selber kündigen oder kündigen lassen ?

  • Die Art, wie gekündigt wird und wer kündigt, sagt oft schon viel über das Verhältnis zueinander aus.


    Eigenkündigung
    Der Arbeitnehmer ist aus irgendwelchen Gründen nicht mehr mit seinem Arbeitgeber zufirieden.


    Kündigung
    Der Arbeitgeber sieht die Notwendigkeit, sich von seinem Mitarbeiter zu trennen.


    Aufhebungsvertrag
    Beide Seiten haben beschlossen, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgeführt werden kann.
    Die Vertragsaufhebung geschieht "im gegenseitigen Einvernehmen".



    Bei Eigenkündigung und Kündigung ist eigentlich "glasklar" wer mit dem Anderen unzufrieden ist oder eben einen Grund sieht, weshalb es "so nicht weitergehen kann".
    Sehr kritisch wird oft aber eine "Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen" oder ein "Aufhebungsvertrag" gesehen.


    Was kann/könnte ein späterer Arbeitgeber daraus lesen ?


    a)
    Beide Seiten konnten einfach nicht mehr miteinander arbeiten.
    Es ist sehr negativ für den Arbeitnehmer, wenn sein Chef ihn "fröhlich ziehen lässt". Man kann es so sehen, dass der Arbeitgeber "sein Geld nicht wert war" und der Chef froh war, ihn loszuwerden.


    b)
    Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer von sich aus vorgeschlagen, dass der Arbeitnehmer doch besser kündigen solle.
    Damit es "besser aussieht" hat man sich auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.


    Bei einem "Aufhebungsvertrag" und/oder "Kündigung in gegenseitigem Einverständnis/Einvernehmen" sieht es nur auf den ersten Blick gut aus.
    Es handelt sich aber faktisch um eine Kündigung, die von Keinem begründet werden muss und wird.
    So etwas wird sehr oft gemacht, wenn es (z.B.) zum Diebstahl oder schweren Verstößen gegen Anordnungen gekommen ist.
    Natürlich ist es für einen betroffenen Arbeitnehmer dann besser, wenn sich ein späterer Arbeitgeber entsprechende Fragen stellt , anstatt dass er gleich in der fristlosen Kündigung auf die Verfehlungen hingewiesen wird.


    Natürlich werden Aufhebungsverträge auch geschlossen, damit man Kündigungsfristen (und dementsprechende Ansprüche) daraus umgehen kann.
    Oft erlebt man es bei Besitzerwechseln und/oder bei Lohnabsenkungen zu denen der Arbeitnehmer nicht zugestimmt hat.


    Da ein Aufhebungsvertrag eigentlich fast alles umfassen kann, zu dem sich die Parteien einigen können, sind hier Spekulationen über den Grund Tür und Tor geöffnet.

  • Wie sieht es denn das "Arbeitsamt" / "Arbeitsagentur" ?


    Eigentlich ganz korrekt und allgemein:
    - Wenn du Grund zu einer fristlsoen Kündigung gibst, bist du selbst an der Ursache der Arbeitslosigkeit schuld.
    - Wenn du selbst kündigst, bist du selbst an der Ursache der Arbeitslosigkeit schuld.
    - Wenn du einem Aufhebungsvertrag zustimmst, bist du damit einverstanden, auf deine eventuellen Rechte zu verzichten ... und damit bist du selbst wieder an der Ursache der Arbeitslosigkeit schuld.


    Immer wenn man selbst eine (Mit)Schuld an einer Arbeitslosigkeit hat, muss man auch die entsprechenden Konsequenzen tragen.
    Es wird auch erwartet, dass man alles unternimmt, um seinen Job zu behalten - bis hin zu Arbeitsgerichtsprozessen.


    Gleichzeitig wird überprüft, ob der Arbeitgeber noch Verpflichtungen gegen den Arbeitnehmer haben könnte, die er durch die Kündigung/Aufhebungsvertrag umgehen wollte.
    Wird dieses positiv festgestellt, wird im Rahmen dieser Verpflichtungen kein Arbeitslosengeld gezahlt.. weil der ehemalige Arbeitgeber ja für diesen Wert verantwortlich und zahlungspflichtig ist.
    Hier muss der übervorteilte Arbeitnehmer dann evtl. doch den Weg über einen Prozess vor dem Arbeitsgericht gehen um diesen Wert einzuklagen.


    Es gibt aber auch Ausnahmen, bei der eine Eigenkündigung oder fristlose Kündigung des Arbeitnehmers anders beurteilt wird.
    Hier wird dann überprüft, ob es dem Arbeitnehmer auf Dauer keinesfalls mehr zumutbar gewesen wäre, den Job weiterhin auszuüben.
    Dieses Feststellungsverfahren beinhaltet jedoch so viele persönliche und arbeitsrechtliche Aspekte, dass der Einzelfall schon "mehr als eindeutig" sein muss, damit man ein Vorhersage über den Ausgang abgeben könnte.
    Eindeutig eine Situation, die man deshalb möglichst vermeiden sollte.

  • Was wäre eigentlich "optimal" ?


    - "Optimal" ist es natürlich, wenn es keinen Grund gibt, dass von einer Seite eine Kündigung geschrieben werden muss.
    - Die "nächste Stufe" wäre es, wenn man sich einen neuen Arbeitgeber sucht, einen neuen Arbeitsvertrag abschließt und dann fristgerecht den alten Job kündigt.
    - An "dritter Stelle" steht dann die fristgerechte Kündigung durch den Arbeitgeber mit einer Begründung, die auf betriebliche Gründe hinweist (sie auch evtl. aufführt) und eindeutig klarmacht, dass man den Arbeitnehmer sehr gerne weiter behalten hätte.


    Alle anderen Versionen sind nicht mehr optimal - sowohl für den Bezug von Arbeitslosengeld als auch für das Finden eines neuen Arbeitgebers.
    Es bestehen einfach zu viele Interpretationsmöglichkeiten und Auslegungsmöglichkeiten seitens eines späteren Arbeitgebers.