Ein Arbeitgeber hat seinem Angestellten fristlos gekündigt, weil er seinen Elektroroller (?) ohne Genehmigung 1,5 Stunden an der Firmensteckdose lange aufgeladen hatte.
Das ist Diebstahl und grundsätzlich besteht deshalb auch die Möglichkeit zu einer fristlosen Kündigung.
Im Einzelfall betrug der Wert dieses Diebstahls jedoch nur sage und schreibe 1,8 Cents und der Angestellte war 19 Jahre lang ein unbescholtenes Firmenmitglied gewesen.
Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung aus deisem Grund nicht gerechtfertigt sei.
Dagegen hat der Arbeitgeber jedoch Berufung eingelegt.
Heute beschäftigt sich jetzt das Landesarbeitsgericht mit diesem Fall.
Es könnte also zu einem Grundsatzurtei kommen, auf das man sich später berufen kann und wird ... oder der Arbeitgeberwird den Weg suchen, damit sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall erneut beschäftigt.
Viel Aufwand für 1,8 Cents ?
Eigentlich nicht. So ein Urteil wird für beide Seiten klarstellen, ab wann eine fristlose Kündigung auf jeden Fall rechtmäßig ist. Damit werden viele andere Prozesse verhindert oder schneller abgeschlossen werden.
Über den Ausgang werden wir hier wieder berichten.