mit seinem Arbeitgeber zufirieden.
Kündigung
Der Arbeitgeber sieht die Notwendigkeit, sich von seinem Mitarbeiter zu trennen.
Aufhebungsvertrag
Beide Seiten haben beschlossen, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgeführt werden kann.
Die Vertragsaufhebung geschieht "im gegenseitigen Einvernehmen".
Bei Eigenkündigung und Kündigung ist eigentlich "glasklar" wer mit dem Anderen unzufrieden ist oder eben einen Grund sieht, weshalb es "so nicht weitergehen kann".
Sehr kritisch wird oft aber eine "Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen" oder ein "Aufhebungsvertrag" gesehen.
Was kann/könnte ein späterer Arbeitgeber daraus lesen ?
a)
Beide Seiten konnten einfach nicht mehr miteinander arbeiten.
Es ist sehr negativ für den Arbeitnehmer, wenn sein Chef ihn "fröhlich ziehen lässt". Man kann es so sehen, dass der Arbeitgeber "sein Geld nicht wert war" und der Chef froh war, ihn loszuwerden.
b)
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer von sich aus vorgeschlagen, dass der Arbeitnehmer doch besser kündigen solle.
Damit es "besser aussieht" hat man sich auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.
Bei einem "Aufhebungsvertrag" und/oder "Kündigung in gegenseitigem Einverständnis/Einvernehmen" sieht es nur auf den ersten Blick gut aus.
Es handelt sich aber faktisch um eine Kündigung, die von Keinem begründet werden muss und wird.
So etwas wird sehr oft gemacht, wenn es (z.B.) zum Diebstahl oder schweren Verstößen gegen Anordnungen gekommen ist.
Natürlich ist es für einen betroffenen Arbeitnehmer dann besser, wenn sich ein späterer Arbeitgeber entsprechende Fragen stellt , anstatt dass er gleich in der fristlosen Kündigung auf die Verfehlungen hingewiesen wird.
Natürlich werden Aufhebungsverträge auch geschlossen, damit man Kündigungsfristen (und dementsprechende Ansprüche) daraus umgehen kann.
Oft erlebt man es bei Besitzerwechseln und/oder bei Lohnabsenkungen zu denen der Arbeitnehmer nicht zugestimmt hat.
Da ein Aufhebungsvertrag eigentlich fast alles umfassen kann, zu dem sich die Parteien einigen können, sind hier Spekulationen über den Grund Tür und Tor geöffnet.