Bahn-Hitze-Opfer erhalten Entschädigung

  • Nachdem von allen Seiten Kritik laut wurde, sollen nun Betroffene entschädigt werden.


    Wer auch betroffen war, sollte sich diese Seite mal durchlesen: http://www.bahn.de/p/view/home/info/hitzewelle.shtml


    Zitat

    Fahrgäste, die gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten und ärztlich versorgt werden mussten, erhalten als Entschädigung Reisegutscheine in Höhe von 150 Prozent des Fahrpreises. 50 Prozent des ursprünglichen Fahrpreises bietet die Bahn allen Passagieren an, die massive Komforteinschränkungen durch ausgefallene Klimaanlagen im ganzen Zug hinnehmen mussten. Mit Vorlage der Originalfahrkarte können DB-Kunden einen Erstattungsantrag über die folgenden Wege stellen:


    Die Kontaktinformationen können unter dem Link eingesehen werden.



    Kommentar:
    Wer Probleme mit der Prozentrechnung hat und/oder sich druch die Prozentangaben auf den ersten Blick täuschen lässt....
    Die "Entschädigung" für z.B. einen Krankenhausaufenthalt wegen einem Hitzekollaps beträgt die Häöhe des Fahrpreises + die Hälfte dazu ( = 150%)
    Die Hälfte gibt es dann, wenn die Komforteinschränkungen im ganzen Zug vorhanden waren.


    Es gibt aber kein Geld, sondern eben nur Reisegutscheine.
    Real kostet es die Bahn also keinen einzigen Cent.


    Wenn ich betroffen worden wäre und dadurch im Krankenhaus gelandet wäre, würde ich mich nicht mit einem Reisegutschein zufrieden geben, sondern einen Anwalt einschalten.

  • Ich schätze mal ...
    die Schadenersatzleistung wurde nur angeleiert um das Image aufzupolieren = eher Werbeaktion.
    Die Bahn ist durch ihre "Sparpolitik an der falschen Stelle" zu sehr in die Kritik geraten als dass sie es jetzt "unbeantwortet" lassen könnte.


    Ich wäre auch nicht so kritisch gewesen, wenn es eine wirkliche Entschädigung in Geld gewesen wäre und es die Einschränlung "im ganzen Zug" nicht geben würde.




    "im ganzen Zug-Einschränkung"?
    Sie bedeuete zum Beispiel: So lange es in der 1. Klasse noch eine funktionierende Lüftung/Klima gibt, gibt es keine Entschädigung für die 2.Klasse-Reisenden.. auch wenn sie nicht in die 1. Klasse hinein dürfen.


    Theorethisch könnte die Bahn sogar damit argumentieren, dass es im Führerstand des Zuges noch eine funktionierende Klimaanlage gibt um Schadenersatzansprüch abzulehnen.. dieser, für Reisende nicht erreichbare, Teil des Zuges gehört eben auch zum "ganzen Zug".