Internet-Abzocker und Angebote oder Seiten, bei denen man vorsichtig sein sollte

  • Erst vor einigen Minuten hatte ich einen alten Artikel aus 2007 in bearbeiteter Fassung eingestellt und darauf verwiesen, dass ich aktuellere Meldungen über unseriöse Internetangebote nachreichen würde.


    So schnell kann ich aber weder selbst schreiben noch einfach von anderen Seiten kopieren wie es jetzt eigentlich nötig wäre um möglichst viele Menschen vor dubiosen Internetauftritten zu warnen.


    Ich beginne deshalb jetzt mal "ganz langsam" mit den ersten gefundenen Fällen

  • WEB.DE


    Die 3-monatige Clubmitgliedschaft als "Treuegeschenk" und als "Dankeschön" verwandelt sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.
    http://www.vzbv.de/go/presse/1072/5/24/index.html


    Landgericht Hanau, Urteile vom 01.09. 2008, Az.: 9 O 551/08 und
    17.09.2008, Az.: 1 O 569/08; Landgericht Koblenz, Urteil vom
    19.08.2008, Az. 4 HK O 182/08 (sämtlich nicht rechtskräftig)



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    Erst letztens erhielt ich bei WEB.DE (immer noch) eine solche Mitgliedschaft als "Treuegeschenk" angeboten.
    Trotz Gerichtsverfahren werden also immer noch Verbraucher getäuscht und/oder in die Irre geführt.


    Interessiert es WEB.DE also nicht, wie oft und wie hoch sie verurteilt werden ?
    Sind die Gewinne aus den Abofallen vielleicht sogar höher als alle bisherigen Strafen ?

  • Online Service Ltd. zur Offenlegung von Gewinnen aus Abofallen verurteilt


    Auf diesen Seiten der "Online Service Ltd." schließt man einen Vertrag ab, wenn man sich dort registriert.
    Man kann dieses aber erst in den AGB lesen (wozu sich die wenigsten Internetnutzer Zeit nehmen). Da die Kosten nicht sofort sichtbar sind, handelt es sich um eine Falle ...
    in die zig Tausende User immer wieder tappen


    lebenstest.de
    berufs-wahl.de
    iq-fieber.de
    online-flirten.de
    my-adventskalender.de


    http://www.vzbv.de/go/presse/1072/5/24/index.html
    ACHTUNG !!! Nicht dort auf die Seitenadressen klicken. Sie sind direkt mit der Abofalle verbunden und man tappt genau da rein wovor gewarnt wird.

  • Nachdem ich den vzb über diesen scheinbaren Fehler informiert hatte, erhielt ich folgende Antwort:



    "...vielen Dank für Ihre Mail und Ihren Hinweis bezüglich unserer Datei Abofallen im Internet. Ich verstehe Ihre begründete Angst, will aber kurz erklären, warum wir den Link in dieser Pressemitteilung und auch in unserer Word-Datei haben, in der alle Verfahren des vzbv aufgelistet sind.


    http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf


    Zum einen passiert ja noch nichts, wenn man auf die Startseite einer "Abofalle klickt. So lange man keine Daten von sich eingibt, keine Mailadresse etc., kann ja nichts passieren. Weiterhin müssen ja auch Eltern von Minderjährigen zum Beispiel mal nachsehen können, auf welcher Seite ihre Kinder was angeklickt haben, um überprüfen zu können, warum die Kinder in eine Abofalle getappt sind.


    Daher finden wir es nicht ganz so problematisch wie Sie, wenn wir die Links zu den Seiten, vor denen wir warnen, auch anzeigen.


    Aber trotzdem vielen Dank, dass Sie uns geschrieben haben!
    Beste Grüße aus Berlin.
    .... "

  • Auf weitere Rückfragen, an welche Stellen man solche "Abzocker" melden könnte, erreichte mich weitere 2 Wochen später diese Mail:


    "Vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Zu Ihrer Frage bezüglich etwaiger Ansprechpartner:
    Die Problematik mit Kostenfallen im Internet ist ein Dauerbrenner bei den Verbraucherzentralen, so dass wir gegen etliche Betreiber vorgehen (hierzu folgender Link: http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf, der Ihnen wahrscheinlich schon bekannt ist). Natürlich freuen wir uns über Hinweise, die uns auf neue Missstände hinweisen. Falls Sie also über neue Gestaltungsweisen von Internetseiten erfahren, die von denen in der Liste abweichen, freuen wir uns, wenn Sie uns darüber in Kenntnis setzen!


    Mit freundlichen Grüßen
    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
    Im Auftrag

  • eMule zockt User ab


    Wer die Tauschbörse eMule nutzt, muss aufpassen nicht ungewollt ein Abo abzuschließen.
    Die Verbraucherzentralen raten dazu, wenn eine Rechnung kommt, diese zurückzuweisen.
    Grund: Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Außerdem muss in der Zurückweisung folgendes Urteil aufgeführt werden:
    Landgericht Darmstadt Az.: 9 0 257 /07


    Unter diesem Aktenzeichen wurde über das ähnliche Verhalten eines Mitbewerbers verhandelt.


    Quelle: VOX-Text P 152 vom 20.04.2008